ALLESAZUBISommer2020
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Alle Fakten zum
Ausbildungsvertrag im Handwerk
Die Ausbildungsstelle bei einem Handwerksbetrieb ist
sicher – nun trennt euch nur noch eine Unterschri von
eurer Zukun . Aber was muss im Ausbildungsvertrag
festgehalten werden? Worauf sollte man als
angehender Azubi achten. Wir haben Diana Hennen
von der HWK Trier gefragt:
Welche Punkte sollte ein Ausbildungsvertrag
unbedingt umfassen?
Diana Hennen:
Der Inhalt eines Ausbildungsvertrages ist gesetzlich
geregelt. Laut § 11 Abs. 1 BBiG muss der
Ausbildungsvertrag folgende Mindestangaben
enthalten:
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel
der Berufsausbildung (Berufsbezeichnung, ggf. mit
Fachrichtung/Schwerpunkt)
2. Beginn und Dauer der Ausbildung
3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der
Ausbildungsstä e
4. Dauer der regelmäßigen, täglichen Ausbildungszeit
5. Dauer der Probezeit
6. Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
7. Dauer des Urlaubs
8. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt
werden kann
9. Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und
Dienstvereinbarungen, die auf das
Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Wer darf und muss den Ausbildungsvertrag
unterschreiben?
Diana Hennen:
Der Ausbildungsvertrag muss vom Betriebsinhaber, vom
Ausbilder und vom Auszubildenden unterschrieben
werden. Ist der Auszubildende bei Vertragsabschluss
noch minderjährig, müssen zudem die gesetzlichen
Vertreter den Vertrag unterzeichnen.
Können sich angehende Azubis zum
Ausbildungsvertrag beraten lassen?
Diana Hennen:
Bei Fragen zum Ausbildungsvertrag können Sich
Auszubildende und auch Betriebe an die Lehrlingsrolle
der Handwerkskammer wenden. Sollten während der
Berufsausbildung Probleme au reten, steht der
Ausbildungsberater der Handwerkskammer
Auszubildenden und auch Betrieben mit Rat und Tat zur
Seite.
Wann und in welcher Form sollte der
Ausbildungsvertrag unterschrieben werden?
Diana Hennen:
Ein Formerfordernis besteht nicht. Auch mündliche
Ausbildungsverträge sind wirksam. In diesem Fall muss
der Ausbildungsbetrieb den wesentlichen
Vertragsinhalt aber unverzüglich nach Abschluss des
Vertrages spätestens vor Ausbildungsbeginn, schri lich
niederlegen.
In der Praxis werden Ausbildungsverträge aber fast
ausschließlich schri lich geschlossen.
Vertragsformulare findet man auf der Seite der
zuständigen Kammer.
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Diana Hennen, HWK Trier
Foto/Text: HWK Trier/Sabrina Lambers