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KOMMUNALES BILDUNGSWERKe.V ... - Tipp der Woche

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16 Fachübergreifende Seminare<br />

• Datenschutz im Verkehrsrecht mit den Teilen Straßenverkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsüberwachung und<br />

Verfolgung von Verkehrsverstößen.<br />

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus allen Bereichen von Behörden, die mit <strong>der</strong> Problematik des rechtlichen<br />

Datenschutzes befasst sind; insbeson<strong>der</strong>e behördliche Datenschutzbeauftragte, Datenschutzsachbearbeiter/innen und<br />

Personalvertretungen. Abweichend von den üblichen Seminarzeiten beginnt <strong>der</strong> 2. Tag um 09:00 Uhr und endet um<br />

15:30 Uhr.<br />

Benötigte Arbeitsmittel: Landesdatenschutzgesetz, Verwaltungsgesetze des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

Dozent: Herr Jürgen Wohlfarth, Verwaltungsdezernent für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten und<br />

Datenschutzbeauftragter.<br />

Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> BSI-Standards<br />

Fachseminar<br />

26.09. - 27.09.2011 (Berlin) Code: FÜA049 * 200,00 Euro<br />

13.02. - 14.02.2012 (Berlin) Code: FÜA049 * 200,00 Euro<br />

Datenschutz und Datensicherheit enthalten verbindliche Handlungsvorgaben (Rechtsgrundlagen/Sicherheitskonzept,<br />

z. B. § 10 DSG NRW, § 9/Anl. BDSG, § 78a SGB X) für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie sollen<br />

sicherstellen, dass die Daten entsprechend den bestehenden Vorschriften und Weisungen verarbeitet und Verlust,<br />

unzulässige Verarbeitung o<strong>der</strong> Kenntnisnahme verhin<strong>der</strong>t werden. Bei <strong>der</strong> Umsetzung von organisatorischen,<br />

personellen, infrastrukturellen und technischen Standardsicherheitsmaßnahmen wird von allen öffentlichen<br />

Datenschutzbeauftragten empfohlen, das vom Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik (BSI)<br />

herausgegebene Grundschutzhandbuch/Kataloge zugrunde zu legen. Das Konzept ist seit Oktober 2005 internationaler<br />

Standard (ISO 27001 Grundschutz). Im Seminar werden sowohl die Eckdaten <strong>der</strong> Grundschutzkataloge und Standards<br />

vorgestellt, als auch die Methodik zur Organisation <strong>der</strong> IT-Sicherheit erläutert.<br />

Schwerpunkte:<br />

• IT-Grundschutz als Sicherheitsstrategie<br />

• Aufbau und Inhalte <strong>der</strong> Grundschutzkataloge und Standards<br />

• Vorgehensweise und Methodik des IT-Grundschutzes<br />

• Initiierungsphase: IT-Sicherheitspolitik und Organisation <strong>der</strong> IT-Sicherheit<br />

• Erstellen eines Sicherheitskonzepts und Etablierung eines Sicherheitsmanagements<br />

• IT-Grundschutz und ISO Normen<br />

• GSTOOL zum IT-Grundschutz.<br />

Zielgruppe: IT-Sicherheitsbeauftragte, Datensicherheitsverantwortliche, Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und<br />

Behörden.<br />

Dozent: Herr Günther Saupe, betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter, Trainer IT-Sicherheit/BSI.<br />

Geschäftsgeheimnisse und Informationsfreiheit im öffentlichen Bereich (*Neu*)<br />

Fachseminar<br />

27.10.2011 (Berlin) Code: FÜA051N * 155,00 Euro<br />

19.04.2012 (Berlin) Code: FÜA051N * 155,00 Euro<br />

Auf Bundesebene gibt es seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz. Auf Län<strong>der</strong>ebene sind in Berlin, Brandenburg,<br />

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein<br />

und Thüringen entsprechende Vorschriften in Kraft getreten. Die Bestimmungen regeln den Zugang zu Informationen<br />

gegenüber den jeweiligen Landesbehörden bzw. Bundesbehörden. Der Informationszugang wird allerdings nicht<br />

schrankenlos gewährleistet, weil öffentliche o<strong>der</strong> private Belange einer Offenbarung <strong>der</strong> Informationen entgegenstehen<br />

können. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite kann die öffentliche Stelle aber dazu verpflichtet sein, Geschäftsgeheimnisse<br />

offenzulegen, wobei z. B. auch Fragen des Wettbewerbs- o<strong>der</strong> Vergaberechts von Bedeutung sind. Nach einer<br />

Darstellung <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen erfolgt die Vermittlung <strong>der</strong> weiteren Seminarinhalte anhand von typischen<br />

Fallkonstellationen, aktueller Rechtsprechung, durch Exkurse zu weiteren Zugangsansprüchen und <strong>der</strong>en Verhältnis<br />

zueinan<strong>der</strong>, mittels Diskussionsrunden und <strong>der</strong> Erörterung von Praxisfällen. Die Teilnehmer/innen aus den o. g.<br />

Län<strong>der</strong>n sollen dazu befähigt werden, mit <strong>der</strong> besprochenen Rechtsmaterie sicher umzugehen und im Rahmen von<br />

Anträgen auf Akteneinsicht o<strong>der</strong> sonstigen Informationszugang eigene Abwägungsentscheidungen zu treffen.<br />

Schwerpunkte:<br />

• Inhaltliche Ausgestaltung des Informationsanspruchs<br />

• Zuständigkeiten und einzuhaltende Fristen<br />

• Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses<br />

• Besprechung datenschutzrechtlicher Fragen<br />

• Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen<br />

• Darstellung von Bezügen zum Vergabe- und Wettbewerbsrecht<br />

• Zugangsansprüche in speziellen Vorschriften<br />

• Kosten des Informationszugangs.<br />

© Kommunales Bildungswerk e.V. * Gürtelstraße 29a/30 * 10247 Berlin * Tel.: (030) 293350-0 * Fax: 293350-39

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