21.11.2022 Aufrufe

Ausbildungswegweiser Landkreis Goslar 2024

Die richtige Berufswahl legt den Grundstein für ein erfolgreiches und erfülltes Leben. Sie ermöglicht es, die eigenen Talente und Leidenschaften zu nutzen, was zu einer tieferen beruflichen Zufriedenheit führt. Dieser berufliche Erfolg kann wiederum das Selbstvertrauen stärken und das allgemeine Wohlbefinden steigern. Zudem beeinflusst die Berufswahl das Einkommen, das den Lebensstandard und die finanzielle Sicherheit bestimmt. Ein gut gewählter Beruf kann finanzielle Stabilität bieten und die Möglichkeit schaffen, persönliche und familiäre Ziele zu erreichen. Ein erfüllender Beruf kann außerdem dazu beitragen, das Leben mit Bedeutung zu füllen und langfristiges Glück zu fördern. Informieren Sie sich in diesem Ausbildungswegweiser, welche Möglichkeiten der Landkreis Goslar bietet und nutzen Sie diese so gut es geht. Wir wünschen Ihnen dabei und für Ihre weitere berufliche Zukunft viel Erfolg.

Die richtige Berufswahl legt den Grundstein für ein erfolgreiches und erfülltes Leben. Sie ermöglicht es, die eigenen Talente und Leidenschaften zu nutzen, was zu einer tieferen beruflichen Zufriedenheit führt. Dieser berufliche Erfolg kann wiederum das Selbstvertrauen stärken und das allgemeine Wohlbefinden steigern. Zudem beeinflusst die Berufswahl das Einkommen, das den Lebensstandard und die finanzielle Sicherheit bestimmt. Ein gut gewählter Beruf kann finanzielle Stabilität bieten und die Möglichkeit schaffen, persönliche und familiäre Ziele zu erreichen. Ein erfüllender Beruf kann außerdem dazu beitragen, das Leben mit Bedeutung zu füllen und langfristiges Glück zu fördern. Informieren Sie sich in diesem Ausbildungswegweiser, welche Möglichkeiten der Landkreis Goslar bietet und nutzen Sie diese so gut es geht. Wir wünschen Ihnen dabei und für Ihre weitere berufliche Zukunft viel Erfolg.

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»<br />

Krank<br />

in der Ausbildung – Richtiges Verhalten im Krankheitsfall<br />

Eine fiese Mandelentzündung,<br />

ein verstauchter<br />

Knöchel oder eine Operation –<br />

Krankheiten und Verletzungen können<br />

jeden treffen. Auch während<br />

der Ausbildung. Besonders in dieser<br />

frühen Phase des Berufslebens ist<br />

im Krankheitsfall das richtige Verhalten<br />

gefragt.<br />

Die Krankmeldung<br />

Wer krank ist und nicht zur Arbeit<br />

oder Berufsschule gehen kann,<br />

sollte dies unbedingt schnellstmöglich,<br />

am besten noch vor Arbeitsoder<br />

Schulbeginn, bei der Berufsschule<br />

und dem Ausbildungsbetrieb<br />

melden. Dazu reicht ein kurzer<br />

Anruf, eine E-Mail oder ein Fax in<br />

dem mitgeteilt wird, wie lange man<br />

voraussichtlich ausfällt, zunächst<br />

aus.<br />

82<br />

Auszubildende, die den Betrieb und<br />

die Schule nicht rechtzeitig informieren,<br />

können abgemahnt oder<br />

sogar gekündigt werden.<br />

Der Krankenschein<br />

Spätestens am vierten Kalendertag<br />

nach der Krankmeldung muss dem<br />

Ausbildungsbetrieb eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

vorliegen.<br />

Hierbei handelt es sich um ein offizielles<br />

Dokument und die ärztliche<br />

Bestätigung, dass eine Erkrankung<br />

vorliegt. Entgegen der gesetzlichen<br />

Regelung verlangen einige Betriebe<br />

ein ärztliches Attest bereits ab dem<br />

ersten Krankheitstag.<br />

Verhalten während der Krankschreibung<br />

Wurde die Arbeitsunfähigkeit für<br />

einen bestimmten Zeitraum ärztlich<br />

attestiert, dürfen in dieser Zeit keine<br />

Aktivitäten unternommen werden,<br />

die die Genesung gefährden. Wer<br />

beispielsweise trotz Krankmeldung<br />

in den Urlaub oder aufs Festival<br />

fährt, gefährdet das Ausbildungsverhältnis.<br />

Ähnlich verhält es sich bei<br />

unentschuldigtem Fehlen oder vorgetäuschten<br />

Krankheiten.<br />

Lohnfortzahlung<br />

Wer krankgeschrieben ist, erhält bis<br />

zu sechs Wochen weiterhin die<br />

volle Ausbildungsvergütung. Voraussetzung<br />

ist auch hier ein gültiges<br />

ärztliches Attest, dass dem Arbeitgeber<br />

unverzüglich vorgelegt werden<br />

muss. Die Lohnfortzahlung gibt<br />

es nur einmal pro Krankheit.<br />

Krankengeld<br />

Wer länger als 6 Wochen krankgeschrieben<br />

ist, erhält von der Krankenkasse<br />

für maximal 78 Wochen<br />

in einem Zeitraum von drei Jahren<br />

Krankengeld in Höhe von 70 Prozent<br />

der Ausbildungsvergütung.<br />

Erkrankung während der Arbeit<br />

Auszubildende, die die Arbeit aus<br />

Krankheitsgründen nicht fortsetzen<br />

können, müssen sich bei ihrem Vorgesetzten<br />

abmelden und dürfen<br />

dann nach Hause oder direkt zum<br />

Arzt gehen.<br />

Erkrankung im Urlaub<br />

Auch bei einem Krankheitsfall im<br />

Urlaub sollte man den Arbeitgeber<br />

unverzüglich informieren. Wird die<br />

Erkrankung durch ein ärztliches Attest<br />

bestätigt, werden die Fehltage<br />

nicht vom Urlaub abgezogen.<br />

Infos im Netz:<br />

https://www.ausbildung.info/<br />

krankmeldung

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