Skript zur Vorlesung an der Hochschule Luzern - Wagner-Joos ...
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<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Vollmacht gelegten Papierspur hochgradig erpressbar. Und gerade Anlagever-<br />
mittler nützen dies oft gnadenlos aus, gerade wenn sie �Nachschüsse� brauchen o<strong>der</strong> die<br />
g<strong>an</strong>ze Sache �den Bach runtergeht�.<br />
Steuervorteile<br />
Steuervorteile<br />
Die Anbieter wissen eines g<strong>an</strong>z genau: Die Deutschen tun fast alles dafür, um Steuern zu<br />
sparen. Die <strong>an</strong>gebotenen �Steuervorteile� reichen daher von Verlustzuweisungsmodellen<br />
bis hin zu totaler Steuerfreiheit. Wir haben dies bereits in einem eigenen Abschnitt näher<br />
beschrieben.<br />
Warentermingeschäfte<br />
Warentermingeschäfte<br />
�Die Anbieter von Warenterminkontrakten hatten schon immer leichtes Spiel: Kleiner Ein-<br />
satz, grosse Gewinnch<strong>an</strong>ce.�, so <strong>der</strong> SPIEGEL 49/1988 in einer Betrachtung über den<br />
Grauen Kapitalmarkt. Allerdings reichen die Wurzeln <strong>der</strong> Wartentermingeschäfte bis ins 17.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>t <strong>zur</strong>ück, als bereits Absicherungsgeschäfte <strong>an</strong> europäischen Börsen geh<strong>an</strong>delt<br />
wurden. Warenterminbörsen gab es bereits vor Hun<strong>der</strong>ten von Jahren für Kaffee, Baum-<br />
wolle, Zucker und Metall. An den Warenterminbörsen werden st<strong>an</strong>dardisierte Geschäfte<br />
abgewickelt, als sogen<strong>an</strong>nten �Kontrakte� für die einzelnen Waren und H<strong>an</strong>delsgüter (heute<br />
auch Devisen, Wertpapiere o<strong>der</strong> gar Aktienindices…“’–) definiert. Durch die St<strong>an</strong>dardisierung<br />
k<strong>an</strong>n beinahe jedes Gut je<strong>der</strong>zeit <strong>an</strong> jedem Ort geh<strong>an</strong>delt werden. Je<strong>der</strong> Kauf k<strong>an</strong>n durch<br />
ein deckungsgleiches Verkaufsgeschäft abgesichert, also quasi neutralisiert werden, so<br />
dass nur die Kursdifferenz auszugleichen ist. Damit ist es auch möglich, Ware, die m<strong>an</strong> gar<br />
nicht hat, �leer� zu verkaufen und sie später � zu einem hoffentlich günstigeren Preis �<br />
gleichsam <strong>zur</strong>ückzuerwerben und damit das Geschäft �glattzustellen�. Da die Kontrakte<br />
je<strong>der</strong>zeit durch ein entsprechendes Gegengeschäft aufgelöst werden können, muss nicht<br />
<strong>der</strong> volle Kaufpreis entrichtet werden, son<strong>der</strong>n nur eine Sicherheit für die Kursdifferenzen<br />
hinterlegt werden, ca. 10 Prozent des Kontraktwertes.<br />
Vergleichsweise geringe Schw<strong>an</strong>kungen können zu erheblichen Gewinnen o<strong>der</strong> Verlusten<br />
führen. Eine Bewegung von 3% des Kontraktes führt demnach zu einer Wertverän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> �margin� von 30%. Bereits mit diesen �Hebelwirkungen� ist <strong>der</strong> Anleger oft geblendet.<br />
Hinzu kommt eine Falle, die von den Warenterminzockern oft <strong>an</strong>gewendet wird: Sie behal-<br />
ten vom übergebenen Kapital (100…“’–) bspw. 40 als Provision ein, hinzu kommen weitere 5,<br />
die sie � den Kauf echter Kontrakte vorausgesetzt � einem real existierenden Broker zahlen<br />
müssen. An <strong>der</strong> Börse kommen von den 100 daher nur 55 <strong>an</strong>. Allein um wie<strong>der</strong> auf das<br />
eingesetzte Kapital zu kommen, muss <strong>der</strong> Gewinn fast 100% betragen. Um vorübergehen-<br />
de Verluste aufzuf<strong>an</strong>gen, stehen aber nur noch 55 von 100 <strong>zur</strong> Verfügung. Gibt es also<br />
eher UFO´s o<strong>der</strong> seriöse Warenterminhändler? In den Prospekten <strong>der</strong> Warenterminge-<br />
schäftsfirmen steht oft wahrheitsgemäss, dass es sehr unwahrscheinlich sei, sein einge-<br />
setztes Kapital wie<strong>der</strong>zubekommen.