prima! Magazin – Ausgabe Juni 2023
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BERICHT<br />
der Schule bekommt. Die sind aber bis dato ausgeblieben. Wir<br />
haben immer darüber gesprochen, dass wir eben nicht so die<br />
typische Familie sind und sind immer offen damit umgegangen.”<br />
Inge kann sich auch noch an ihre letzte Beziehung und den<br />
gesellschaftlichen Status von vor 2010 erinnern. „Damals hatte<br />
ich teilweise Angst, dass mich jemand absticht”, sagt sie ganz<br />
offen über ihren früheren Wohnsitz in der Großstadt. Nun in<br />
ihrer Heimat in der Steiermark sei das nicht mehr so schwierig.<br />
„Manchmal sind noch Blicke im Umfeld spürbar“, sagt sie. „Aber<br />
niemand wird ausfällig oder persönlich.”<br />
Was sie anderen Menschen raten, wenn sie merken, dass sie<br />
sich zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlen? „Wichtig ist,<br />
dass man auf seine Gefühle hört. Etwas zu verdrängen, das ist<br />
nicht gut. Es gibt ganz tolle Gruppen und Einrichtungen, wo<br />
man auch unter Gleichgesinnten darüber sprechen kann.<br />
(Anm.: Zum Beispiel www.queer-rainbow-family.lgbt) Gesellschaftlich<br />
wäre es auch wichtig, dass es schon in den Schulen<br />
mehr Aufklärung gibt. Damit die Kids sehen, dass es nicht nur<br />
Mann und Frau und Heteros und ‘Schwule’ gibt, sondern viel<br />
mehr. Und es ist wichtig, dass sich jeder in seiner Entwicklung<br />
selbst entdeckt, und dann nicht so sehr im Unklaren mit sich<br />
selber ist”, wünschen sich Inge und Lilly.<br />
WIR BAUEN FÜR SIE<br />
QUALITATIV HOCHWERTIGE<br />
EINFAMILIENHÄUSER, WOHNANLAGEN<br />
UND INDUSTRIEBAUTEN IN JEDER<br />
GRÖSSENORDNUNG.<br />
Das Gesetz für die Ehe für alle<br />
Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich mittlerweile<br />
heiraten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom<br />
4. Dezember 2017 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die<br />
diesen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehrte. Der Gerichtshof<br />
begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des<br />
Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung trat bereits mit Ablauf des<br />
31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene<br />
Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.<br />
Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen über Ehe und<br />
eingetragene Partnerschaft von Amts wegen einer Prüfung unterzogen.<br />
Anlass des Verfahrens war die Beschwerde von zwei Frauen,<br />
die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur<br />
Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag wurde vom<br />
Magistrat der Stadt Wien und in der Folge vom Verwaltungsgericht<br />
Wien abgelehnt.<br />
Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) wurde 2009 beschlossen<br />
und trat 2010 in Kraft. Der Gesetzgeber verfolgte damals<br />
das Ziel, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen,<br />
blieb aber vor dem Hintergrund eines „bestimmten traditionellen<br />
Verständnisses“ bei zwei verschiedenen Rechtsinstituten,<br />
eben der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft. Die jüngere<br />
Rechtsentwicklung ermöglicht insbesondere eine gemeinsame Elternschaft<br />
auch gleichgeschlechtlicher Paare: Gleichgeschlechtliche<br />
Paare dürfen Kinder (gemeinsam) adoptieren und die zulässigen<br />
Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt<br />
nutzen. Quelle: www.vfgh.gv.at<br />
Im Jahr 2021 wurden im Burgenland von 1.198 Eheschliessungen 14<br />
von gleichgeschlechtlichen Paaren vorgenommen. In der Steiermark<br />
67 von 5.737.<br />
Wiener Str. 8a, 7400 Oberwart<br />
Telefon: +43 3352 324 70<br />
www.schwartz-bau.at<br />
JUNI <strong>2023</strong><br />
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