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ALLESAZUBISommer2020

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Alle Fakten zum

Ausbildungsvertrag im Handwerk

Die Ausbildungsstelle bei einem Handwerksbetrieb ist

sicher – nun trennt euch nur noch eine Unterschri von

eurer Zukun . Aber was muss im Ausbildungsvertrag

festgehalten werden? Worauf sollte man als

angehender Azubi achten. Wir haben Diana Hennen

von der HWK Trier gefragt:

Welche Punkte sollte ein Ausbildungsvertrag

unbedingt umfassen?

Diana Hennen:

Der Inhalt eines Ausbildungsvertrages ist gesetzlich

geregelt. Laut § 11 Abs. 1 BBiG muss der

Ausbildungsvertrag folgende Mindestangaben

enthalten:

1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel

der Berufsausbildung (Berufsbezeichnung, ggf. mit

Fachrichtung/Schwerpunkt)

2. Beginn und Dauer der Ausbildung

3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der

Ausbildungsstä e

4. Dauer der regelmäßigen, täglichen Ausbildungszeit

5. Dauer der Probezeit

6. Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung

7. Dauer des Urlaubs

8. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt

werden kann

9. Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und

Dienstvereinbarungen, die auf das

Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

Wer darf und muss den Ausbildungsvertrag

unterschreiben?

Diana Hennen:

Der Ausbildungsvertrag muss vom Betriebsinhaber, vom

Ausbilder und vom Auszubildenden unterschrieben

werden. Ist der Auszubildende bei Vertragsabschluss

noch minderjährig, müssen zudem die gesetzlichen

Vertreter den Vertrag unterzeichnen.

Können sich angehende Azubis zum

Ausbildungsvertrag beraten lassen?

Diana Hennen:

Bei Fragen zum Ausbildungsvertrag können Sich

Auszubildende und auch Betriebe an die Lehrlingsrolle

der Handwerkskammer wenden. Sollten während der

Berufsausbildung Probleme au reten, steht der

Ausbildungsberater der Handwerkskammer

Auszubildenden und auch Betrieben mit Rat und Tat zur

Seite.

Wann und in welcher Form sollte der

Ausbildungsvertrag unterschrieben werden?

Diana Hennen:

Ein Formerfordernis besteht nicht. Auch mündliche

Ausbildungsverträge sind wirksam. In diesem Fall muss

der Ausbildungsbetrieb den wesentlichen

Vertragsinhalt aber unverzüglich nach Abschluss des

Vertrages spätestens vor Ausbildungsbeginn, schri lich

niederlegen.

In der Praxis werden Ausbildungsverträge aber fast

ausschließlich schri lich geschlossen.

Vertragsformulare findet man auf der Seite der

zuständigen Kammer.

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Diana Hennen, HWK Trier

Foto/Text: HWK Trier/Sabrina Lambers

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