08.11.2021 Aufrufe

Magazin 365 Tage fürs Leben Bundesverband-Kinderhospiz e.V. - No.8

Dieses Magazin handelt von Vielfalt. Denn Vielfalt macht das Leben bunt – und ein buntes Leben wünschen sich auch all unsere betroffenen Familien mit lebensverkürzend erkranktem Kind. Beinahe 50.000 davon gibt es in Deutschland; eine unglaubliche Zahl, die bestürzt, aber auch auf positive Weise neugierig machen sollte: Wie leben diese Familien, was sind die Hürden Ihres Alltags, wie sehen ihre Wünsche aus und wo genau könnten Politik und Gesellschaft mehr Unterstützung leisten? Genau da setzt die Kinderhospizarbeit an und hat in den letzten Jahrzehnten schon eine Menge bewegt. Wir berichten in unserem Jahresmagazin mit einem liebevollen und wohlwollenden Blick aus dieser Welt, die wir so gern mit der Lebensrealität von Familien mit gesunden Kindern in Überschneidung bringen möchten. Denn an der Vielfalt wächst unsere Gesellschaft! Sandra Maischberger hat dazu ein Grußwort geschrieben, auch der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier äußert sich zu der sehr wichtigen Arbeit der Ehrenamtlichen, der Künstler Dada Peng führt uns seine coole Vision einer neuen Palliativversorgung vor Augen und die junge Chefin unserer Jugendorganisation „Grüne Bande“ erzählt von ihrer unglaublichen Nominierung zur „Goldenen Bild der Frau“ (die sie am Ende sogar gewonnen hat!). Dazu unsere spannende Titelgeschichte zum Thema Spielen und das umfangreiche Dossier mit dem Schwerpunkt Körpersprache. Große und kleine Geschichten, die heiter und nachdenklich stimmen, die informieren und berühren, die Mut machen und Hoffnung, finden Sie hier.

Dieses Magazin handelt von Vielfalt. Denn Vielfalt macht das Leben bunt – und ein buntes Leben wünschen sich auch all unsere betroffenen Familien mit lebensverkürzend erkranktem Kind.
Beinahe 50.000 davon gibt es in Deutschland; eine unglaubliche Zahl, die bestürzt, aber auch auf positive Weise neugierig machen sollte: Wie leben diese Familien, was sind die Hürden Ihres Alltags, wie sehen ihre Wünsche aus und wo genau könnten Politik und Gesellschaft mehr Unterstützung leisten? Genau da setzt die Kinderhospizarbeit an und hat in den letzten Jahrzehnten schon eine Menge bewegt.
Wir berichten in unserem Jahresmagazin mit einem liebevollen und wohlwollenden Blick aus dieser Welt, die wir so gern mit der Lebensrealität von Familien mit gesunden Kindern in Überschneidung bringen möchten. Denn an der Vielfalt wächst unsere Gesellschaft!
Sandra Maischberger hat dazu ein Grußwort geschrieben, auch der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier äußert sich zu der sehr wichtigen Arbeit der Ehrenamtlichen, der Künstler Dada Peng führt uns seine coole Vision einer neuen Palliativversorgung vor Augen und die junge Chefin unserer Jugendorganisation „Grüne Bande“ erzählt von ihrer unglaublichen Nominierung zur „Goldenen Bild der Frau“ (die sie am Ende sogar gewonnen hat!). Dazu unsere spannende Titelgeschichte zum Thema Spielen und das umfangreiche Dossier mit dem Schwerpunkt Körpersprache. Große und kleine Geschichten, die heiter und nachdenklich stimmen, die informieren und berühren, die Mut machen und Hoffnung, finden Sie hier.

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Kinderhospizarbeit

60–61

auch noch etliche Puffer, die sie an

anderer Stelle dringend brauchen!“,

resümiert Sabine Kraft, Geschäftsführerin

des Bundesverbands.

Was passiert

eigentlich im Hospiz?

Auf Anfrage betonen die gesetzlichen

und privaten Krankenkassen, vertreten

durch ihre Spitzenverbände, dass

sie lediglich die gesetzlichen

Vorgaben ausführen.

