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(855 KB) - - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land Oberösterreich

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Pkt. 19. Benennung der Straße zum Technologiezentrum<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Christian Kranabitl<br />

Seitens des Technologiezentrum Inneres Salzkammergut GmbH, Kreuzplatz 10, 4820 <strong>Bad</strong><br />

<strong>Ischl</strong>, wurde durch den Geschäftsführer, Herrn DI Dr. Rudolf Hittmair, mittels Schreiben vom<br />

10.11.2003, der Antrag eingebracht, dass die genannte Zufahrtsstraße, welche als<br />

Aufschließungsstraße für den Luschnig-Betrieb (Club Rubin), sowie für die Firma Hofer KG<br />

und das Technologiezentrum dient, als Technoparkstraße benannt werden soll.<br />

Als Begründung wurde durch Herrn DI Dr. Hittmair noch angegeben, dass diese<br />

Straßenbezeichnung eine große Aufwertung des Standortes und für alle Firmen selbst,<br />

welche sich im Techno-Z ansiedeln werden, bedeuten würde. Diesbezüglich wurde im<br />

Ausschuss am 27. November 2003 (Bauausschuss) darüber beraten und eine Empfehlung<br />

an den Stadt- und Gmeinderat abgegeben, die Benennung wie angesucht als<br />

Technoparkstraße zu beschließen.<br />

Gleichzeitig muss jedoch diese Straßenfläche als solche in das öffentliche Gut übertragen<br />

werden, oder eine entsprechende Widmung als Straßenfläche gemäß dem Oö<br />

Straßengesetz 1991 idgF vorgesehen werden. Die entsprechende Widmung als öffentliche<br />

Straße oder die Übernahme ins öffentliche Gut ist aufgrund der Benützungsmöglichkeit<br />

erforderlich, damit diese Straßenfläche von Jedermann bestimmungsgemäß und unter den<br />

gleichen Bedingungen für Verkehrszwecke benützt werden kann (Gemeingebrauch).<br />

Es wird somit der Antrag gestellt, die zukünftige Zufahrtstraße von der Grazerstraße, welche<br />

als Aufschließungsstraße für das Technologiezentrum, den Hofer-Markt und den Betrieb<br />

Luschnig (Club Rubin) dient, mit der Grundstücksnummer 165/12, GB 42019 Reiterndorf, als<br />

Technoparkstraße zu benennen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß. (GR. Nikolaus Wimmer<br />

bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

Pkt. 20. und 21. abgesetzt<br />

Pkt. 22. Anträge des Verkehrsausschusses<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Johannes Streibl<br />

A) Verordnungen der Gemeinde<br />

Es wird der Antrag gestellt, die nachstehend angeführten Verordnungen zu beschließen:<br />

1. Holzrechengasse gegenüber Haus Nr. 6: Anbringung eines Parkverbotes:<br />

Verordnung<br />

betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember<br />

2003 im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gemäß § 40 Abs.<br />

2 Z.4, § 43 Abs . 1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 sowie § 43 Abs. 1 lit. b) Z. 1, § 94 d) Z. 4<br />

StVO 1960 i.d.g.F. angeordnet:<br />

§ 1<br />

In der Holzrechengasse wird gegenüber dem Haus Nr. 6 das Vorschriftszeichen „Parken<br />

verboten“ gemäß § 52 a, Z. 13 a mit den Zusatztafeln "Anfang" und "Ende" angeordnet.<br />

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