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der-Bergische-Unternehmer 09/2020

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

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4.300 „Zombieunternehmen“ bis Jahresende

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat Folgen.

Foto: Shutterstock

Die Pflicht zur Anzeige

der drohenden Insolvenz

wurde ausgesetzt. Damit

steigt laut Institut

der deutschen Wirtschaft

jedoch die Gefahr

der Unternehmen, die

überschuldet zu Lasten

von Wettbewerbern

wirtschaften.

Die Bundesregierung verlängert die Aussetzung

der Insolvenzantragspflicht für überschuldete

Unternehmen bis Jahresende. Was

im Frühjahr sinnvoll war, könnte jetzt ein

Problem werden: Nach Berechnungen des

Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)

könnte es bis Jahresende 4.300 „Zombieunternehmen“

geben. Im Corona-Lockdown

hat die Bundesregierung schnell reagiert:

Schon im März wurde beschlossen, dass

Unternehmen, die aufgrund der Pandemie

in finanzielle Schieflage geraten, zunächst

keinen Insolvenzantrag stellen müssen. So

sollte verhindert werden, dass viele überlebensfähige

Firmen Pleite gehen und die Zeit

im Lockdown überstehen. Dafür stellten

Bund und Länder zudem staatliche

Kredite und direkte Zuschüsse für Kleinbetriebe

bereit. Die Antragspflicht auszusetzen

hat offenbar gewirkt: Im Mai meldeten

sogar fast zehn Prozent weniger Unternehmen

Insolvenz an als im Vorjahr. Mit der

Verlängerung dieser Regelung bis Jahresende

könnte die Insolvenzzahl auf das Gesamtjahr

gerechnet um etwa acht Prozent

sinken, auf circa 17.250 Pleiten. Das

wäre ein neuer Tiefstand seit der Jahrtausendwende.

Dabei gelte aber nicht unbe-

dingt das Credo „weniger ist besser“ – dann

könne man das Insolvenzrecht auch abschaffen,

warnt das IW. Denn das geregelte

Ausscheiden von Unternehmen, die im

Wettbewerb nicht mehr mithalten können,

erfülle eine wichtige Funktion: Es signalisiere

Banken und Geschäftspartnern, dass

sie dem betreffenden Unternehmen kein

Geld mehr leihen und keine Verträge mit

ihm abschließen sollten und macht Platz für

andere Firmen. Mit dem Aussetzen der Insolvenzpflicht

bei Überschuldung steige die

Gefahr von „Zombieunternehmen“, die zu

Lasten von Wettbewerbern wirtschaften,

obwohl sie nicht überlebensfähig sind. Aufgrund

des Wirtschaftseinbruchs im ersten

Halbjahr wäre selbst bei schneller Erholung

ein Anstieg der Insolvenzzahl um 15 Prozent

zu erwarten, zeigen Berechnungen

vomnIW und dem Bundesverband der Deutschen

Volksbanken und Raiffeisenbanken

(BVR). Sinkt nun die Insolvenzzahl im Jahr

2020 stattdessen um circa acht Prozent,

klaffe aufgrund der Aussetzung der Antragspflicht

bis Jahresende im Vergleich

zum Vorjahr eine Lücke von 23 Prozentpunkten

oder etwa 4.300 Unternehmen, die

trotz fehlender ökonomischer Perspektive

weitermachen.

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der Bergische Unternehmer 09|20 11

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