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Traumarbeit Psychodynamik Psychotherapieforschung GLE-Akademie

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wählt wird,<br />

Die Wurzeln für dieses pseudodemokratische<br />

Vorgehen (nur 8% der<br />

wahlberechtigen Mitglieder waren anwesend)<br />

liegt jedoch in den Statuten,<br />

die bislang die Möglichkeit einer<br />

Briefwahl nicht vorsieht. Erst damit<br />

wäre die einsehbare Kandidatur gewährleistet.<br />

Auf dem Hintergrund dieser Geschehnisse<br />

hat der österreichische Vorstand<br />

der <strong>GLE</strong> einen Antrag an die<br />

Generalversammlung des ÖBVP gestellt,<br />

dessen Wortlaut wir hier zu Ihrer<br />

Information abdrucken.<br />

1. Antrag an die ao. Generalversammlung:<br />

Die Generalversammlung möge beschließen,<br />

eine Änderung des § 9 Z<br />

8 Abs 1 der Statuten des ÖBVP<br />

i.d.g.F. vom 8. Oktober 1994 betreffend<br />

den Wahlmodus der Vorstandmitglieder<br />

im folgenden Sinne vorzunehmen:<br />

Die Wahl der Vorstandmitglieder<br />

erfolgt alle zwei Jahre jeweils acht<br />

Wochen vor der Generalversammlung<br />

mittels Briefwahl. Die Aussendung<br />

der Wahlblätter ergeht an alle<br />

Mitglieder und beinhaltet zumindest<br />

eine Liste aller KandidatInnen und<br />

das späteste Einlang-Datum (Poststempel),<br />

falls das Wahlblatt nicht<br />

eigenhändig bei der Generalversammlung<br />

abgegeben wird. Das Ergebnis<br />

der Vorstandswahl ist bei der<br />

Generalversammlung vom scheidenden<br />

Vorstand vorzustellen und zu bestätigen.<br />

Die Beschlußfassungen in der<br />

Generalversammlung erfolgen in der<br />

Regel mit einfacher Stimmenmehrheit...<br />

(bisheriger Text geht unverändert<br />

weiter).<br />

Bisher lautete § 9 Z 8 Abs 1: “Die<br />

Wahlen und die Beschlußfassungen in<br />

der Generalversammlung erfolgen in<br />

der Regel mit einfacher Stimmenmehr-<br />

54 EXISTENZANALYSE 1/98<br />

AKTUELLES<br />

heit. Beschlüsse, mit denen Statuten<br />

des Vereins geändert werden sollen,<br />

bedürfen einer qualifizierten Mehrheit<br />

von zwei Dritteln der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen.”<br />

Begründung:<br />

Eine Vereinigung, deren Mitglieder<br />

sich über das gesamte Bundesgebiet<br />

verteilen, kann kaum jemals eine repräsentative<br />

Zahl ihrer Mitglieder für eine<br />

Mitgliederversammlung zusammenbringen,<br />

wie die Erfahrung gezeigt hat.<br />

Um aber Vorstandswahlen durchführen<br />

zu können, die repräsentativ für den<br />

Wählerwillen der Mitglieder des<br />

ÖBVP sind, erscheint die Durchführung<br />

einer Briefwahl als das angemessenste<br />

Mittel. Bei der Briefwahl kann<br />

jedes Mitglied des ÖBVP ungeachtet<br />

zeitlicher, räumlicher oder finanzieller<br />

Hindernisse seinen Wählerwillen zum<br />

Ausdruck bringen.<br />

2. Antrag an die ao. Generalversammlung:<br />

Die Generalversammlung möge im<br />

Falle der Befürwortung der Briefwahl<br />

beschließen, zum ehest möglichen<br />

Zeitpunkt, spätestens jedoch<br />

bis zum Oktober 1998, eine Neuwahl<br />

des Vorstandes in Form einer Briefwahl<br />

vorzunehmen und den alten<br />

Vorstand bis spätestens einen Monat<br />

nach Konstituierung eines gültigen<br />

Vorstandes abzuwählen.<br />

Begründung:<br />

In der Ausschreibung zur Wahl im<br />

November 1997 bestand keine Gegenkandidatur.<br />

Dies verleitete zur Annahme,<br />

daß der Vorstand aus der Reihe der<br />

ausgeschriebenen Kandidaten, wie gewohnt,<br />

gewählt würde. Darauf haben<br />

die Mitglieder Bezug nehmen können<br />

und ihre Entscheidung für die Teilnahme<br />

an der Generalversammlung getroffen.<br />

Mit diesen Voraussetzungen ist es<br />

sowohl für den alten Vorstand keine<br />

eindeutige Absage als auch für den<br />

neuen Vorstand kein ausreichender<br />

Arbeitsauftrag (schwächt den neuen<br />

Vorstand).<br />

Es ist außerdem anzumerken, daß<br />

die Wahl nur von einem kleinen Prozentsatz<br />

der ÖBVP-Mitglieder (ca.<br />

0,8%) getroffen wurde, was keiner Repräsentativität<br />

entspricht.<br />

Es gilt nun, den wahren Wählerwillen<br />

im ÖBVP festzustellen.<br />

Dieser kam jedoch auch auf der außerordentlichen<br />

Generalversammlung des<br />

ÖBVP im Jänner 1997 nicht zur Abstimmung,<br />

da die Turbulenzen der letzten<br />

Zeit die noch dringlichen<br />

Sachthemen wie z.B. die Kammerregelung,<br />

aber auch grundsätzliche<br />

statutische Änderungsanträge, wie<br />

eben die Briefwahl, verdrängten. Dies<br />

alles schwächt unsere Position nach<br />

“außen”.<br />

Für den 7. März 1998 wurde nun<br />

von drei Landesverbänden (Kärnten,<br />

Oberösterreich und Wien) sowie einem<br />

Personenkommitee (Brandl-Nebehay,<br />

Keil, Längle, Stumm, Weber) eine neuerliche<br />

Generalversammlung gefordert,<br />

in der eine ordentliche (offene, faire,<br />

transparente) Neuwahl thematisiert<br />

wird.<br />

Fragen, wodurch und wie sich ein<br />

solcher politischer Stil etablieren konnte,<br />

in dem es möglich wird, daß ein<br />

verdienstvolles Team, welches sich von<br />

der Stunde Null an für die gesetzliche<br />

und gesellschaftliche Etablierung unseres<br />

Berufsstandes eingesetzt hat, auf<br />

diese Weise abgewählt werden kann<br />

oder wie es einem Präsidium wohl<br />

geht, daß sich in dieser Weise<br />

konstelliert hat, also ohne “soliden<br />

Grund” arbeiten muß, werden dort<br />

wohl auch nicht beantwortet werden.<br />

Sachfragen vielleicht doch: Ich<br />

hoffe, Sie werden selber kommen und<br />

wählen.

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