Die Malteser-Zeitung 4/2020
Berichterstattung über nationale und internationale Tätigkeiten des Souveränen Malteser-Ritter-Orden und seiner Werke sowie religiöse, karitative und soziale Fragen aller Art.
Berichterstattung über nationale und internationale Tätigkeiten des Souveränen Malteser-Ritter-Orden und seiner Werke sowie religiöse, karitative und soziale Fragen aller Art.
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WISSEN<br />
MALTESERÖSTERREICH<br />
SO WIRD EIN NEUER<br />
GROSSMEISTER<br />
GEWÄHLT<br />
Von Fra’ Ludwig Call<br />
• Im Falle, dass der auf Lebenszeit gewählte Großmeister<br />
verstirbt, zurücktritt oder nicht mehr seinen Amtspflichten<br />
als Ordensoberhaupt nachkommen kann,<br />
leitet kraft Verfassung der Großkomtur als Interimistischer<br />
Statthalter den Orden bis zur Wahl eines neuen<br />
Ordensoberhauptes, das heißt eines Großmeisters<br />
auf Lebenszeit oder eines Statthalters des Großmeisters<br />
für ein Jahr. Er hat sich dabei auf die Besorgung<br />
der laufenden Geschäfte zu beschränken. So ist beispielsweise<br />
die Aufnahme neuer Ordensmitglieder<br />
und die Verleihung von Auszeichnungen während<br />
der Sedisvakanz nicht möglich. Des Interimistischen<br />
Statthalters wichtigste Aufgabe ist es, innerhalb von<br />
drei Monaten den Großen Staatsrat einzuberufen,<br />
der die Aufgabe hat, ein neues Ordensoberhaupt zu<br />
wählen. <strong>Die</strong>s hätte heuer spätestens bis zum 29. Juli<br />
<strong>2020</strong> erfolgen müssen. Aufgrund der Coronapandemie<br />
wurde die Zusammenkunft auf 8. November vertagt.<br />
• Mitglieder des Großen Staatsrats sind die Inhaber<br />
der vier Hohen Ämter (Großkomtur/Interimistischer<br />
Statthalter, Großkanzler, Großhospitalier, Rezeptor<br />
des Gemeinsamen Schatzamtes), die weiteren sechs<br />
Mitglieder des Souveränen Rates sowie der Ordensprälat.<br />
Mitglieder sind weiters alle „Professbaillis“, also die<br />
mit dem besonderen Ehrenrang eines Bailli ausgezeichneten<br />
Professritter (derzeit neun). Weiters haben die<br />
Professritter sowie die Damen und Ritter in Oboedienz<br />
(„zweiter Stand“), die nicht einem Großpriorat oder<br />
Subpriorat zugeordnet sind, sondern „in gremio religionis“<br />
(„im Schoß des Ordens“) stehen, je einen Vertreter<br />
zu bestimmen. In weiterer Folge gehören dazu<br />
die Ordensoberen der einzelnen Gliederungen beziehungsweise<br />
gewählte Delegierte. So sind für die sechs<br />
Großpriorate jeweils die Prokuratoren sowie zusätzlich<br />
zwei entsandte Professritter teilnahmeberechtigt. <strong>Die</strong><br />
sechs Subpriorate können fünf Leiter (Regenten) entsenden<br />
und die weltweit 48 Assoziationen bestimmen<br />
insgesamt 15 eigene Vertreter und Vertreterinnen. Insgesamt<br />
umfasst der Große Staatsrat rund 60 Personen.<br />
• Das aktive Wahlrecht kann nur von physisch anwesenden<br />
Personen persönlich ausgeübt werden,<br />
Stimmübertragung oder Briefwahl ist nicht zulässig.<br />
• Zum Ordensoberhaupt wählbar sind nach dem derzeit<br />
geltenden Artikel 13 der Verfassung von 1997 alle<br />
Professritter, die folgende Anforderungen erfüllen:<br />
über 50 Jahre alt, mindestens drei Jahre in Ewigen Gelübden<br />
und mindestens zehn Jahre Ordensmitglied,<br />
sonst mindestens zehn Jahre in Ewigen Gelübden.<br />
Zudem müssen sie die Voraussetzungen für den<br />
Adelsrang eines Ehren- und Devotionsritters mitbringen.<br />
Derzeit erfüllen elf Professritter diese Voraussetzungen,<br />
ihr Durchschnittsalter beträgt 83 Jahre.<br />
• <strong>Die</strong> anwesenden Professritter, die Mitglieder des Großen<br />
Staatsrates sind, haben das Recht, einen Dreierwahlvorschlag<br />
zu erstellen, an den der Große Staatsrat<br />
in den ersten drei Wahlgängen gebunden ist. Zum<br />
Ordensoberhaupt gewählt ist, wer die Hälfte der bei<br />
der Wahl Anwesenden plus eine Stimme erreicht.<br />
• <strong>Die</strong> Wahlen finden nach einer Heiligen Messe am<br />
Aventin statt. Gewählt wird schriftlich und geheim.<br />
<strong>Die</strong> aktiv Wahlberechtigten tragen während<br />
des gesamten Wahlvorganges liturgische Kleidung.<br />
• Nach der Wahl ist, vor der Bekanntgabe des Namens<br />
des neu gewählten Ordensoberhauptes, der Heilige<br />
Vater über die Wahl zu informieren. Nachdem seine<br />
Wahl angezeigt worden ist, legt der Gewählte den feierlichen<br />
Amtseid auf die Verfassung ab.<br />
www.malteserorden.at | www.orderofmalta.int<br />
DIE MALTESER 4/<strong>2020</strong> 21