(855 KB) - - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land Oberösterreich
(855 KB) - - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land Oberösterreich
(855 KB) - - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land Oberösterreich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Pkt. 19. Benennung der Straße zum Technologiezentrum<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Christian Kranabitl<br />
Seitens des Technologiezentrum Inneres Salzkammergut GmbH, Kreuzplatz 10, 4820 <strong>Bad</strong><br />
<strong>Ischl</strong>, wurde durch den Geschäftsführer, Herrn DI Dr. Rudolf Hittmair, mittels Schreiben vom<br />
10.11.2003, der Antrag eingebracht, dass die genannte Zufahrtsstraße, welche als<br />
Aufschließungsstraße für den Luschnig-Betrieb (Club Rubin), sowie für die Firma Hofer KG<br />
und das Technologiezentrum dient, als Technoparkstraße benannt werden soll.<br />
Als Begründung wurde durch Herrn DI Dr. Hittmair noch angegeben, dass diese<br />
Straßenbezeichnung eine große Aufwertung des Standortes und für alle Firmen selbst,<br />
welche sich im Techno-Z ansiedeln werden, bedeuten würde. Diesbezüglich wurde im<br />
Ausschuss am 27. November 2003 (Bauausschuss) darüber beraten und eine Empfehlung<br />
an den Stadt- und Gmeinderat abgegeben, die Benennung wie angesucht als<br />
Technoparkstraße zu beschließen.<br />
Gleichzeitig muss jedoch diese Straßenfläche als solche in das öffentliche Gut übertragen<br />
werden, oder eine entsprechende Widmung als Straßenfläche gemäß dem Oö<br />
Straßengesetz 1991 idgF vorgesehen werden. Die entsprechende Widmung als öffentliche<br />
Straße oder die Übernahme ins öffentliche Gut ist aufgrund der Benützungsmöglichkeit<br />
erforderlich, damit diese Straßenfläche von Jedermann bestimmungsgemäß und unter den<br />
gleichen Bedingungen für Verkehrszwecke benützt werden kann (Gemeingebrauch).<br />
Es wird somit der Antrag gestellt, die zukünftige Zufahrtstraße von der Grazerstraße, welche<br />
als Aufschließungsstraße für das Technologiezentrum, den Hofer-Markt und den Betrieb<br />
Luschnig (Club Rubin) dient, mit der Grundstücksnummer 165/12, GB 42019 Reiterndorf, als<br />
Technoparkstraße zu benennen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß. (GR. Nikolaus Wimmer<br />
bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />
Pkt. 20. und 21. abgesetzt<br />
Pkt. 22. Anträge des Verkehrsausschusses<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Johannes Streibl<br />
A) Verordnungen der Gemeinde<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehend angeführten Verordnungen zu beschließen:<br />
1. Holzrechengasse gegenüber Haus Nr. 6: Anbringung eines Parkverbotes:<br />
Verordnung<br />
betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember<br />
2003 im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gemäß § 40 Abs.<br />
2 Z.4, § 43 Abs . 1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 sowie § 43 Abs. 1 lit. b) Z. 1, § 94 d) Z. 4<br />
StVO 1960 i.d.g.F. angeordnet:<br />
§ 1<br />
In der Holzrechengasse wird gegenüber dem Haus Nr. 6 das Vorschriftszeichen „Parken<br />
verboten“ gemäß § 52 a, Z. 13 a mit den Zusatztafeln "Anfang" und "Ende" angeordnet.<br />
40