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(855 KB) - - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land Oberösterreich

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§ 2<br />

Der örtliche Geltungsbereich des Vorschriftszeichens nach § 1 wird in der Anlage 1 rot<br />

eingezeichnet dargestellt und ist die Anlage Bestandteil dieser Verordnung.<br />

§ 3<br />

Die Verkehrszeichen gemäß § 1 sind vom zuständigen Straßenerhalter anzubringen. Die<br />

Kundmachung erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 i.d.g.F. und tritt mit der Anbringung der<br />

Verkehrszeichen in Kraft.<br />

2. Salzburgerstraße ab ehem. Kaiserkrone bis Einmündung Jainzendorfstraße:<br />

Verlängerung des bestehenden Halteverbotes:<br />

Verordnung<br />

betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen im Gemeindegebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>.<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember<br />

2003 im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gemäß § 40 Abs.<br />

2 Z.4, § 43 Abs . 1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 sowie § 43 Abs. 1 lit. b) Z. 1, § 94 d) Z. 4<br />

StVO 1960 i.d.g.F. angeordnet:<br />

§ 1<br />

Das mit § 1 der Verordnung des Gemeinderates vom 19.7.1996, Zl. ADir-507/1-1996<br />

erlassene Halte- und Parkverbot auf der Salzburgerstraße gegenüber dem Gasthof „Stadt<br />

Salzburg“ wird um 99 m Richtung stadteinwärts verlängert (neue Gesamtlänge: 135 m).<br />

§ 2<br />

Der örtliche Geltungsbereich der Vorschriftszeichen nach § 1 wird in den Anlage 1 rot<br />

eingezeichnet dargestellt und ist die Anlage Bestandteil dieser Verordnung.<br />

§ 3<br />

Die Verkehrszeichen gemäß § 1 sind vom zuständigen Straßenerhalter anzubringen. Die<br />

Kundmachung erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 i.d.g.F. und tritt mit der Anbringung der<br />

Verkehrszeichen in Kraft.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

B) Anträge an die BH Gmunden<br />

Es wird der Antrag gestellt, die nachstehend angeführten Verkehrsmaßnahmen bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu beantragen:<br />

1. Kreuzung Sendlweg/Wolfgangerstraße: Anbringen einer Stopp-Tafel<br />

2. Auböckplatz zwischen Pfarrheim und Osttrakt der Trinkhalle: Anbringen des<br />

Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

Pkt. 23. Vereinbarung Stadttaxi<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Helmut Haas<br />

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