SOM- 4_2021
Logopädie, Pflanzen, Probiotika
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Praxis
Loslassen, loslegen!
Reif für den Ruhestand!
Constance Nolting
Immer häufiger drängt er sich auf, der Wunsch nach weniger Stress, mehr Freizeit, nach dem
Reduzieren von Arbeitszeiten, Verantwortung abgeben … Auch wenn die ersten Gedanken
dazu schnell wieder aus dem Bewusstsein verschwinden, hinterlassen sie Spuren.
Der Inhaber oder die Inhaberin, einmal mit den Überlegungen begonnen, wird sich über
kurz oder lang intensiver mit der Nachfolge befassen. Er oder sie möchte dabei jemanden
gewinnen, dem oder der Praxis und Patient*innen anvertraut und zu einem angemessenen
Wert weitergegeben werden kann. Jemanden, der die Praxis im Sinne des jetzigen Inhabers
oder der Inhaberin weiterführt, die liebgewonnenen Patient*innen in Zukunft gut versorgt,
die Mitarbeiter*innen übernimmt und dazu den Preis für die Praxis zahlt, der dem Inhaber
oder der Inhaberin vorschwebt.
Zwischen Plan und
Umsetzung
Sollten sich erste Gedanken an die
Nachfolge eingestellt haben, ist es
zunächst wichtig, diese auf Ernsthaftigkeit
zu prüfen. Eine grundlegende
Auseinandersetzung mit der
Thematik bedeutet, sich Zeit zu nehmen
und verschiedene Aspekte zu durchdenken.
Warum wird ein*e Nachfolger*in
gesucht? Welche persönliche Motivation
steckt hinter dem Gedanken an Nachfolge.
Ist es eine Frage des Rentenalters oder
gibt es einen anderen Grund? Geht es um
kurzfristige Erleichterung durch die reine
Idee, die Praxis übergeben zu können,
oder um den wirklichen Wunsch, sich
von seinem Lebenswerk zu trennen?
Die ehrliche Auseinandersetzung mit der
eigenen Motivation ist der Schlüssel zum
Erfolg des Ganzen. Halbherzigkeit führt
in diesem Fall zu Misserfolg. Wenn klar
wird, dass die Nachfolge doch noch nicht
zum richtigen Zeitpunkt kommt, die Bereitschaft
doch noch nicht so hoch ist,
sollte man es besser lassen – zumindest
vorläufig. Für alle, die zu der Erkenntnis
gelangen, dass sie noch nicht bereit sind,
abzugeben, gibt es den Rat, gelegentlich
in sich hineinzuhören, ob der Wunsch
wächst. Eine Nachfolge sollte nämlich
rechtzeitig geplant sein.
Auch hinsichtlich zukünftiger finanzieller
Versorgung sollte man sich zeitig Gedanken
machen. Eine rechtzeitige Prüfung
der eigenen Finanz- und Liquiditätssituation
schafft Klarheit. Mit Eintritt in die
Rente greift eine oftmals vielschichtige
Kammerversorgung und ggfs. eine private
Versorgung. Dabei ändern sich auch
steuerliche Vorgaben. Der Finanzbedarf
für die Zukunft sollte in dieser Betrachtung
ebenfalls ermittelt werden. Unter
Umständen ist der Erlös aus dem geplanten
Praxisverkauf ein Fundament für eine
solide Altersversorgung.
Was aber, wenn der angestrebte Kaufpreis
nicht zu erzielen ist? Auch wenn der
Traum von einer eigenen Zahnarztpraxis
sicherlich verbreitet ist unter den Zahnmediziner*innen,
heißt es nicht, dass
die angebotene Praxis auch den liquiden
oder kreditwürdigen Nachfrager oder die
Nachfragerin trifft. Zumindest nicht sofort.
Zahnarztpraxen, die in einer 1 A-Lage
oder überdurchschnittlich groß sind,
können ebenso schwierig zu finanzieren
sein wie solche, die auf dem Land oder in
strukturschwachen Gegenden liegen. Ein
weiterer Punkt, den es zu bedenken gilt,
ist die Möglichkeit der Schließung durch
den Zulassungsausschuss. Ein Entzug
der Kassenzulassung bei Nichtausübung
des zahnärztlichen Berufs kann durchaus
vollzogen werden. Gemäß § 95 Absatz 6
SGB V ist eine „Zulassung zu entziehen,
wenn ihre Voraussetzungen nicht oder
nicht mehr vorliegen, der Vertragszahnarzt
die vertragszahnärztliche Tätigkeit
nicht aufnimmt oder nicht mehr ausübt
oder seine vertragszahnärztlichen Pflichten
gröblich verletzt. Der Zulassungsaus-
28 Systemische Orale Medizin · 10. Jahrgang 4/2021