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SOM- 4_2021

Logopädie, Pflanzen, Probiotika

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Praxis

schuss kann in diesen Fällen statt einer

vollständigen auch eine hälftige Entziehung

der Zulassung beschließen“.

Um solche Risiken abzuwenden, kann

das rechtzeitige Überdenken der Situation

und der Anforderungen helfen. Einen

professionellen Berater für Nachfolge

hinzuzuziehen, ist ebenfalls hilfreich.

Übrigens: Bis zu 50 % der Beratungskosten

werden durch staatliche Fördermittel

erstattet. Generell förderfähig sind beispielsweise

Beratungen zur Praxisstrategie,

Digitalisierung, Qualitätssicherung,

Kooperationen, Organisation und Praxisabläufe,

Umwelt und – zur Nachfolge.

Der Praxiswert

Ein besonders sensibles Thema kann die

Einschätzung des Praxiswertes darstellen.

Auch hier ist die Zuhilfenahme eines professionellen

Beraters eine gute Idee, denn

nicht nur der Substanz- oder Ertragswert

zählt. Dieser wird durch ideellen Wert

ergänzt. Nicht selten haben Praxisinhaber*innen

und Nachfolger*innen genau

über diesen ideellen Wert unterschiedliche

Vorstellungen. Dann stellt sich die

Frage, ob Intervention möglich und nötig

ist, um die Vorstellungen einander näherzubringen.

Zu beachten ist, dass der ermittelte Praxiswert

immer nur eine Orientierungsgröße

ist. Oft wird auch eine Art Zielkorridor

ermittelt mit einem minimalen

und einem maximalen Verkaufserlös.

Letztendlich ausschlaggebend ist aber die

Nachfrage und auch die Möglichkeit der

Nachfolger*innen. Wenn jemand gefunden

wird, der passend ist, aber finanziell

noch nicht in der Lage, die Praxisübernahme

zu stemmen, gibt es eventuell

Konzepte, die eine Lösung für alle Beteiligten

darstellen. Deshalb sollte für jede

Praxis eine individuelle Strategie entwickelt

werden, die ggfs. Praxisinhaber*in

und Nachfolger*in verbindet.

Ein*e Nachfolger*in fällt nicht unbedingt

vom Himmel. Daher ist es wichtig, selbst

aktiv zu werden. Die kassenzahnärztlichen

Vereinigungen bieten Hilfe bei

der Suche an, insbesondere in strukturschwachen

Regionen. Potenzielle Interessent*innen

findet man zudem auf Internetplattformen,

in Zeitschriften, durch

Kontakt über die Zahnärztekammern, bei

Verbänden und Vereinigungen oder einfach

durch Mund-zu-Mund-Propaganda.

In manchen Gebieten sind nicht nur die

einzelnen Zahnärzt*innen von der Suche

nach Nachfolger*innen betroffen,

sondern auch ganze Gemeinden. Ebenso

können durch die Suche nach Nachfolger*innen

auch andere Gesundheitsberufe,

wie zum Beispiel zahntechnische

Labore, Apotheken und Therapeut*innen

betroffen sein. Wenn eine zuweisungskräftige

Zahnarztpraxis wegfällt,

bedeutet das auch Ausfälle für andere

Gesundheitsberufe, ggfs. sogar für deren

Nachfolgesuche. Daher sind oft auch

Netzwerke oder Gemeinden bemüht, bei

einer Zahnarztpraxisnachfolge zu unterstützen.

Auch die Regionalpolitik kann

mit ins Boot geholt werden. Oftmals helfen

Gemeinden mit unkonventionellen

Aufrufen und Hilfestellungen. So gibt

es Gemeinden, die werben, annoncieren

oder z. B. per Videobotschaft im Internet

und Regionalprogramm auf die Nachfolgesuche

aufmerksam machen und sich

teilweise sogar – fernab von Landesprogrammen

für ländliche Regionen – selbst

finanziell engagieren.

Die Suche nach Nachfolger*innen sollte

sich nie auf einen bestimmten Typus

Zahnarzt oder Zahnärztin beschränken.

Jeder Interessent, jede Interessentin ist

anders und bringt jeweils andere Vorteile

mit. Praxisverkäufer sollten das beherzigen

– auch wenn es manchmal schwerfällt,

dass nicht sofort der Idealtyp an

die Tür klopft. Natürlich ist der Wunsch

riesig, dass die eigenen Gedanken, Ideen

und Verfahren auch für Nachfolger*innen

praktikabel sind. Das muss aber nicht

von Anfang an sein. Vielleicht besteht die

Möglichkeit, dass der/die Nachfolger*in

in die Praxis „hineinwächst“ und sich

mit den angewandten Verfahren vertraut

macht. Gerade die Ganzheitlichkeit in

Praxisübergabe Peter Bornhofen

Ich habe meine Praxis an meinen Bruder

verkauft/übergeben.

Der wichtigste Schritt hierzu war der

Vertag, den wir schlossen, als er in die

Praxis eintrat. „Wie unter fremden Dritten“

war das Credo meines Steuerberaters.

Und es hat sich bewährt! Ob bei der

Betriebsprüfung des Finanzamts oder

meines Praxisanteils.

Frühzeitig (ca. 2,5 Jahre vor dem Termin)

haben wir beide die Übernahme

ange- und besprochen und konnten uns

auf den Eintrittsvertrag beziehen.

Als Mitinhaber der Gemeinschaftspraxis

kannte mein Bruder alle Zahlen der

betriebswirtschaftlichen Auswertungen.

Eine Wertermittlung des Sachwertes war

daher komplikationslos. Umsatzstärke

und Entwicklungspotenzial der Praxis

waren ebenso bekannt.

Beim „Goodwill“ haben wir länger diskutiert

und uns dann geeinigt. Ich hatte

mehr erwartet (aus der eigenen Zahlung

bei Fremdpraxisübernahme vor ca. 35

Jahren). Der „Goodwill“ hat meines Erachtens

heute fast keine Bedeutung mehr.

Ich habe nach der Übergabe aufgehört,

in der Praxis zu arbeiten. Ein neuer Chef

hat seinen eigenen Stil und neue Ideen,

die soll und muss er umsetzen können.

Systemische Orale Medizin · 10. Jahrgang 4/2021 29

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