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(855 KB) - - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land Oberösterreich

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Steuern und Gebühren jeglicher Art trägt die Käuferin, auch wenn sie der Verkäuferin direkt<br />

vorgeschrieben werden sollten.<br />

Dieser Kaufvertrag wird in einer Ausfertigung errichtet, die zunächst zur grundbücherlichen<br />

Durchführung bestimmt ist und dann der Käuferin verbleibt. Die Verkäuferin erhält eine<br />

einfache Vertragskopie.<br />

XIII.<br />

Sohin erteilen die Vertragsparteien ihre ausdrückliche Einwilligung, dass nachstehende<br />

grundbücherliche Eintragungen vorgenommen werden können:<br />

1. Ob der Liegenschaft EZ 4409, GB. 02001 Eisenbahnbuch, die Abschreibung des<br />

Grundstückes 384/13 vom Gutsbestande dieser Liegenschaft und Zuschreibung zum<br />

Gutsbestand der Liegenschaft EZ. 475 des Grundbuches 42019 Reiterndorf.<br />

2. a) Ob der Liegenschaft EZ. 475 des Grundbuches 42019 Reiterndorf die Einverleibung<br />

der Dienstbarkeit der entschädigungslosen Duldung aller durch den Eisenbahnbetrieb<br />

verursachter Emissionen, Immissionen und sonstiger Einflüsse und des Verzichtes auf<br />

den Ersatz aller Schäden, die durch den Bestand, Betrieb inkl. Bau- und<br />

Erhaltungsarbeiten und Umbau der Eisenbahn entstehen sowie des Verzichtes auf<br />

Ansprüche aller Art aus dem Titel des Lärmschutzes gemäß Pkt. VII. dieses Vertrages<br />

zugunsten der Verkäuferin.<br />

b) Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft EZ. 4409, Grundbuch 02001 Eisenbahnbuch<br />

als dem herrschenden Gut die Ersichtlichmachung dieser unter 2. a) bezeichneten<br />

Dienstbarkeit als Recht.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

Pkt. 12. EZ. 41 und EZ. 573, GB. <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Löschung einer Reallast<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Helmut Haas<br />

Als die Gemeinde im Jahre 1959 den „Bayrischen Hof“ an die Ehegatten Franz und Maria<br />

Lindmayr veräußerte, wurde damals zugunsten der Gemeinde die Reallast einverleibt,<br />

„...dass diese Liegenschaft im bisherigen Umfange ...“ der Verwendung als Gast- und<br />

Beherberungsbetrieb zu dienen habe. Der Gemeinderat hat in den folgenden Jahrzehnten<br />

wiederholt einer Einschränkung dieser Verbindlichkeit zugestimmt. Im weiteren wurde die<br />

Stammliegenschaft in 3 Liegenschaften geteilt und je an Franz Lindmayr (EZ. 572, Parz.<br />

64/1), Siegfried Lindmayr (EZ. 573, Parz. 64/2) und Elisabeth Lindmayr (EZ. 41, Parz. 64/3)<br />

übergeben.<br />

Durch die Teilung besteht diese Reallast nun auf allen 3 Liegenschaften.<br />

Der Anwalt der 3 Geschwister ist an die <strong>Stadtgemeinde</strong> mit dem Ansinnen herangetreten,<br />

die Reallast hinsichtlich der Liegenschaften Siegfried und Elisabeth Lindmayr zu löschen,<br />

„...da diese Objekte niemals gastronomisch genutzt wurden...“.<br />

Es wird der Antrag gestellt, die Löschung der Reallast bzgl. dieser beiden Liegenschaften<br />

zu beschließen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Verlangen von GR. Nikolaus Wimmer auf Protokollierung seiner Wortmeldung:<br />

„Das Hotel Bayrischer Hof war Eigentum der Gemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> und wurde 1959 an die neuen Besitzer<br />

verkauft. Im Kaufvertrag wurde sinngemäß vereinbart: Der Gast- und Beherbergungsbetrieb sei in vollem<br />

Umfang aufrecht zu erhalten, zeitgemäß auszustatten und jede Weiterung diesem Zweck zuzuführen. Dazu die<br />

grundbücherliche Erklärung 1960, Auszug: ‚Mit diesem Verkauf hat die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> vornehmlich die<br />

Absicht verbunden, diese Liegenschaft als Gasthof für den Kurort zu erhalten, weil es für <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> nach dem<br />

Verlust mehrerer Großhotels von größtem öffentlichen Interesse ist, Fermdenbeherbergungsstätten und<br />

Gastwirtschaften für den für die Stadt lebenswichtigen Fremdenverkehr zur Verfügung zu haben. Im Sinne dieser<br />

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