Eine Mitarbeiterin des GKV

schreibt: „Die Änderung der

Systematik (…) würde eine

Gesetzesänderung erfordern

und gehört somit in den Aufgabenbereich

der Politik.“

Der Bundesgesundheitsminister

äußert sich allerdings

nicht zu der Sache, eine Mitarbeiterin

antwortet: „Im Leistungsumfang

der stationären Hospize, zu

dem (…) die zu erbringenden palliativ-pflegerischen

und palliativ-medizinischen

Leistungen, sozialen und

geistig-seelischen Leistungen sowie

Sterbe- und Trauerbegleitung gehören,

ergeben sich erhebliche Schnittmengen

zu den Leistungsansprüchen der

Pflegeversicherung. Hinzu kommt,

dass fast alle Hospizbewohner

einen Pflegegrad haben

und stationäre Hospize

pflegerisch geleitete

Einrichtungen

sind. Daher ist eine Beteiligung

der Pflegeversicherung

weiterhin notwendig.“

Hier wird schlagartig klar: Mit

„Hospiz“ ist „Erwachsenenhospiz“

gemeint und mit „Bewohner“ „Menschen

in der absolut finalen Phase

ihres Lebens“. Wie viele andere Hürden

in der Kinderhospizarbeit rührt

auch diese daher, dass die Einrichtungen

nach wie vor als Äquivalent

zu Erwachsenenhospizen gesehen

werden. Das sind sie aber nicht! Ein

Kind, das ein Kinder- und Jugendhospiz

besucht, verstirbt nicht zwangsläufig

acht Stunden, fünf Tage oder drei

„Bei schwerkranken

Kindern sind

die Eltern

immer in

hohem Maße

involviert“

Wochen später. Natürlich kann es dort

irgendwann tatsächlich seinen letzten

Atemzug tun. Natürlich werden seine

Eltern dann auch psychosozial betreut

(dies wird aber zumeist ohnehin durch

Spendengelder finanziert). Ein Kinder-

und Jugendhospiz hat dennoch einen

völlig anderen Ansatz, am ehesten vielleicht

vergleichbar mit einer Reha. „Bei

vielen, auch Politikern, Juristen und

Richtern, ist noch keine

Erkenntnis darüber eingetreten,

dass schwer lebensverkürzend

erkrankte Kinder

durchaus bis zu 30 Jahre

oder älter werden können“,

erklärt Tanja Schwabe, „und

welche Funktion die Hospize

hierbei haben.“

Durch unvorhergesehene

Kürzungen der Gelder

entsteht jedenfalls das Problem,

dass die Familien von vorneherein

ganz genau kalkulieren müssten. „Die

meisten wissen das aber gar nicht“,

sagt die Juristin. Wie ließe sich das verhindern?

„Am besten sollte man schon

zu Beginn des Kalenderjahres alle Posten

der Reihe nach bewilligen lassen“,

rät sie, „also zuerst die Verhinderungspflege,

dann die Kurzzeitpflege. Die ist

leider etwas schwieriger planbar,

weil sie auf Kurzfristigkeit

ausgelegt ist“, so

Tanja Schwabe. „Aber man

sollte es in jedem Fall versuchen!“

Erst nach Zusage

dieser Gelder sollte der Hospizaufenthalt

überhaupt

beantragt werden.

Über das Frag-OSKAR-Portal

betreut die Sozialrechtsexpertin etliche

Familien, die das böse Erwachen

erlebt haben und denen wichtige Gelder

dahinschmolzen. Frau S. kann ein

Lied davon singen. Könnte, wenn sie

die Kraft dazu hätte. Im Moment versucht

sie, sich mit der Kasse zu einigen,

es geht um weit über tausend

Euro – doch verständlicherweise fehlen

ihr für eine Debatte auf Augenhöhe

Zeit und Energie. Und Geld.

„Inhalt der Leistung“

Soziale Pflegeversicherung,

§ 43 und § 43a SGB XI

„Rehabilitation und

Teilhabe, Persönliches

Budget“

Sozialgesetzbuch,

§ 29 SGB IX

„Spezialisierte ambulante

Palliativversorgung“

Gesetzliche

Krankenversicherung,

§ 37b SGB V

„Stationäre

und ambulante

Hospizleistungen“

Gesetzliche Krankenversicherung,

§ 39a SGB V

„Krankenhäuser, Vorsorgeoder

Rehabilitationseinrichtungen“

Gesetzliche

Krankenversicherung,

§ 107 SGB V

„Bemessungsgrundsätze“

Soziale Pflegeversicherung,

§ 84 SGB XI

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