Skript zur Vorlesung an der Hochschule Luzern - Wagner-Joos ...
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fiosen Geschäft auch einen "sauberen Wirtschaftszweig" beherrscht und er - um sich noch<br />
un<strong>an</strong>greifbarer zu machen - für wohltätige Zwecke von seinen enormen Gewinnen m<strong>an</strong>chmal<br />
beachtliche Beträge spendet, was auch noch durch Steuerermässigungen versüsst wird, k<strong>an</strong>n<br />
eigentlich je<strong>der</strong> aufmerksame Zeitungsleser wissen�, so die Autoren See und Schenk. An<strong>der</strong>s<br />
ausgedruckt: Wie im wirklichen Leben auch ist ein erheblicher Graubereich kennzeichnend für<br />
Wirtschaftskriminalität. Ist eine H<strong>an</strong>dlung bereits kriminell o<strong>der</strong> noch legal? Die Grenze zwi-<br />
schen Verbotenem und Erlaubten ist fliessend. Valentin L<strong>an</strong>dm<strong>an</strong>n macht hieraus eine ökono-<br />
mische Theorie: Da die Unterwelt <strong>der</strong> Spiegel <strong>der</strong> legalen Gesellschaft darstelle, es oft die glei-<br />
chen Menschen seien, die sich unter Umständen als Wirtschaftskriminelle betätigen, sei<br />
�eigentlich jedem Staat zu wünschen, dass mehr ehemalige Kriminelle zu M<strong>an</strong>agern als M<strong>an</strong>a-<br />
ger zu Kriminellen würden�.<br />
Eine <strong>der</strong> möglichen, wenn auch juristisch nicht umfassenden Definitionen des Begriffes <strong>der</strong><br />
"Wirtschaftskriminalität" lautet: "(...…“’–) eine rechtswidrige H<strong>an</strong>dlung o<strong>der</strong> eine Serie rechtswidriger<br />
H<strong>an</strong>dlungen, unter Anwendung von gewaltlosen Methoden sowie durch Unterschlagung o<strong>der</strong><br />
Arglist, um Geld o<strong>der</strong> Besitz zu erl<strong>an</strong>gen, um Zahlungen o<strong>der</strong> Verluste von Geld zu verhin<strong>der</strong>n<br />
o<strong>der</strong> um geschäftliche o<strong>der</strong> persönliche Vorteile zu erl<strong>an</strong>gen." Bereits beim Begriff <strong>der</strong> Wirt-<br />
schaftskriminalität zeigt sich deutlich, dass die Definition ihren Gegenst<strong>an</strong>d selbst schafft. Je<br />
nach Definitions<strong>an</strong>satz werden die Grenzen des zu definierenden Gegenst<strong>an</strong>des <strong>an</strong><strong>der</strong>s gezo-<br />
gen. Somit k<strong>an</strong>n die Definition von Wirtschaftskriminalität nie richtig o<strong>der</strong> falsch, son<strong>der</strong>n ledig-<br />
lich zweckmässig o<strong>der</strong> unzweckmässig sein. Auch die Kriminologie spricht in diesem Zusam-<br />
menh<strong>an</strong>g von einem breiten Deliktsspektrum und einer bunten Palette von in Frage<br />
kommen<strong>der</strong> Straftaten.<br />
Wesentliche Indikatoren dieses Begriffs sind tatbest<strong>an</strong>dsmässige H<strong>an</strong>dlungen (Straftaten…“’–), die<br />
insbeson<strong>der</strong>e mit Vertrauensmissbrauch, Gewaltlosigkeit, Nutzung von Fachwissen und <strong>der</strong><br />
Verflüchtigung <strong>der</strong> Opfereigenschaften zu tun haben. Das letztgen<strong>an</strong>nte Merkmal bezeichnet<br />
den Umst<strong>an</strong>d, dass das Opfer vom Täter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft als solches nicht o<strong>der</strong> nur in<br />
abgeschwächter Form wahrgenommen wird. Gerade beim Insi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>del o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geldwäsche<br />
ist dies sehr deutlich erkennbar. Der Vertrauensmissbrauch ist einer <strong>der</strong> zentralen Indikatoren<br />
des beschriebenen Phänomens. Damit wird die Bedrohung des zentralen Prinzips <strong>der</strong> Wirt-<br />
schaft, dem Prinzip von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr, von innen (durch Mitarbeiter…“’–)<br />
o<strong>der</strong> aussen (z.B. Liefer<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Kunden…“’–) erfasst. Erschwerend kommt hinzu, dass wesentli-<br />
ches Merkmal <strong>der</strong> Wirtschaftsstraftaten ihre �Unsichtbarkeit� ist, so <strong>der</strong> Journalist Leo Müller in<br />
seinem kürzlich erschienenen Buch �Tatort Zürich�.<br />
Prägende Dimensionen des Begriffes des Kapital<strong>an</strong>lagebetrugs sind neben dem Strafrecht und<br />
betriebswirtschaftlichem Wissen, Soziologie und Psychologie, Ethik und Moral. Straftaten sind<br />
bei vielen im eigenen Wertesystem integriert. Wo Straftaten also keinen Negativwert mehr ha-<br />
ben, <strong>der</strong> Betrugserfolg als persönlicher Erfolg gewertet wird und die Raffinesse eine höhere