(855 KB) - - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land Oberösterreich
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§ 2<br />
Der örtliche Geltungsbereich des Vorschriftszeichens nach § 1 wird in der Anlage 1 rot<br />
eingezeichnet dargestellt und ist die Anlage Bestandteil dieser Verordnung.<br />
§ 3<br />
Die Verkehrszeichen gemäß § 1 sind vom zuständigen Straßenerhalter anzubringen. Die<br />
Kundmachung erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 i.d.g.F. und tritt mit der Anbringung der<br />
Verkehrszeichen in Kraft.<br />
2. Salzburgerstraße ab ehem. Kaiserkrone bis Einmündung Jainzendorfstraße:<br />
Verlängerung des bestehenden Halteverbotes:<br />
Verordnung<br />
betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember<br />
2003 im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gemäß § 40 Abs.<br />
2 Z.4, § 43 Abs . 1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 sowie § 43 Abs. 1 lit. b) Z. 1, § 94 d) Z. 4<br />
StVO 1960 i.d.g.F. angeordnet:<br />
§ 1<br />
Das mit § 1 der Verordnung des Gemeinderates vom 19.7.1996, Zl. ADir-507/1-1996<br />
erlassene Halte- und Parkverbot auf der Salzburgerstraße gegenüber dem Gasthof „Stadt<br />
Salzburg“ wird um 99 m Richtung stadteinwärts verlängert (neue Gesamtlänge: 135 m).<br />
§ 2<br />
Der örtliche Geltungsbereich der Vorschriftszeichen nach § 1 wird in den Anlage 1 rot<br />
eingezeichnet dargestellt und ist die Anlage Bestandteil dieser Verordnung.<br />
§ 3<br />
Die Verkehrszeichen gemäß § 1 sind vom zuständigen Straßenerhalter anzubringen. Die<br />
Kundmachung erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 i.d.g.F. und tritt mit der Anbringung der<br />
Verkehrszeichen in Kraft.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
B) Anträge an die BH Gmunden<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehend angeführten Verkehrsmaßnahmen bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu beantragen:<br />
1. Kreuzung Sendlweg/Wolfgangerstraße: Anbringen einer Stopp-Tafel<br />
2. Auböckplatz zwischen Pfarrheim und Osttrakt der Trinkhalle: Anbringen des<br />
Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
Pkt. 23. Vereinbarung Stadttaxi<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Helmut Haas<br />
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