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Maschinen & Technik | Oktober 2020

- Themen der Ausgabe: Erdbewegung, Garten- & Landschaftsbau, Forst- & Landtechnik, Recycling & Entsorgung - Sonderbeilage: Gebrauchtmaschinen - Themenspezial: Kommunal- & Wintermaschinen

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DIE TÜCKEN<br />

DES NOTBREMS-<br />

ASSISTENTEN UND<br />

WAS ZU TUN IST<br />

Paul Rosenstihl<br />

Vorsitzender der VAK-Arbeitsgruppe<br />

Winterdienst und -geräte<br />

Es wird Herbst. Die letzten wundervollen, sonnigen<br />

Tage kündigen den Übergang zur winterlichen Jahreszeit<br />

mit Kälte, Dunkelheit und erschwerten Verhältnissen<br />

auf den Straßen an. Fahrzeuge werden<br />

von Sommer- auf Winterreifen umgerüstet. Die Kommunen<br />

und Städte stellen die Schneepflüge bereit<br />

und treffen alle möglichen Vorbereitungen für einen<br />

reibungslosen Winter.<br />

ODER WAR DA NOCH WAS?<br />

Wir, der VAK als Vertreter der Arbeitsgeräte- und<br />

Kommunalfahrzeuge-Industrie, versuchen schon<br />

seit geraumer Zeit die Verantwortlichen des Bundes<br />

und der Länder auf eine nicht zu unterschätzende<br />

Problematik aufmerksam zu machen. Es geht um<br />

den überaus noblen und wirkungsvollen Notbremsassistenten.<br />

Er hat als Fahrerassistenz-System auf<br />

unseren Straßen Einzug gehalten. Für Lkw wurde er<br />

gesetzlich verankert. Das ist gut so. Allerdings hat die<br />

Gesetzgebung dabei eine Kleinigkeit übersehen.<br />

Lassen Sie uns ein kurzes Szenario zeichnen: ein ganz<br />

normaler Tag im November <strong>2020</strong> in Berlin. Es ist kalt,<br />

windig und grau. Am späten Nachmittag fängt es an<br />

zu schneien. „Bitte Einsatzfahrzeuge zur Schneeräumung<br />

bereithalten“, so ähnlich lautet eine Anweisung<br />

der Einsatzleitstelle an die Fuhrparks und Bauhöfe der<br />

Stadt. „Unsere Fahrzeuge sind nicht einsatzbereit“,<br />

trudeln die Antworten nach und nach ein.<br />

„Unsere Fahrzeuge sind nicht gesetzeskonform.<br />

Sorry, wir können nicht ausfahren“, lautet die Erklärung.<br />

Still schweben die Schneeflocken am Fenster<br />

des Einsatzleiters vorbei. Ihm wird schwindelig. Wenn<br />

es die ganze Nacht so weiter schneit, denk er, dann<br />

versinkt Berlin ohne Räumfahrzeuge im Verkehrschaos.<br />

Das ist jetzt ein wenig trivial dargestellt, und man<br />

könnte argumentieren, dass sich so etwas in einem<br />

gut funktionierenden Land wie Deutschland nicht<br />

wirklich zutragen kann. Und doch ist es vom Prinzip<br />

her nicht abwegig. Das liegt an einem bestehenden<br />

Vakuum in der kürzlich erlassenen Gesetzgebung,<br />

mit dem sich der VAK beschäftigt. Schon seit Novem-<br />

ber 2015 sieht eine EU-Verordnung vor, dass Fahrzeuge<br />

der Klassen M2, M3, und N3 mit einem elektronischen<br />

Fahrdynamik-Regelsystem, also einem<br />

Notbremsassistenten, ausgestattet sein müssen.<br />

Soweit so gut und so sicher. Für Deutschland möchte<br />

der Gesetzgeber diese Verordnung verschärfen. Das<br />

System soll nicht deaktivierbar sein. Das bedeutet<br />

Notbremsassistenz-Systeme in Kraftfahrzeugen über<br />

3,5 Tonnen und bei einer Geschwindigkeit von über<br />

30 km/h dürfen nicht ausgeschaltet werden. Ein Verstoß<br />

soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld eingestuft<br />

werden.<br />

Diese Regelung dient natürlich dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer,<br />

schließlich hilft der Bremsautomatismus<br />

nachweislich, Unfälle zu verhindern oder schwere<br />

Folgen zu reduzieren. Es gibt allerdings den oben<br />

gezeichneten „einsatz-relevanten“ Aspekt: Lkw der<br />

Fahrzeugklasse N3 ohne Allradantrieb, die der Pflicht<br />

von einem nicht ausschaltbaren Notbrems-Assistenzsystem<br />

unterliegen, sind nicht mehr als Winterdienstbzw.<br />

Straßenreiniger-Fahrzeuge einsetzbar.<br />

Würden solche Fahrzeuge Winterdienst- oder Straßenreinigungstätigkeiten<br />

wahrnehmen, würden sie<br />

gegen das Gesetz verstoßen. Es muss daher eine<br />

Regelung geschaffen werden, die es erlaubt, den<br />

Notbremsassistenten zu deaktivieren, wenn es sich<br />

um Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung<br />

handelt, wie in unserem Fall das Freiräumen oder<br />

Sauberhalten der öffentlichen Straßen. Und dafür<br />

machen wir uns beim Bundes- und bei den Landesverkehrsministern<br />

stark.<br />

Wie sagt doch das alte Sprichwort: Gefahr erkannt,<br />

Gefahr gebannt. Das Problem wurde erkannt, und einen<br />

Lösungsvorschlag liefern wir. Jetzt müssen nur<br />

in den richtigen Etagen die richtigen Entscheidungen<br />

getroffen und durchgesetzt werden. Dann sind wir<br />

noch besser für den Winter gerüstet.<br />

Bis dahin, genießen Sie den Herbst und bleiben Sie<br />

gesund.<br />

Ihr Paul Rosenstihl<br />

8 OKTOBER <strong>2020</strong> » AKTUELLES

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