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219_StadtBILD_Oktober_2021

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Zeit, ein kleines Resümee zu ziehen.<br />

950 Jahre Zukunft<br />

sich final mit der Etablierung der modernen<br />

Denkmalpflege unter dem Kunsthistoriker<br />

Georg Dehio (1850 – 1932) durchsetzen.<br />

Noch heute prägt sein Leitspruch<br />

„Konservieren, nicht Restaurieren“ denkmalpflegerisches<br />

Handeln.<br />

Eine Ausdifferenzierung der preußischen<br />

Denkmalpflege erlebte Quast (gestorben<br />

1877) nicht mehr. Als erste preußische<br />

Provinz führte Schlesien einen Provinzialkonservator<br />

ein. Als Leiter der sog. Provinzialkommission<br />

zur Erhaltung und Erforschung<br />

der vorhandenen Kunstdenkmäler<br />

hatte von 1905 bis 1932 der Architekt Ludwig<br />

Burgemeister (1863 – 1932) diesen<br />

Posten inne. Bereits von 1886 bis 1894<br />

wurde ein Verzeichnis der Kunstdenkmäler<br />

Schlesiens erarbeitet und publiziert.<br />

1911 erfährt die preußische Denkmalpflege<br />

eine wesentliche Neuerung: Zum<br />

Ressort der kunsthistorisch-technischen<br />

Denkmalpflege fügt sich ein juristisch-administrativer<br />

Bereich hinzu. Deutlich macht<br />

sich das auch am Namen – aus der „Zentralkommission<br />

zur Erforschung und Erhaltung<br />

der Baudenkmäler“ wird kurz das „Staatsdenkmalamt“.<br />

Deutlich wird eins: durch die Zuordnung<br />

der Denkmalpflege zur Kultur blieb sie in<br />

föderaler Struktur.<br />

Bestrebungen eines einheitlichen, das<br />

gesamte Kaiserreich abdeckenden Denkmalschutzgesetzes<br />

bereitete der 1. Weltkrieg<br />

ein Ende. In der Weimarer Republik<br />

schließlich wurde das Gesetz zum Schutze<br />

von Kunst-, Kultur- und Naturdenkmalen<br />

entwickelt, das die Ländergesetzgebungen<br />

ablösen sollte, jedoch erst durch die Nationalsozialisten<br />

reichsweit Anwendung fand.<br />

Nach dem 2. Weltkrieg griff man zunächst<br />

auf die Ländergesetzgebungen zurück.<br />

Erst ab 1952 wurde durch die Verwaltungsreform<br />

in der ehemaligen DDR die Verordnung<br />

zur Erhaltung und Pflege der nationalen<br />

Kulturdenkmale erlassen, in der BRD<br />

behielt man die Ländergesetzgebungen.<br />

Problematisch war allerdings, dass nicht<br />

alle Bundesländer eine denkmalschützende<br />

Gesetzgebung hatten, bzw. für neu<br />

geschaffene Bundesländer neue Gesetzgebungen<br />

entwickelt werden mussten.<br />

Dieses Vakuum sorgte schließlich dafür,<br />

dass große Bestände historischer Bausubstanz<br />

den Abrissbirnen zum Opfer fielen.<br />

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Geschichte<br />

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