11.09.2020 Aufrufe

der-Bergische-Unternehmer 09/2020

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Betriebsräte: kein Einsichtsrecht

in elektronische Personalakten

Das generelle Einsichtsrecht des Betriebsratsvorsitzenden

in die elektronische

Personalakte der Arbeitnehmer, das

nicht von deren Zustimmung abhängig

ist, verletzt die Arbeitnehmer in ihrem

allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses

Recht haben die Betriebsparteien bei ihren

Regelungen zu achten. Eine entsprechende

Gesamtbetriebsvereinbarung ist

daher unwirksam. Zur Kontrolle der Regelungen

aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung

ist ein derart weites Einsichtsrecht

der Betriebsratsseite weder

geeignet noch erforderlich. Das gilt insbesondere

dann, wenn die Gesamtbetriebsvereinbarung

weitere spezifische

Kontrollrechte für die Betriebsratsseite

enthält.

(Beschluss des Landesarbeitsgerichts

Düsseldorf vom 23. Juni 2020, 3 TaBV

65/19)

Corona-Krise: (Nochmalige)

Verlängerung der Frist zur

Umstellung von

Registrierkassen

Fotos: MEV

Von Unternehmen, Händlern, Gastwirten

usw. verwendete elektronische Registrierkassen

müssen grundsätzlich ab Oktober

2020 mit einem manipulationssicheren

zertifizierten technischen

Sicherheitssystem (TSE) ausgestattet

sein. (1) Aufgrund der aktuellen Corona-

Krise und des erheblichen Aufwands im

Zusammenhang mit der Umstellung der

Umsatzsteuersätze haben viele Unternehmer

zeitliche Probleme, die neuen Aufzeichnungssysteme

fristgerecht zu implementieren.Daraufhin

haben die

Finanzministerien der meisten Bundesländer

(2) beschlossen, elektronische

Aufzeichnungssysteme ohne TSE bis

zum 31.03.2021 nicht zu beanstanden.Vo-

RMB

Steuerberater

Düsseldorf

Bachtig Steuerberatungsgesellschaft mbH

Beratungskompetenz aus Erfahrung

RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft mbH!

Lindemannstraße 82

40237 Düsseldorf

Telefon: +49 211 672044 | Telefax: +49 211 684546

www.rmb-steuerberatung.de | info@rmb-steuerberatung.de

28 www.bvg-menzel.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!