SOM- 4_2021
Logopädie, Pflanzen, Probiotika
Logopädie, Pflanzen, Probiotika
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Praxis
schuss kann in diesen Fällen statt einer
vollständigen auch eine hälftige Entziehung
der Zulassung beschließen“.
Um solche Risiken abzuwenden, kann
das rechtzeitige Überdenken der Situation
und der Anforderungen helfen. Einen
professionellen Berater für Nachfolge
hinzuzuziehen, ist ebenfalls hilfreich.
Übrigens: Bis zu 50 % der Beratungskosten
werden durch staatliche Fördermittel
erstattet. Generell förderfähig sind beispielsweise
Beratungen zur Praxisstrategie,
Digitalisierung, Qualitätssicherung,
Kooperationen, Organisation und Praxisabläufe,
Umwelt und – zur Nachfolge.
Der Praxiswert
Ein besonders sensibles Thema kann die
Einschätzung des Praxiswertes darstellen.
Auch hier ist die Zuhilfenahme eines professionellen
Beraters eine gute Idee, denn
nicht nur der Substanz- oder Ertragswert
zählt. Dieser wird durch ideellen Wert
ergänzt. Nicht selten haben Praxisinhaber*innen
und Nachfolger*innen genau
über diesen ideellen Wert unterschiedliche
Vorstellungen. Dann stellt sich die
Frage, ob Intervention möglich und nötig
ist, um die Vorstellungen einander näherzubringen.
Zu beachten ist, dass der ermittelte Praxiswert
immer nur eine Orientierungsgröße
ist. Oft wird auch eine Art Zielkorridor
ermittelt mit einem minimalen
und einem maximalen Verkaufserlös.
Letztendlich ausschlaggebend ist aber die
Nachfrage und auch die Möglichkeit der
Nachfolger*innen. Wenn jemand gefunden
wird, der passend ist, aber finanziell
noch nicht in der Lage, die Praxisübernahme
zu stemmen, gibt es eventuell
Konzepte, die eine Lösung für alle Beteiligten
darstellen. Deshalb sollte für jede
Praxis eine individuelle Strategie entwickelt
werden, die ggfs. Praxisinhaber*in
und Nachfolger*in verbindet.
Ein*e Nachfolger*in fällt nicht unbedingt
vom Himmel. Daher ist es wichtig, selbst
aktiv zu werden. Die kassenzahnärztlichen
Vereinigungen bieten Hilfe bei
der Suche an, insbesondere in strukturschwachen
Regionen. Potenzielle Interessent*innen
findet man zudem auf Internetplattformen,
in Zeitschriften, durch
Kontakt über die Zahnärztekammern, bei
Verbänden und Vereinigungen oder einfach
durch Mund-zu-Mund-Propaganda.
In manchen Gebieten sind nicht nur die
einzelnen Zahnärzt*innen von der Suche
nach Nachfolger*innen betroffen,
sondern auch ganze Gemeinden. Ebenso
können durch die Suche nach Nachfolger*innen
auch andere Gesundheitsberufe,
wie zum Beispiel zahntechnische
Labore, Apotheken und Therapeut*innen
betroffen sein. Wenn eine zuweisungskräftige
Zahnarztpraxis wegfällt,
bedeutet das auch Ausfälle für andere
Gesundheitsberufe, ggfs. sogar für deren
Nachfolgesuche. Daher sind oft auch
Netzwerke oder Gemeinden bemüht, bei
einer Zahnarztpraxisnachfolge zu unterstützen.
Auch die Regionalpolitik kann
mit ins Boot geholt werden. Oftmals helfen
Gemeinden mit unkonventionellen
Aufrufen und Hilfestellungen. So gibt
es Gemeinden, die werben, annoncieren
oder z. B. per Videobotschaft im Internet
und Regionalprogramm auf die Nachfolgesuche
aufmerksam machen und sich
teilweise sogar – fernab von Landesprogrammen
für ländliche Regionen – selbst
finanziell engagieren.
Die Suche nach Nachfolger*innen sollte
sich nie auf einen bestimmten Typus
Zahnarzt oder Zahnärztin beschränken.
Jeder Interessent, jede Interessentin ist
anders und bringt jeweils andere Vorteile
mit. Praxisverkäufer sollten das beherzigen
– auch wenn es manchmal schwerfällt,
dass nicht sofort der Idealtyp an
die Tür klopft. Natürlich ist der Wunsch
riesig, dass die eigenen Gedanken, Ideen
und Verfahren auch für Nachfolger*innen
praktikabel sind. Das muss aber nicht
von Anfang an sein. Vielleicht besteht die
Möglichkeit, dass der/die Nachfolger*in
in die Praxis „hineinwächst“ und sich
mit den angewandten Verfahren vertraut
macht. Gerade die Ganzheitlichkeit in
Praxisübergabe Peter Bornhofen
Ich habe meine Praxis an meinen Bruder
verkauft/übergeben.
Der wichtigste Schritt hierzu war der
Vertag, den wir schlossen, als er in die
Praxis eintrat. „Wie unter fremden Dritten“
war das Credo meines Steuerberaters.
Und es hat sich bewährt! Ob bei der
Betriebsprüfung des Finanzamts oder
meines Praxisanteils.
Frühzeitig (ca. 2,5 Jahre vor dem Termin)
haben wir beide die Übernahme
ange- und besprochen und konnten uns
auf den Eintrittsvertrag beziehen.
Als Mitinhaber der Gemeinschaftspraxis
kannte mein Bruder alle Zahlen der
betriebswirtschaftlichen Auswertungen.
Eine Wertermittlung des Sachwertes war
daher komplikationslos. Umsatzstärke
und Entwicklungspotenzial der Praxis
waren ebenso bekannt.
Beim „Goodwill“ haben wir länger diskutiert
und uns dann geeinigt. Ich hatte
mehr erwartet (aus der eigenen Zahlung
bei Fremdpraxisübernahme vor ca. 35
Jahren). Der „Goodwill“ hat meines Erachtens
heute fast keine Bedeutung mehr.
Ich habe nach der Übergabe aufgehört,
in der Praxis zu arbeiten. Ein neuer Chef
hat seinen eigenen Stil und neue Ideen,
die soll und muss er umsetzen können.
Systemische Orale Medizin · 10. Jahrgang 4/2021 29