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Geschichtliches aus dem Sauerland - R.J.Sasse

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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

mich zu Ew. Wohlerw. getrösten und glaube ich es auf alle Dizession nach Empfehlung Gottes<br />

zu remittieren verpflichtet.<br />

Dorlar 1651 18/5. Ew. Wohlerw. dienstfreundwilligst. Joes Megandt, Pastor in Dorlar.<br />

Dem Wohlerw. und Wohlgelehrten Herrn Danieli Sutoris, meinem besonders großgeehrten<br />

Herrn und Freunde."<br />

Auf dieses schwülstige Schreiben antwortete der 94jährige knapp und bündig: "Wohlerw.,<br />

Andächtiger und Hochgelehrter Herr Pastor!<br />

Ew. Ehrw. Schreiben ist mir gehändigt, gelesen und Inhalt vernommen, und ist meine Antwort<br />

also:<br />

Was den Besten zu Nierentrop belanget, die Rente oder Pächte hat Johannes Beste, Siegler<br />

zu Werl, sein Leben lang aufgehoben und gebrauchet. Nach dessen Tode haben die Besten<br />

mich bescheiden, sie gäben so viel. Wie es der Siegler gemacht hat, weiß ich nit.<br />

Item Metten belanget, weiß ich eigentlich nit, dass Steine sind gesetzt, nur allein, dass ich<br />

in die Fohre Steine zusammengelegt, wonach ich mich richtete.<br />

Daniel Sutorius. (Ohne Datum.) -"<br />

Ein deutliches Spiegelbild damaliger Zeitverhältnisse bieten uns folgende Verhandlungen:<br />

"Wir Hermann Schulte zu Sellingh<strong>aus</strong>en, Thonis Teipel zu Dorlar, Jost Limberg, daselbst Provisoren,<br />

und sämtliche Kirchspielsleute zu Iffelpe und Dorlar, tun kund, zeugen und bekennen<br />

vor uns und unseren Nachkommen, dass im Jahre 1607, Donnerstag den 7. Dezember um 11<br />

Uhr, vor der Kirche und auf <strong>dem</strong> Kirchhofe Kirchilpe erschienen ist Johann Schoerten, Herren<br />

Daniel Schoerten von Wydinghusen, unsers Pastors zu Iffelpe und Dorlar naher Verwandter<br />

und hat uns vorgebracht und behandelt 2 Briefe, die wir von ihm empfangen, gelesen, darin<br />

befunden, dass der ehrbare und fromme Meister Hennecke, Volmer zu Alteniffelpe mit Rat,<br />

Gewissen und Billigung seiner Kinder und Freundschaft, ihm genannten Johann und dessen<br />

Mutter Dorothea Jyt (Jütte) vor den Scheffen und Setzgenossen des Amtes Fredeburg, darnach<br />

vor einem offenbaren Notar und Zeugen verkauft, Cediert und überlassen habe alle Fettung<br />

und Gerechtigkeit, die genannter Hennecke hiebevor gehabt, jetzt hat, und haben möchte in<br />

<strong>dem</strong> Guitken zu Alteniffelpe, genannt dat Vollmers Guit, das der Kerke Iffelpe eigentümlich<br />

zuständig, ist nicht davon <strong>aus</strong>beschieden - welches Meister Hennecke Vollmar in Gegenwärtigkeit<br />

seines Edoms (Eidam = Schwiegersohn) Mertin Borghardtz vor sich und ihre Kinder wahr<br />

zu sein und vor uns Provisoren und Kirchspielsleuten öffentlich bekannt und bejaht, bitt und<br />

begehrt, dass wir genannten Johann und seine Mutter Dorothea mit <strong>dem</strong>selben Guitken aufs<br />

neue wiederum vermeyern wollen. Welche Aufdracht und Bitt wir vor billig erachtet, und haben<br />

wir Provisoren im Angesicht des Kirchspiels Johann und seine Mutter Dorothea und ihren rechten<br />

Erben, in Gebrauch und Gewinne getan, acht Jahre lang, nach dato diesem, auf Nicolai des<br />

hl. Bischofs anfangend, das genannte Kirchengut, H<strong>aus</strong>stätte, Speicher, Hofgarten, Wiese,<br />

Länder und Haigen (Hecken) und Torne (Zäune), Berg und Tal, wie und wo das binnen und um<br />

Alteniffelpe gelegen, nichts <strong>aus</strong>beschieden, also und dergestalt, dass genannter Johann und<br />

dessen Mutter Dorothea das H<strong>aus</strong> und Gebäude jetztfort vor sich und seine Erben aufbauen,<br />

und das Guitken und alle Zubehörungen, nichts <strong>aus</strong>beschieden, einnehmen, nutzen etc. und,<br />

wenn er es selbst nit gebrauchen kann, eine Zeit lang <strong>aus</strong>tun und ihres Gefallens die 8 Jahre<br />

lang gebrauchen sollen und mögen, unverhindert unser der Provisoren, Kirchspielsleute und<br />

jedermänniglich. Dahingegen bemelter Johann und Dorothea angelobt, verheißen vor sich und<br />

ihre Erben, der Kirche zu Iffelpe oder deren Vormündern vor einen Gebrauchs jährliche Zinsen<br />

und Pacht 15 Schillinge und 1 Pfd. Ungel jährlich auf St. Albini zu geben und in die Kerken<br />

oder Provisoren sichere Gewalt zu liefern und zu bezahlen, dazu alle Interessen unseres gnädigsten<br />

Herrn und Churfürsten und sonsten gebührliche servitutes verrichten. - Wir Provisoren<br />

und Kirchspielsleute geloben vor uns und unsere Nachkommen, abgemelten Johann und<br />

Dorothea und ihren Erben des genannten Guitkens und der Zubehörung rechte vollkommene<br />

Wachtschaft tun, und alle Beschwerden, Hindernis und Schaden <strong>aus</strong> der Kerken und unsere<br />

eigene Kosten abschaffen und sie ganz schadlos halten und nach Verlauf von 8 Jahren sollen<br />

und wollen Johann und Dorothea oder ihre Erben das Guitken wie obsteit, um gewöhnliche und<br />

gebräuchliche Pacht wiedergewinnen.<br />

Wir Provisoren und Kerspelsleute geloben auch vor uns und unsern Nachfolger, benannten<br />

Johann und Dorothea oder ihre Erben des Guits und Gewinnes ohne redliche und erhebliche<br />

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