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GL&Lev kontakt - GL VERLAGS GmbH

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Im Blickpunkt <strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> steuern<br />

<strong>GL</strong>&<strong>Lev</strong> <strong>kontakt</strong> 03/09<br />

Internationalisierung<br />

der Rechnungslegung<br />

im Mittelstand – Teil 1<br />

Von THOMaS ROHLER<br />

die aktuelle Finanzkrise hat die<br />

internationalen rechnungslegungs-<br />

grundsätze (iFrs) in Misskredit ge-<br />

bracht. sie seien zu kompliziert und<br />

hätten zur Entstehung der Krise beigetragen,<br />

wird behauptet. Gleichwohl<br />

bleiben die iFrs für börsennotierte<br />

Unternehmen verbindlich und<br />

könnten in abgespeckter Form auch<br />

für mittelständische Unternehmen<br />

anwendbar werden.<br />

Das International Accounting Standards<br />

Board (IASB), hatte im Februar<br />

2007 den Entwurf eines eigenen<br />

Rechnungslegungsstandards für so<br />

genannte SME (Small and Medium Sized<br />

Entities) veröffentlicht und zur Diskussion<br />

gestellt.<br />

Die Abgrenzung der SMEs erfolgt dabei nicht<br />

über die Größe des Unternehmens sondern<br />

über seine Relevanz für die Öffentlichkeit.<br />

Soweit Aktien oder Schuldtitel eines Unternehmens<br />

an einem geregelten Markt<br />

gehandelt werden oder das Unternehmen<br />

treuhänderisch fremdes Vermögen verwaltet<br />

(z. B. Banken oder Versicherungen) zählt<br />

es nicht zu den SMEs.<br />

Alle anderen Unternehmen, die Jahresabschlüsse<br />

für externe Nutzer (Banken und Investoren)<br />

erstellen, sind als SMEs einzustufen.<br />

Die Diskussion über den Standard des<br />

IASB wurde seither sehr kontrovers geführt.<br />

Nachfolgend zunächst die Vorteile:<br />

Vereinheitlichung:<br />

Eine weltweite Vereinheitlichung des Rechnungslegungsstandards<br />

verbessert die Vergleichbarkeit<br />

der Finanzberichterstattung<br />

erheblich. Banken und Investoren könnten<br />

ohne Probleme SMEs aus verschiedenen<br />

Ländern vergleichen. Die Kosten der Kreditvergabe<br />

würden sinken. Vergleiche mit<br />

Konkurrenzunternehmen im internationalen<br />

Kontext würden erleichtert.<br />

dipl.-Bw. thomas Rohler<br />

Wirtschaftsprüfer und<br />

Steuerberater<br />

Partner in der DHPG<br />

DR. HARZEM &<br />

PARTNER KG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

· Steuerberatungsgesellschaft<br />

Komplexität:<br />

Die IFRS für börsennotierte Unternehmen<br />

(full-IFRS) sind äußerst komplex. Sie regeln<br />

auf über 2.800 Seiten eine Vielzahl von<br />

Einzelfragen und stellen insbesondere den<br />

Anwender in „kleineren“ Unternehmen vor<br />

erhebliche Probleme. Der Kritik an der Komplexität<br />

tritt das IASB mit einer drastischen<br />

Verkürzung der Regelungen für SMEs entgegen.<br />

Der Standard ist zudem seiner Konzeption<br />

nach ein geschlossenes Werk von ca.<br />

250 Seiten, mit dem sich alle Bilanzierungsprobleme<br />

von SMEs lösen lassen sollen.<br />

transparenz:<br />

Dem deutschen HGB wurde immer vorgeworfen,<br />

es biete zu viele Möglichkeiten<br />

zur Verschleierung der eigentlichen wirtschaftlichen<br />

Situation eines Unternehmens.<br />

Außerdem fordere das HGB nicht die umfangreichen<br />

Zusatzangaben (z. B. für die<br />

Geschäftsbeziehungen zu Anteilseignern<br />

und dem Management). Auf diese Kritik<br />

hat der Gesetzgeber inzwischen reagiert<br />

(vgl. hierzu Teil 2 des Beitrages).<br />

Ob die aufgezeigten Vorteile durch die<br />

SME-Regelungen umgesetzt werden können,<br />

ist indes fraglich.<br />

Liegt tatsächlich ein in sich<br />

geschlossenes Werk vor?<br />

Der SME-Standard stellt sich bei genauerer<br />

Betrachtung als Extrakt der full-IFRS dar.<br />

An vielen Stellen (z. B. bei Bilanzierungs- und<br />

Bewertungswahlrechten) wird auf die full-<br />

IFRS verwiesen. So sind etwa die ergebniswirksame<br />

Neubewertung von Renditeimmobilien<br />

oder die Aktivierung von Entwicklungskosten<br />

möglich; bei Ausübung der Wahlrechte<br />

müssen aber die full-IFRS beachtet werden.<br />

Der Anwender hat also nichts gewonnen.<br />

information:<br />

Inwieweit von mittelständischen Unternehmen<br />

Informationen über die kurzfristige<br />

Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage geliefert werden müssen, ist<br />

äußerst umstritten. Mit guten Gründen<br />

lässt sich vertreten, dass es gerade im Mittelstand<br />

auf die langfristige Entwicklung<br />

ankommt. Die Geschäftspartner wollen<br />

nicht aus kurzfristigen Kursschwankungen<br />

profitieren, sondern aus einer stabilen Geschäftsbeziehung.<br />

Kritisch gesehen wird in diesem Zusammenhang<br />

auch die Frage nach der Eigenkapitalqualität<br />

von Gesellschaftereinlagen bei Personengesellschaften.<br />

Sie soll nach den IFRS<br />

nur dann vorliegen, wenn ein kompliziertes<br />

Geflecht von Bedingungen erfüllt wird.<br />

Kosten:<br />

Schließlich sind die laufenden Kosten zu<br />

beachten. Da ein Abschluss nach den IFRS<br />

für SME nicht zur Ermittlung der Gewinnausschüttungen<br />

herangezogen werden<br />

kann und außerdem besondere steuerliche<br />

Vorschriften zu beachten sind, muss ein<br />

mittelständisches Unternehmen im Zweifel<br />

dreifach bilanzieren.<br />

Fazit:<br />

Der vom IASB vorgelegte Standardentwurf<br />

zur Bilanzierung bei SMEs ist für die Rechnungslegung<br />

des deutschen Mittelstandes<br />

in der vorliegenden Form nicht verwendbar.<br />

Neben den nicht unerheblichen zusätzlichen<br />

Kosten bleibt zu kritisieren, dass die<br />

angebliche Vereinfachung sich bei näherer<br />

Betrachtung als Mogelpackung herausstellt.<br />

Die problematische Bilanzierung des Eigenkapitals<br />

bei Personengesellschaften wird<br />

ebenfalls nicht zufriedenstellend gelöst.<br />

Lesen Sie im nächsten Teil, wie der deutsche<br />

Gesetzgeber durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

die Vorteile des tradierten<br />

deutschen Rechts mit den sinnvollen Zielen<br />

der IFRS kombiniert.

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