ARD-Jahrbuch
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stufentests mit dem entsprechenden Prüfaufwand<br />
genommen wird – und auch dann nur<br />
befristet. Noch weiter eingeschränkt werden<br />
Berichte von Sportgroßereignissen, einschließlich<br />
der Fußball-Bundesliga, die in jedem Fall<br />
nur bis zu 24 Stunden im Internet zum freien<br />
Abruf vorgehalten werden dürfen. Angekaufte<br />
Spielfilme und Serien dürfen generell nicht ins<br />
Netz gestellt werden. Ferner gilt ein Verbot von<br />
presseähnlichen Angeboten für den Fall, dass<br />
öffentlich-rechtliche Internetangebote ohne<br />
Bezug zu einer ausgestrahlten Sendung in Hörfunk<br />
oder Fernsehen erstellt werden.<br />
_ Der Dreistufentest als Herzstück<br />
Im Mittelpunkt der Neuerungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags<br />
steht damit der<br />
Dreistufentest. Der Test hat seinen Namen nach<br />
den drei Prüfstufen, die von den Rundfunkan-<br />
stalten in Bezug auf ihre Telemedienangebote<br />
darzulegen und von den Aufsichtsgremien zu<br />
absolvieren sind. Geprüft wird<br />
1. ob das Telemedienangebot den demokratischen,<br />
sozialen und kulturellen Bedürfnissen<br />
der Gesellschaft entspricht,<br />
2. ob es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen<br />
Wettbewerb beiträgt und<br />
3. welcher finanzielle Aufwand für die Erbringung<br />
des Angebots vorgesehen ist.<br />
Beim Dreistufentest handelt es sich funktional<br />
gesehen um ein Mittel, den gesetzlich<br />
abstrakter formulierten Auftrag des öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunks für den Telemedienbereich<br />
weiter zu konkretisieren – eine zentrale<br />
Forderung der Europäischen Kommission aus<br />
der Beihilfeentscheidung zu <strong>ARD</strong> und ZDF<br />
vom April 2007. Die wichtigste Rolle kommt<br />
dabei den pluralistisch besetzten Aufsichtsgremien<br />
der Rundfunkanstalten zu, den Rundfunkräten.<br />
Diese haben künftig die vom Intendanten<br />
zu erarbeitenden Telemedienkonzepte<br />
zu prüfen und zu genehmigen. Sie entscheiden<br />
damit letztendlich darüber, auf welche Weise<br />
der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen<br />
Auftrag im Internet wahrnehmen kann. Die<br />
Programmverantwortung bleibt dabei weiterhin<br />
ausschließlich beim Intendanten. Denn die Telemedienkonzepte<br />
werden in dessen alleiniger<br />
Verantwortung erstellt und können ohne dessen<br />
Zustimmung von den Gremien im Rahmen des<br />
Dreistufentests nicht abgeändert werden.<br />
_ Entscheidend ist das Gemeinwohlinteresse<br />
Nach dem deutschen verfassungsrechtlichen<br />
Verständnis ist die Rundfunkfreiheit eine dienende<br />
Freiheit. Der Gesetzgeber ist danach<br />
verpflichtet, die Vielfalt der veröffentlichten<br />
Meinungen, also die publizistische Vielfalt zu<br />
sichern. Aus dem Umstand, dass im Rundfunkstaatsvertrag<br />
der Telemedienauftrag erstmals<br />
als selbständiger Teil des öffentlich-rechtlichen<br />
Funktionsauftrags ausgestaltet wurde, ergibt<br />
sich bereits, dass der Gesetzgeber die gleichen<br />
Erwartungen an die Funktion der Telemedienangebote<br />
von <strong>ARD</strong> und ZDF stellt, wie an deren<br />
Hörfunk- und Fernsehprogramme.<br />
Das heißt insbesondere, dass die Inhalte eine<br />
solche Breite und Vielfalt haben müssen, dass<br />
sie für die Menschen aller Altersschichten und<br />
sozialen Gruppen relevant sind und auch im<br />
Internet nachhaltig meinungsbildend wirken<br />
können. Zugleich stellt der Gesetzgeber noch<br />
zusätzliche Erwartungen an die öffentlich-rechtlichen<br />
Telemedienangebote. So heißt es in § 11 d<br />
Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag, dass die Telemedien<br />
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die<br />
Teilhabe aller an der Informationsgesellschaft<br />
sichern, Orientierungshilfe bieten sowie die<br />
technische und inhaltliche Medienkompetenz<br />
aller Generationen und von Minderheiten fördern<br />
sollen. Es sind diese Anliegen des Gemeinwohls,<br />
die die Gremien durch ihre Entscheidung<br />
zum Dreistufentest wahren sollen.<br />
Zugleich sollen sie durch die Berücksichtigung<br />
möglicher negativer Marktauswirkungen<br />
sicherstellen, dass öffentlich-rechtliche Tele-<br />
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