iGZ-Seminarprogramm 2020
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7 Arbeitsrecht 20-AR-8 20-AR-9<br />
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer<br />
Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden<br />
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist längst keine Seltenheit<br />
mehr. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel machen es<br />
erforderlich. Auch die Integration von geflüchteten Menschen spielt<br />
dabei eine große Rolle.<br />
Das Seminar gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen ausländische<br />
Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden können.<br />
Dabei ist zwischen Arbeitnehmern mit EU-Staatsangehörigkeit und<br />
Arbeitnehmern, die aus Drittstaaten kommen, zu unterscheiden. Für<br />
letztere gelten Besonderheiten für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit.<br />
Eine besondere Stellung unter den Drittstaatsangehörigen nehmen<br />
Asylbewerber und Geduldete ein.<br />
Neben den arbeitserlaubnisrechtlichen Voraussetzungen, werden<br />
auch arbeitsrechtliche Besonderheiten, die sich in der Zusammenarbeit<br />
mit ausländischen Arbeitnehmern stellen können, behandelt.<br />
Inhalte<br />
– Beschäftigungsmöglichkeiten von EU-Bürgern und<br />
Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeit<br />
– Auswirkungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes<br />
– Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis, Duldung und<br />
Aufenthaltsgestattung<br />
– Arbeitsrechtliche Besonderheiten<br />
– Sanktionen im Falle illegaler Beschäftigung<br />
Zielgruppe<br />
Das Seminar ist für alle<br />
Mitarbeiter in Zeitarbeitsunternehmen<br />
gedacht, die<br />
ausländische Mitarbeiter<br />
rekrutieren und in der Zeitarbeit<br />
beschäftigen wollen<br />
oder bereits beschäftigen.<br />
Sie erfahren, welche Regelungen<br />
gelten und welche<br />
Vorschriften einzuhalten<br />
sind.<br />
Termine<br />
12.03.<strong>2020</strong>, Frankfurt<br />
04.06.<strong>2020</strong>, Münster<br />
03.09.<strong>2020</strong>, Frankfurt<br />
26.11.<strong>2020</strong>, Münster<br />
Dauer der Veranstaltung<br />
10:00 –17:00 Uhr<br />
Seminargebühren<br />
Mitglieder:<br />
299,00 € + MwSt.<br />
Nichtmitglieder:<br />
399,00 € + MwSt.<br />
Referentin<br />
Ass. jur. Judith Schröder<br />
Zeitarbeitsunternehmen werden regelmäßig von der Bundesagentur<br />
für Arbeit, dem Zoll, der Gewerbeaufsicht und auch der Berufsgenossenschaft<br />
auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen<br />
geprüft. Beanstandungen können häufig zu ernsten rechtlichen Konsequenzen<br />
führen. Vielfach besteht bei Firmeninhabern und Mitarbeitern<br />
erhebliche Unsicherheit über die Befugnisse von Prüfbehörden<br />
und die Pflichten zur Mitarbeit bei Prüfungen.<br />
Das Seminar vermittelt die Prüfungsschwerpunkte, den Ablauf und<br />
die Rechte aller Beteiligten im Prüfverfahren. Damit wird eine sicherere<br />
Vorbereitung auf Prüfungen möglich. Letztlich können dadurch<br />
erlaubnisrechtliche Probleme und Bußgelder vermieden werden.<br />
Inhalte<br />
– Rechtliche Grundlagen für Prüfverfahren der beteiligten Behörden<br />
– Prüfungsschwerpunkte<br />
– Vorbereitung auf angekündigte und unangekündigte Prüfungen<br />
– Ablauf der Prüfung<br />
– Umgang und Reaktion bei Beanstandungen<br />
– Rechtliche Möglichkeiten im Verwaltungsverfahren /<br />
Bußgeldverfahren<br />
Zielgruppe<br />
Dieses Seminar wendet sich<br />
vorrangig an Geschäftsführer,<br />
Niederlassungsleiter und<br />
an Mitarbeiter, die mit der<br />
Lohnbuchhaltung beschäftigt<br />
sind.<br />
Termine<br />
19.03.<strong>2020</strong>, Nürnberg<br />
02.04.<strong>2020</strong>, Hannover<br />
25.06.<strong>2020</strong>, Hamburg<br />
30.10.<strong>2020</strong>, Köln<br />
08.12.<strong>2020</strong>, Berlin<br />
21.01.2021, Frankfurt<br />
Dauer der Veranstaltung<br />
10:00 –17:00 Uhr<br />
Seminargebühren<br />
Mitglieder:<br />
299,00 € + MwSt.<br />
Nichtmitglieder:<br />
399,00 € + MwSt.<br />
Referenten<br />
Ass. jur. Olaf Dreßen<br />
Ass. jur. Marcel René Konjer<br />
Syndikus-RA Julian Krinke<br />
Ass. jur. Sebastian Reinert<br />
Ass. jur. Judith Schröder<br />
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