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(855 KB) - - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land Oberösterreich

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Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid ist gem. § 102 OÖ. GemO das Rechtsmittel der Vorstellung<br />

an die Gemeindeaufsichtsbehörde zulässig. Die Vorstellung ist innerhalb von 2<br />

Wochen nach Zustellung des Bescheides bei der Gemeinde einzubringen. Die<br />

schriftliche Vorstellung kann nach Maßgabe der vorhandenen technischen<br />

Möglichkeiten auch telegraphisch, fernschriftlich, mit Telefax, im Wege<br />

automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen<br />

Weise eingebracht werden; sie hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich<br />

richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Wortmeldungen gegen den Antrag: GR. Nikolaus Wimmer, GR. Markus Reitsamer.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss bei 3 Gegenstimmen (GR. Glatz, GR. Markus<br />

Reitsamer, GR. Nikolaus Wimmer) und 1 Stimmenthaltung (GR. Gerda Reitsamer)<br />

antragsgemäß.<br />

Pkt. 14. Objekt Reiterndorf 488, Baubewilligung, Berufung<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR Christian Kranabitl<br />

Der Bürgermeister verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />

Den Vorsitz übernimmt Vizebgm. Josef Reisenbichler.<br />

Herr Arch. DI (FH) Walter und Frau Edith Plieseis haben gegen den Bescheid des<br />

Bürgermeisters als Baubehörde erster Instanz vom 20. Mai 2003, Zl. Bau 7578/1-2003/Ha<br />

für die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung einer Stützmauer<br />

(Natursteinwurf) beim Wohnhaus Reiterndorf 488, berufen.<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, den nachstehenden Berufungsbescheid zu beschließen.<br />

Berufungsbescheid<br />

Herr Lothar und Frau Christine Bathelt, Reiterndorf 488, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, haben am<br />

09.12.2002 unter Vorlage eines Projektes um die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung<br />

für die Errichtung einer Stützmauer (Natursteinwurf) beim Wohnhaus Reiterndorf 488, auf<br />

den Grundstücken 56/7, 56/4, 56/5, alle EZ 778, GB 42019 Reiterndorf, angesucht.<br />

Durch die Nachbarn Arch. DI (FH) Walter und Edith Plieseis wurden gegen das<br />

Bauvorhaben öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einwände eingebracht.<br />

Aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungs-Verfahrens, insbesondere der am 06.02.2003<br />

durchgeführten Bauverhandlung, hat der Bürgermeister der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> als<br />

Baubehörde 1. Instanz im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde im Rahmen der<br />

<strong>Land</strong>esvollziehung mittels Bescheid vom 20. Mai 2003, Zl. Bau-7578/1-2002/Ha, Herrn und<br />

Frau Lothar und Christine Bathelt, Reiterndorf 488, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, die baupolizeiliche<br />

Bewilligung für die Errichtung einer Stützmauer (Natursteinwurf) beim bestehenden<br />

Wohnhaus Reiterndorf 488, auf den Grundstücken 56/7, 56/4, 56/5, alle EZ 778, KG<br />

Reiterndorf, entsprechend den dafür genehmigten Plänen und unter Einhaltung von<br />

Bedingungen und Auflagen, erteilt.<br />

Die öffentlich-rechtlichen Einwände wurden abgewiesen, die privatrechtlichen Einwände<br />

bzw. Vorbringungen wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen bzw. als keine Einwände im<br />

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