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Gestaltung von Service Level Agreements bei Software as a Service

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Der Beförderungsvertrag wurde jedenfalls zu Recht als Werkvertrag<br />

eingeordnet. 99 Auch <strong>bei</strong> SaaS muss man sich die Frage stellen, w<strong>as</strong><br />

geschuldet wird. Ist es die <strong>Software</strong> in der Form der Anordnung der<br />

Computerbefehle oder die Erfüllung ganz bestimmter Aufgaben und<br />

Funktionen mittels <strong>Software</strong>, aber unabhängig <strong>von</strong> einem ganz bestimmten<br />

Programmalgorithmus? Die Beantwortung dieser Frage entscheidet über den<br />

mietrechtlichen Charakter des Vertrages. Als nächstes ist dann zu fragen, ob<br />

ein Tätigwerden geschuldet wird oder ein ganz bestimmter Erfolg. Es ist<br />

also zu entscheiden zwischen dem werkvertraglichen und<br />

dienstvertraglichen Charakter <strong>von</strong> SaaS.<br />

Auch wenn nach der hier vertretenen Ansicht eine Einordnung als<br />

Mietvertrag ausgeschlossen ist, bleibt es weiter <strong>bei</strong> vielen Unsicherheiten.<br />

Denn damit ist noch nicht die Frage geklärt, ob ein gemischter Vertrag, ein<br />

atypischer Vertrag, ein Werk- oder Dienstvertrag vorliegt. 100 Allerdings gibt<br />

es auch Stimmen, die die Frage nach der dienst- oder werkvertraglichen<br />

Einstufung als wenig ergiebig ansehen, da im Bereich der<br />

<strong>Software</strong>entwicklung ein Erfolg immer möglich sei und folglich auch <strong>bei</strong><br />

dienstvertraglicher Einstufung die Leistungspflicht so lange bestehe, bis der<br />

Erfolg erreicht wird. 101 Dem ist <strong>bei</strong>zustimmen. Aus diesem Grund erscheint<br />

es wichtiger, unabhängig <strong>von</strong> der Suche nach der einzig korrekten<br />

dogmatischen Einordnung, die wechselseitigen vertraglichen Rechte und<br />

Pflichten sowie die Sanktionen und den sanktionsfreien Verfehlungsbereich<br />

für alle Beteiligten klar und unmissverständlich zu definieren. 102 Aus<br />

diesem Grund soll der folgende Schwerpunkt unabhängig <strong>von</strong> der<br />

vertraglichen Einordnung <strong>bei</strong> der <strong>Gestaltung</strong> der SLA liegen.<br />

99 Sprau, in: Palandt, BGB, vor § 631, Rn. 17a<br />

100 Helwig, B. / Koglin, O., S. 179<br />

101 so auch Bartsch, M., NJW 2002, 1526<br />

102 Helwig, B. / Koglin, O., S. 179<br />

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