(855 KB) - - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land Oberösterreich
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Aufgrund des Ablebens von Herrn Reinhold Wagner wurde es notwendig, die Einrichtung<br />
des <strong>Ischl</strong>er Stadttaxis vertraglich neu zu regeln.<br />
Gemäß den Beratungen im Arbeitskreis Citybus/AST soll die Teilnahme am Stadttaxi<br />
weiterhin grundsätzlich jedem interessierten Taxiunternehmer offen stehen, soferne nicht im<br />
Einzelfall Gründe – wie z. B. Missbrauch des Systems – dagegensprechen und sollen mit<br />
diesen Unternehmen entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden. Fahrpreis und<br />
Zuschuss durch die Gemeinde entsprechen der bisherigen Regelung.<br />
Die Einteilung der Fahrten ist von den beauftragten Taxiunternehmen zu regeln. Die neue<br />
Rufnummer für das Stadttaxi wird im wöchentlichen Rythmus jeweils auf ein anderes<br />
Unternehmen geschaltet.<br />
Es entfällt der von der <strong>Stadtgemeinde</strong> früher entrichtete pauschale Vermittlungsbetrag von<br />
€ 0,36 pro vermittelter Fahrt.<br />
Es wird der Antrag gestellt, mit jedem der nachstehend genannten Taxiunternehmen die<br />
nachstehende Vereinbarung abzuschließen:<br />
Schlager, Schuller, Linortner, Reisinger, Putz, Sklona/ÖPNV, Österreicher, Spielbüchler.<br />
VEREINBARUNG<br />
aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> vom 11. Dezember<br />
2003 zwischen der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Pfarrgasse 11, nachstehend<br />
<strong>Stadtgemeinde</strong> genannt, und .........................nachstehend „beauftragtes Taxiunternehmen“<br />
genannt.<br />
1. Gegenstand der Vereinbarung<br />
(1) Die <strong>Stadtgemeinde</strong> ergänzt den Linienverkehr in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> durch einen<br />
bedarfsorientierten Bestellverkehr (Anruf-Sammeltaxi-Verkehr, im Folgenden AST-<br />
Verkehr genannt).<br />
In der Beilage sind die zu bedienenden Teilbereiche, sowie die für die Abwicklung des<br />
AST-Verkehrs maßgebenden Durchführungsbestimmungen festgelegt.<br />
Das beauftragte Taxiunternehmen übernimmt die Durchführung dieses AST-Verkehrs<br />
ab ..................., 00.00 Uhr, gemeinsam mit den anderen von der <strong>Stadtgemeinde</strong><br />
beauftragten Taxiunternehmen und verpflichtet sich, zu den jeweils im Einvernehmen<br />
mit der <strong>Stadtgemeinde</strong> festgelegten Einsatzzeiten die zur Deckung des Bedarfes<br />
erforderliche Fahrzeuganzahl einzusetzen. Die im AST-Verkehr zu erbringenden<br />
Leistungen werden durch den im Einvernehmen veränderlichen Bedarfsplan bestimmt.<br />
(2) Das beauftragte Taxiunternehmen hat dem AST-Verkehr Priorität vor den übrigen Taxi-<br />
Fahrten einzuräumen. Verstöße hiegegen gelten als grobe Vertragsverletzung<br />
2. Zustand und Einsatz der Fahrzeuge<br />
(1) Das beauftragte Taxiunternehmen setzt nur Kraftfahrzeuge ein, die den jeweils gültigen<br />
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem<br />
Kraftfahrgesetz (KFG), dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelVerkG) und der BO für<br />
nichtlinienmäßigen Personenverkehr entsprechen und für die Beförderung von<br />
mindestens 4 Fahrkunden geeignet sind.<br />
(2) Die im AST-Verkehr eingesetzten KFZ sind entsprechend den Anweisungen der<br />
<strong>Stadtgemeinde</strong> zu kennzeichnen.<br />
(3) Die Abwicklung bzw. Durchführung wird von den beauftragten Taxiunternehmen im<br />
Einvernehmen durchgeführt.<br />
3. Rechtsverhältnisse<br />
(1) Das beauftragte Taxiunternehmen setzt nur zuverlässige Taxi und Mietwagen bzw.<br />
zuverlässige Lenker ein. Es darf nur geschultes Personal den AST-Verkehr<br />
durchführen.<br />
(2) Das Aufsichtspersonal der <strong>Stadtgemeinde</strong> ist berechtigt, jederzeit die ordnungsgemäße<br />
Durchführung des AST-Verkehrs zu überprüfen.<br />
(3) Unternehmer oder deren Mitarbeiter, die trotz Abmahnung gegen die Bestimmungen<br />
dieses Vertrages verstoßen, dürfen nur mehr mit Zustimmung der <strong>Stadtgemeinde</strong> im<br />
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