Rittner Boetl 267 Dezember 2021
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Dezember 2021- Heft 267 -´s Rittner Bötl
Geschichtliches
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Beinahe hätte es fünf Adventssonntage gegeben.
November und spätestens am 3. Dezember eines Jahres begangen
werden sollte. Und um dieser Bestimmung Nachdruck zu
verleihen, feierte Konrad dann auch gleich am selben Tage zusammen
mit den anwesenden Bischöfen von Mainz, Eichstätt,
Hildesheim, Speyer, Verona und Worms den Beginn der Adventszeit.
Da sich die Mehrheit der Bischöfe im Reich hinter den
Entscheid des Kaisers stellte, hatte sich in diesem Fall die weltliche
Macht durchgesetzt, was im Mittelalter insofern Bedeutung
erlangte, weil diese Zeit nicht selten geprägt war vom Dualismus
zwischen Kirche und Staat und der damit zusammenhängenden
Frage, wer letztlich mehr Macht besaß.
Die kaiserliche Regelung vor nunmehr fast eintausend Jahren,
die später vom Konzil zu Trient (1543 bis 1563) bestätigt und
deren Rechtsverbindlichkeit dann 1570 durch Papst Pius V. erfolgte,
hat uns also vor einem möglichen fünften Adventssonntag
bewahrt, denn der vierte Advent fällt seither frühestens auf
den 18. und spätestens auf den 24. Dezember – gleichzeitig mit
Heiligabend. Der Grund für den Streit bezüglich der unterschiedlichen
Ansichten zur Länge der Adventszeit lag in dem
– nun einmal nicht zu verändernden – Umstand, dass deren Beginn
an einen Sonntag gebunden war, ihr Ende aber an den 24.
bzw. 25. Dezember und damit an einen jährlich wechselnden
Wochentag. Somit beträgt die Dauer der Adventszeit seither
immer zwischen 22 und 28 Tagen.
Text WOLFGANG REITH, Fotos BÖTL-ARCHIV
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