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Die Malteser-Zeitung 4/2020

Berichterstattung über nationale und internationale Tätigkeiten des Souveränen Malteser-Ritter-Orden und seiner Werke sowie religiöse, karitative und soziale Fragen aller Art.

Berichterstattung über nationale und internationale Tätigkeiten des Souveränen Malteser-Ritter-Orden und seiner Werke sowie religiöse, karitative und soziale Fragen aller Art.

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WISSEN<br />

MALTESERÖSTERREICH<br />

SO WIRD EIN NEUER<br />

GROSSMEISTER<br />

GEWÄHLT<br />

Von Fra’ Ludwig Call<br />

• Im Falle, dass der auf Lebenszeit gewählte Großmeister<br />

verstirbt, zurücktritt oder nicht mehr seinen Amtspflichten<br />

als Ordensoberhaupt nachkommen kann,<br />

leitet kraft Verfassung der Großkomtur als Interimistischer<br />

Statthalter den Orden bis zur Wahl eines neuen<br />

Ordensoberhauptes, das heißt eines Großmeisters<br />

auf Lebenszeit oder eines Statthalters des Großmeisters<br />

für ein Jahr. Er hat sich dabei auf die Besorgung<br />

der laufenden Geschäfte zu beschränken. So ist beispielsweise<br />

die Aufnahme neuer Ordensmitglieder<br />

und die Verleihung von Auszeichnungen während<br />

der Sedisvakanz nicht möglich. Des Interimistischen<br />

Statthalters wichtigste Aufgabe ist es, innerhalb von<br />

drei Monaten den Großen Staatsrat einzuberufen,<br />

der die Aufgabe hat, ein neues Ordensoberhaupt zu<br />

wählen. <strong>Die</strong>s hätte heuer spätestens bis zum 29. Juli<br />

<strong>2020</strong> erfolgen müssen. Aufgrund der Coronapandemie<br />

wurde die Zusammenkunft auf 8. November vertagt.<br />

• Mitglieder des Großen Staatsrats sind die Inhaber<br />

der vier Hohen Ämter (Großkomtur/Interimistischer<br />

Statthalter, Großkanzler, Großhospitalier, Rezeptor<br />

des Gemeinsamen Schatzamtes), die weiteren sechs<br />

Mitglieder des Souveränen Rates sowie der Ordensprälat.<br />

Mitglieder sind weiters alle „Professbaillis“, also die<br />

mit dem besonderen Ehrenrang eines Bailli ausgezeichneten<br />

Professritter (derzeit neun). Weiters haben die<br />

Professritter sowie die Damen und Ritter in Oboedienz<br />

(„zweiter Stand“), die nicht einem Großpriorat oder<br />

Subpriorat zugeordnet sind, sondern „in gremio religionis“<br />

(„im Schoß des Ordens“) stehen, je einen Vertreter<br />

zu bestimmen. In weiterer Folge gehören dazu<br />

die Ordensoberen der einzelnen Gliederungen beziehungsweise<br />

gewählte Delegierte. So sind für die sechs<br />

Großpriorate jeweils die Prokuratoren sowie zusätzlich<br />

zwei entsandte Professritter teilnahmeberechtigt. <strong>Die</strong><br />

sechs Subpriorate können fünf Leiter (Regenten) entsenden<br />

und die weltweit 48 Assoziationen bestimmen<br />

insgesamt 15 eigene Vertreter und Vertreterinnen. Insgesamt<br />

umfasst der Große Staatsrat rund 60 Personen.<br />

• Das aktive Wahlrecht kann nur von physisch anwesenden<br />

Personen persönlich ausgeübt werden,<br />

Stimmübertragung oder Briefwahl ist nicht zulässig.<br />

• Zum Ordensoberhaupt wählbar sind nach dem derzeit<br />

geltenden Artikel 13 der Verfassung von 1997 alle<br />

Professritter, die folgende Anforderungen erfüllen:<br />

über 50 Jahre alt, mindestens drei Jahre in Ewigen Gelübden<br />

und mindestens zehn Jahre Ordensmitglied,<br />

sonst mindestens zehn Jahre in Ewigen Gelübden.<br />

Zudem müssen sie die Voraussetzungen für den<br />

Adelsrang eines Ehren- und Devotionsritters mitbringen.<br />

Derzeit erfüllen elf Professritter diese Voraussetzungen,<br />

ihr Durchschnittsalter beträgt 83 Jahre.<br />

• <strong>Die</strong> anwesenden Professritter, die Mitglieder des Großen<br />

Staatsrates sind, haben das Recht, einen Dreierwahlvorschlag<br />

zu erstellen, an den der Große Staatsrat<br />

in den ersten drei Wahlgängen gebunden ist. Zum<br />

Ordensoberhaupt gewählt ist, wer die Hälfte der bei<br />

der Wahl Anwesenden plus eine Stimme erreicht.<br />

• <strong>Die</strong> Wahlen finden nach einer Heiligen Messe am<br />

Aventin statt. Gewählt wird schriftlich und geheim.<br />

<strong>Die</strong> aktiv Wahlberechtigten tragen während<br />

des gesamten Wahlvorganges liturgische Kleidung.<br />

• Nach der Wahl ist, vor der Bekanntgabe des Namens<br />

des neu gewählten Ordensoberhauptes, der Heilige<br />

Vater über die Wahl zu informieren. Nachdem seine<br />

Wahl angezeigt worden ist, legt der Gewählte den feierlichen<br />

Amtseid auf die Verfassung ab.<br />

www.malteserorden.at | www.orderofmalta.int<br />

DIE MALTESER 4/<strong>2020</strong> 21

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