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Logopädie, Pflanzen, Probiotika

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Praxis

Loslassen, loslegen!

Reif für den Ruhestand!

Constance Nolting

Immer häufiger drängt er sich auf, der Wunsch nach weniger Stress, mehr Freizeit, nach dem

Reduzieren von Arbeitszeiten, Verantwortung abgeben … Auch wenn die ersten Gedanken

dazu schnell wieder aus dem Bewusstsein verschwinden, hinterlassen sie Spuren.

Der Inhaber oder die Inhaberin, einmal mit den Überlegungen begonnen, wird sich über

kurz oder lang intensiver mit der Nachfolge befassen. Er oder sie möchte dabei jemanden

gewinnen, dem oder der Praxis und Patient*innen anvertraut und zu einem angemessenen

Wert weitergegeben werden kann. Jemanden, der die Praxis im Sinne des jetzigen Inhabers

oder der Inhaberin weiterführt, die liebgewonnenen Patient*innen in Zukunft gut versorgt,

die Mitarbeiter*innen übernimmt und dazu den Preis für die Praxis zahlt, der dem Inhaber

oder der Inhaberin vorschwebt.

Zwischen Plan und

Umsetzung

Sollten sich erste Gedanken an die

Nachfolge eingestellt haben, ist es

zunächst wichtig, diese auf Ernsthaftigkeit

zu prüfen. Eine grundlegende

Auseinandersetzung mit der

Thematik bedeutet, sich Zeit zu nehmen

und verschiedene Aspekte zu durchdenken.

Warum wird ein*e Nachfolger*in

gesucht? Welche persönliche Motivation

steckt hinter dem Gedanken an Nachfolge.

Ist es eine Frage des Rentenalters oder

gibt es einen anderen Grund? Geht es um

kurzfristige Erleichterung durch die reine

Idee, die Praxis übergeben zu können,

oder um den wirklichen Wunsch, sich

von seinem Lebenswerk zu trennen?

Die ehrliche Auseinandersetzung mit der

eigenen Motivation ist der Schlüssel zum

Erfolg des Ganzen. Halbherzigkeit führt

in diesem Fall zu Misserfolg. Wenn klar

wird, dass die Nachfolge doch noch nicht

zum richtigen Zeitpunkt kommt, die Bereitschaft

doch noch nicht so hoch ist,

sollte man es besser lassen – zumindest

vorläufig. Für alle, die zu der Erkenntnis

gelangen, dass sie noch nicht bereit sind,

abzugeben, gibt es den Rat, gelegentlich

in sich hineinzuhören, ob der Wunsch

wächst. Eine Nachfolge sollte nämlich

rechtzeitig geplant sein.

Auch hinsichtlich zukünftiger finanzieller

Versorgung sollte man sich zeitig Gedanken

machen. Eine rechtzeitige Prüfung

der eigenen Finanz- und Liquiditätssituation

schafft Klarheit. Mit Eintritt in die

Rente greift eine oftmals vielschichtige

Kammerversorgung und ggfs. eine private

Versorgung. Dabei ändern sich auch

steuerliche Vorgaben. Der Finanzbedarf

für die Zukunft sollte in dieser Betrachtung

ebenfalls ermittelt werden. Unter

Umständen ist der Erlös aus dem geplanten

Praxisverkauf ein Fundament für eine

solide Altersversorgung.

Was aber, wenn der angestrebte Kaufpreis

nicht zu erzielen ist? Auch wenn der

Traum von einer eigenen Zahnarztpraxis

sicherlich verbreitet ist unter den Zahnmediziner*innen,

heißt es nicht, dass

die angebotene Praxis auch den liquiden

oder kreditwürdigen Nachfrager oder die

Nachfragerin trifft. Zumindest nicht sofort.

Zahnarztpraxen, die in einer 1 A-Lage

oder überdurchschnittlich groß sind,

können ebenso schwierig zu finanzieren

sein wie solche, die auf dem Land oder in

strukturschwachen Gegenden liegen. Ein

weiterer Punkt, den es zu bedenken gilt,

ist die Möglichkeit der Schließung durch

den Zulassungsausschuss. Ein Entzug

der Kassenzulassung bei Nichtausübung

des zahnärztlichen Berufs kann durchaus

vollzogen werden. Gemäß § 95 Absatz 6

SGB V ist eine „Zulassung zu entziehen,

wenn ihre Voraussetzungen nicht oder

nicht mehr vorliegen, der Vertragszahnarzt

die vertragszahnärztliche Tätigkeit

nicht aufnimmt oder nicht mehr ausübt

oder seine vertragszahnärztlichen Pflichten

gröblich verletzt. Der Zulassungsaus-

28 Systemische Orale Medizin · 10. Jahrgang 4/2021

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