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Skript zur Vorlesung an der Hochschule Luzern - Wagner-Joos ...

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Seite 27/61<br />

son<strong>der</strong>e Auflagen zu erteilen, gegebenenfalls Geldbussen zu verhängen und mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten. Dabei werden die verbotenen Geschäfte, die im<br />

KWG zu Beginn ausführlich definiert sind (insbeson<strong>der</strong>e B<strong>an</strong>kgeschäfte ohne Bewilligung…“’–),<br />

ausdrücklich hervorgehoben.<br />

§ 6 Abs. 1 bis 3 KWG beschreiben die Aufgaben <strong>der</strong> BaFin relativ deutlich, nämlich Auf-<br />

sicht über die Institute auszuüben, �Missständen im Kredit- und Fin<strong>an</strong>zdienstleistungswe-<br />

sen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit <strong>der</strong> den Instituten <strong>an</strong>vertrauten Vermögens-<br />

werte gefährden, die ordnungsmässige Durchführung <strong>der</strong> B<strong>an</strong>kgeschäfte o<strong>der</strong><br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen beeinträchtigen o<strong>der</strong> erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft<br />

herbeiführen können.� Ausserdem k<strong>an</strong>n sie �im Rahmen <strong>der</strong> ihr gesetzlich zugewiesenen<br />

Aufgaben gegenüber den Instituten und ihren Geschäftsleitern Anordnungen treffen, die<br />

geeignet und erfor<strong>der</strong>lich sind, um Verstösse gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu<br />

unterbinden o<strong>der</strong> um Missstände in einem Institut zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu beseitigen, welche<br />

die Sicherheit <strong>der</strong> dem Institut <strong>an</strong>vertrauten Vermögenswerte gefährden können o<strong>der</strong> die<br />

ordnungsgemässe Durchführung <strong>der</strong> B<strong>an</strong>kgeschäfte o<strong>der</strong> Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen beein-<br />

trächtigen (�…“’–)�<br />

Die Kritik <strong>an</strong> <strong>der</strong> BaFin bzw. <strong>der</strong>en Vorläufer, dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwe-<br />

sen, war im Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>der</strong> (damals fehlenden o<strong>der</strong> locker geh<strong>an</strong>dhabten…“’–) Aufsicht<br />

meist recht hart. Der Anlegerschutzdienst �kapitalmarkt intern� schrieb hierzu in seiner<br />

Ausgabe vom 19.1.1990: �Schläfrig zugesehen � so <strong>der</strong> SPIEGEL (3/1990…“’–) � hat das Bun-<br />

desaufsichtsamt für das Kreditwesen (Berlin…“’–), wie Heinz Steinhart sein Pforzheimer B<strong>an</strong>k-<br />

haus zum Verschiebebahnhof für Anlegergel<strong>der</strong>, Darlehen und Kredite umfunktionierte (�…“’–).<br />

In m<strong>an</strong>chen Bereichen des Fin<strong>an</strong>zmarktes (z.B. wenn es um möglichen Insi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>del o<strong>der</strong><br />

Kursm<strong>an</strong>ipulation geht…“’–) scheint dies heute <strong>an</strong><strong>der</strong>s auszusehen - vielleicht hat sich aber<br />

auch die Methode des Agierens etwas geän<strong>der</strong>t: Das H<strong>an</strong>delsblatt berichtete in seiner<br />

Ausgabe vom 19.3.2007 über die BaFin, die vor Kurstipps per Email warnte. Die �Empfeh-<br />

lungen zielten auf leichtgläubige Anleger�. Dubiose Kaufempfehlungen per massenhaft<br />

vers<strong>an</strong>dter Emails (Spam…“’–) haben bei kleinen deutschen Aktien heftige Kursbewegungen<br />

ausgelöst und deswegen die BaFin auf den Pl<strong>an</strong> gerufen. �Das Schema ist immer gleich:<br />

Per Mail werden sogen<strong>an</strong>nte pennystocks empfohlen, also Werte, die weniger als einen<br />

Dollar o<strong>der</strong> einen Euro kosten. �Kursrakete des Monats� o<strong>der</strong> �unbedingt kaufen, bevor <strong>der</strong><br />

Kurs explodiert� heisst es in den Schreiben etwa. Absen<strong>der</strong> sind Ph<strong>an</strong>tasiefirmen wie<br />

�Deutsche Anlage Report� o<strong>der</strong> renommierte Titel wie �Börse Online�, die missbraucht wer-<br />

den�.<br />

Die schweizerischen Behörden waren oft schneller und mutiger als die deutschen Auf-<br />

sichtsämter. Die Eidgenössische B<strong>an</strong>kenkommission (EBK…“’–) zieht heute noch mittels einer<br />

speziellen gesetzlichen H<strong>an</strong>dhabe Firmen aus dem Verkehr. Es verfügt <strong>der</strong>en Zw<strong>an</strong>gsliqui-

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