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Skript zur Vorlesung an der Hochschule Luzern - Wagner-Joos ...

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Seite 15/61<br />

fiosen Geschäft auch einen "sauberen Wirtschaftszweig" beherrscht und er - um sich noch<br />

un<strong>an</strong>greifbarer zu machen - für wohltätige Zwecke von seinen enormen Gewinnen m<strong>an</strong>chmal<br />

beachtliche Beträge spendet, was auch noch durch Steuerermässigungen versüsst wird, k<strong>an</strong>n<br />

eigentlich je<strong>der</strong> aufmerksame Zeitungsleser wissen�, so die Autoren See und Schenk. An<strong>der</strong>s<br />

ausgedruckt: Wie im wirklichen Leben auch ist ein erheblicher Graubereich kennzeichnend für<br />

Wirtschaftskriminalität. Ist eine H<strong>an</strong>dlung bereits kriminell o<strong>der</strong> noch legal? Die Grenze zwi-<br />

schen Verbotenem und Erlaubten ist fliessend. Valentin L<strong>an</strong>dm<strong>an</strong>n macht hieraus eine ökono-<br />

mische Theorie: Da die Unterwelt <strong>der</strong> Spiegel <strong>der</strong> legalen Gesellschaft darstelle, es oft die glei-<br />

chen Menschen seien, die sich unter Umständen als Wirtschaftskriminelle betätigen, sei<br />

�eigentlich jedem Staat zu wünschen, dass mehr ehemalige Kriminelle zu M<strong>an</strong>agern als M<strong>an</strong>a-<br />

ger zu Kriminellen würden�.<br />

Eine <strong>der</strong> möglichen, wenn auch juristisch nicht umfassenden Definitionen des Begriffes <strong>der</strong><br />

"Wirtschaftskriminalität" lautet: "(...…“’–) eine rechtswidrige H<strong>an</strong>dlung o<strong>der</strong> eine Serie rechtswidriger<br />

H<strong>an</strong>dlungen, unter Anwendung von gewaltlosen Methoden sowie durch Unterschlagung o<strong>der</strong><br />

Arglist, um Geld o<strong>der</strong> Besitz zu erl<strong>an</strong>gen, um Zahlungen o<strong>der</strong> Verluste von Geld zu verhin<strong>der</strong>n<br />

o<strong>der</strong> um geschäftliche o<strong>der</strong> persönliche Vorteile zu erl<strong>an</strong>gen." Bereits beim Begriff <strong>der</strong> Wirt-<br />

schaftskriminalität zeigt sich deutlich, dass die Definition ihren Gegenst<strong>an</strong>d selbst schafft. Je<br />

nach Definitions<strong>an</strong>satz werden die Grenzen des zu definierenden Gegenst<strong>an</strong>des <strong>an</strong><strong>der</strong>s gezo-<br />

gen. Somit k<strong>an</strong>n die Definition von Wirtschaftskriminalität nie richtig o<strong>der</strong> falsch, son<strong>der</strong>n ledig-<br />

lich zweckmässig o<strong>der</strong> unzweckmässig sein. Auch die Kriminologie spricht in diesem Zusam-<br />

menh<strong>an</strong>g von einem breiten Deliktsspektrum und einer bunten Palette von in Frage<br />

kommen<strong>der</strong> Straftaten.<br />

Wesentliche Indikatoren dieses Begriffs sind tatbest<strong>an</strong>dsmässige H<strong>an</strong>dlungen (Straftaten…“’–), die<br />

insbeson<strong>der</strong>e mit Vertrauensmissbrauch, Gewaltlosigkeit, Nutzung von Fachwissen und <strong>der</strong><br />

Verflüchtigung <strong>der</strong> Opfereigenschaften zu tun haben. Das letztgen<strong>an</strong>nte Merkmal bezeichnet<br />

den Umst<strong>an</strong>d, dass das Opfer vom Täter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft als solches nicht o<strong>der</strong> nur in<br />

abgeschwächter Form wahrgenommen wird. Gerade beim Insi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>del o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geldwäsche<br />

ist dies sehr deutlich erkennbar. Der Vertrauensmissbrauch ist einer <strong>der</strong> zentralen Indikatoren<br />

des beschriebenen Phänomens. Damit wird die Bedrohung des zentralen Prinzips <strong>der</strong> Wirt-<br />

schaft, dem Prinzip von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr, von innen (durch Mitarbeiter…“’–)<br />

o<strong>der</strong> aussen (z.B. Liefer<strong>an</strong>ten o<strong>der</strong> Kunden…“’–) erfasst. Erschwerend kommt hinzu, dass wesentli-<br />

ches Merkmal <strong>der</strong> Wirtschaftsstraftaten ihre �Unsichtbarkeit� ist, so <strong>der</strong> Journalist Leo Müller in<br />

seinem kürzlich erschienenen Buch �Tatort Zürich�.<br />

Prägende Dimensionen des Begriffes des Kapital<strong>an</strong>lagebetrugs sind neben dem Strafrecht und<br />

betriebswirtschaftlichem Wissen, Soziologie und Psychologie, Ethik und Moral. Straftaten sind<br />

bei vielen im eigenen Wertesystem integriert. Wo Straftaten also keinen Negativwert mehr ha-<br />

ben, <strong>der</strong> Betrugserfolg als persönlicher Erfolg gewertet wird und die Raffinesse eine höhere

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