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prima! Magazin – Ausgabe Juni 2023

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BERICHT<br />

der Schule bekommt. Die sind aber bis dato ausgeblieben. Wir<br />

haben immer darüber gesprochen, dass wir eben nicht so die<br />

typische Familie sind und sind immer offen damit umgegangen.”<br />

Inge kann sich auch noch an ihre letzte Beziehung und den<br />

gesellschaftlichen Status von vor 2010 erinnern. „Damals hatte<br />

ich teilweise Angst, dass mich jemand absticht”, sagt sie ganz<br />

offen über ihren früheren Wohnsitz in der Großstadt. Nun in<br />

ihrer Heimat in der Steiermark sei das nicht mehr so schwierig.<br />

„Manchmal sind noch Blicke im Umfeld spürbar“, sagt sie. „Aber<br />

niemand wird ausfällig oder persönlich.”<br />

Was sie anderen Menschen raten, wenn sie merken, dass sie<br />

sich zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlen? „Wichtig ist,<br />

dass man auf seine Gefühle hört. Etwas zu verdrängen, das ist<br />

nicht gut. Es gibt ganz tolle Gruppen und Einrichtungen, wo<br />

man auch unter Gleichgesinnten darüber sprechen kann.<br />

(Anm.: Zum Beispiel www.queer-rainbow-family.lgbt) Gesellschaftlich<br />

wäre es auch wichtig, dass es schon in den Schulen<br />

mehr Aufklärung gibt. Damit die Kids sehen, dass es nicht nur<br />

Mann und Frau und Heteros und ‘Schwule’ gibt, sondern viel<br />

mehr. Und es ist wichtig, dass sich jeder in seiner Entwicklung<br />

selbst entdeckt, und dann nicht so sehr im Unklaren mit sich<br />

selber ist”, wünschen sich Inge und Lilly.<br />

WIR BAUEN FÜR SIE<br />

QUALITATIV HOCHWERTIGE<br />

EINFAMILIENHÄUSER, WOHNANLAGEN<br />

UND INDUSTRIEBAUTEN IN JEDER<br />

GRÖSSENORDNUNG.<br />

Das Gesetz für die Ehe für alle<br />

Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich mittlerweile<br />

heiraten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom<br />

4. Dezember 2017 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die<br />

diesen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehrte. Der Gerichtshof<br />

begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des<br />

Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung trat bereits mit Ablauf des<br />

31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene<br />

Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen über Ehe und<br />

eingetragene Partnerschaft von Amts wegen einer Prüfung unterzogen.<br />

Anlass des Verfahrens war die Beschwerde von zwei Frauen,<br />

die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur<br />

Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag wurde vom<br />

Magistrat der Stadt Wien und in der Folge vom Verwaltungsgericht<br />

Wien abgelehnt.<br />

Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) wurde 2009 beschlossen<br />

und trat 2010 in Kraft. Der Gesetzgeber verfolgte damals<br />

das Ziel, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen,<br />

blieb aber vor dem Hintergrund eines „bestimmten traditionellen<br />

Verständnisses“ bei zwei verschiedenen Rechtsinstituten,<br />

eben der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft. Die jüngere<br />

Rechtsentwicklung ermöglicht insbesondere eine gemeinsame Elternschaft<br />

auch gleichgeschlechtlicher Paare: Gleichgeschlechtliche<br />

Paare dürfen Kinder (gemeinsam) adoptieren und die zulässigen<br />

Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt<br />

nutzen. Quelle: www.vfgh.gv.at<br />

Im Jahr 2021 wurden im Burgenland von 1.198 Eheschliessungen 14<br />

von gleichgeschlechtlichen Paaren vorgenommen. In der Steiermark<br />

67 von 5.737.<br />

Wiener Str. 8a, 7400 Oberwart<br />

Telefon: +43 3352 324 70<br />

www.schwartz-bau.at<br />

JUNI <strong>2023</strong><br />

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