der-Bergische-Unternehmer 09/2020
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
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4.300 „Zombieunternehmen“ bis Jahresende
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat Folgen.
Foto: Shutterstock
Die Pflicht zur Anzeige
der drohenden Insolvenz
wurde ausgesetzt. Damit
steigt laut Institut
der deutschen Wirtschaft
jedoch die Gefahr
der Unternehmen, die
überschuldet zu Lasten
von Wettbewerbern
wirtschaften.
Die Bundesregierung verlängert die Aussetzung
der Insolvenzantragspflicht für überschuldete
Unternehmen bis Jahresende. Was
im Frühjahr sinnvoll war, könnte jetzt ein
Problem werden: Nach Berechnungen des
Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)
könnte es bis Jahresende 4.300 „Zombieunternehmen“
geben. Im Corona-Lockdown
hat die Bundesregierung schnell reagiert:
Schon im März wurde beschlossen, dass
Unternehmen, die aufgrund der Pandemie
in finanzielle Schieflage geraten, zunächst
keinen Insolvenzantrag stellen müssen. So
sollte verhindert werden, dass viele überlebensfähige
Firmen Pleite gehen und die Zeit
im Lockdown überstehen. Dafür stellten
Bund und Länder zudem staatliche
Kredite und direkte Zuschüsse für Kleinbetriebe
bereit. Die Antragspflicht auszusetzen
hat offenbar gewirkt: Im Mai meldeten
sogar fast zehn Prozent weniger Unternehmen
Insolvenz an als im Vorjahr. Mit der
Verlängerung dieser Regelung bis Jahresende
könnte die Insolvenzzahl auf das Gesamtjahr
gerechnet um etwa acht Prozent
sinken, auf circa 17.250 Pleiten. Das
wäre ein neuer Tiefstand seit der Jahrtausendwende.
Dabei gelte aber nicht unbe-
dingt das Credo „weniger ist besser“ – dann
könne man das Insolvenzrecht auch abschaffen,
warnt das IW. Denn das geregelte
Ausscheiden von Unternehmen, die im
Wettbewerb nicht mehr mithalten können,
erfülle eine wichtige Funktion: Es signalisiere
Banken und Geschäftspartnern, dass
sie dem betreffenden Unternehmen kein
Geld mehr leihen und keine Verträge mit
ihm abschließen sollten und macht Platz für
andere Firmen. Mit dem Aussetzen der Insolvenzpflicht
bei Überschuldung steige die
Gefahr von „Zombieunternehmen“, die zu
Lasten von Wettbewerbern wirtschaften,
obwohl sie nicht überlebensfähig sind. Aufgrund
des Wirtschaftseinbruchs im ersten
Halbjahr wäre selbst bei schneller Erholung
ein Anstieg der Insolvenzzahl um 15 Prozent
zu erwarten, zeigen Berechnungen
vomnIW und dem Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken
(BVR). Sinkt nun die Insolvenzzahl im Jahr
2020 stattdessen um circa acht Prozent,
klaffe aufgrund der Aussetzung der Antragspflicht
bis Jahresende im Vergleich
zum Vorjahr eine Lücke von 23 Prozentpunkten
oder etwa 4.300 Unternehmen, die
trotz fehlender ökonomischer Perspektive
weitermachen.
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der Bergische Unternehmer 09|20 11