01.02.2021 Aufrufe

TRENDYone | Das Magazin – Augsburg – Februar 2021

DIY: Soja,-Mandel und Hafermilch | Backstage: Krapfenherstellung | Das biologische Alter errechnen

DIY: Soja,-Mandel und Hafermilch | Backstage: Krapfenherstellung | Das biologische Alter errechnen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Pro / Contra M17<br />

N FÜR<br />

AUFHEBUNG VON CORONA-<br />

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR GEIMPFTE<br />

PERSONEN<br />

Die Einführung solcher „Privilegien“ bringt auch negative Aspekte mit<br />

sich. Was spricht gegen die Einführung dieser Sonderrechte für bereits<br />

geimpfte Personen?<br />

Sollten Geimpfte frühzeitiger wieder ins Restaurant und Kino, auf Veranstaltungen<br />

oder Reisen dürfen?<br />

Eine Unterscheidung der Gesellschaft in „Geimpfte“ und „Ungeimpfte“ führt zu einer<br />

Ungleichbehandlung, welche laut dem deutschen Grundgesetz Art. 3 „Alle Menschen<br />

sind vor dem Gesetz gleich“ nicht rechtmäßig ist. Sobald für Geimpfte also andere<br />

oder weniger Regeln gelten als für Ungeimpfte, verstößt dies gegen einen der grundsätzlichen<br />

Rechte eines jeden deutschen Staatsbürgers.<br />

Bild Jens Spahn Bildquelle: BMG<br />

Menschen, welche sich aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise bei einer Immunschwäche<br />

oder einer Krebserkrankung, oder auch aus persönlichen Gründen<br />

nicht impfen lassen können oder wollen, würden so unrechtmäßig auf ihre Grundrechte<br />

verzichten müssen. „Gegen die Pandemie kämpfen wir gemeinsam <strong>–</strong> und wir<br />

werden sie nur gemeinsam überwinden“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens<br />

Spahn. Dürfen also nur Geimpfte ihre Grundrechte wieder ausüben, führt das zu einer<br />

indirekten Impfpflicht. Laut Definition ist ein Grundrecht ein „verfassungsmäßig gewährleistetes,<br />

unantastbares Recht eines Bürgers, einer Bürgerin gegenüber dem<br />

Staat“. Sollten diese Rechte also an eine Impfung gebunden sein, stellt dies eine indirekte<br />

Impfpflicht dar.<br />

Solange noch nicht abschließend geklärt ist, ob eine geimpfte Person eine nicht geimpfte<br />

Person noch mit dem Virus anstecken könnte, darf keine unterschiedliche Behandlung<br />

stattfinden. Sollte es einem Geimpften möglich sein das Virus noch weiter<br />

zu verbreiten, würde diese Personengruppe eine große Gefahr für alle nicht Geimpften<br />

darstellen. „Eingriffe in Freiheitsrechte müssen immer gut begründet sein. Aber<br />

solange nicht klar ist, ob ein Geimpfter das Virus übertragen kann, kann es keine Ausnahmen<br />

geben“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums<br />

CONTRA-MEINUNGEN AUS UNSEREN SOCIALMEDIA-KANÄLEN<br />

Ves Na<br />

„Die Freiheit, unsere Freiheit, ist kein Geschenk der Politik und kein Gnadenerweis unserer Obrigkeit. Die<br />

gehört uns und niemanden sonst. Und es gibt niemanden der das Recht hat die uns wegzunehmen.“<br />

Sam Hopkins<br />

„<strong>Das</strong> ist nichts anderes wie Rassentrennung, nur eben diesmal nicht auf die Herkunft bezogen.<br />

Sauber! Wir sind im Jahr <strong>2021</strong> wieder in der Steinzeit angekommen.“<br />

Pam_2906<br />

„Es wäre schade momentan Unterschiede zu machen, nicht alle dürfen sich gerade impfen.“<br />

Der_eine1987<br />

„Ich entscheide über meinen Körper und nicht andere.“<br />

ONTRA<br />

Jens Spahn,<br />

Bundesminister für Gesundheit

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!