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gab Juli 2023

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RHEIN-MAIN NECKAR<br />

31<br />

temberg den Landesfamilienrat, in dem wir<br />

einen Sitz haben … Das Thema ist einfach<br />

viel präsenter geworden. Gleichzeitig heißt<br />

mehr Sichtbarkeit nicht automatisch, dass<br />

es auch mehr Regenbogenfamilien sind.<br />

Auf jeden Fall ist es aber kein Großstadt-<br />

Phänomen-only mehr.<br />

Gab es in den vergangenen Jahren<br />

nennenswerte rechtliche Veränderungen<br />

für Regenbogenfamilien, oder tritt<br />

das eher auf der Stelle?<br />

Das tritt leider seit Jahren auf der Stelle.<br />

Und damit verweigert der Gesetzgeber<br />

Kindern in queeren Familienkonstellationen<br />

den zweiten Elternteil. Das geltende<br />

Abstammungsrecht diskriminiert zudem<br />

weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre<br />

Personen als Elternteile. Im Koalitionsvertrag<br />

ist eine Reform vereinbart, die Ampelregierung<br />

ist aber bisher nicht tätig geworden.<br />

Es war aber auch teilweise in der<br />

queeren Community ein Denkfehler, dass<br />

mit der Ehe-Öffnung dann alles gut ist,<br />

also auch für Familien neu geregelt wird.<br />

Denn das sind juristisch gesehen zwei<br />

Paar Schuhe. Deswegen gilt momentan,<br />

wenn wir mal von Leihschwangerschaft<br />

und Mehreltern-Konstellationen absehen,<br />

praktisch für schwule Ehepaare die<br />

größtmögliche familienrechtliche Gleichstellung,<br />

denn sie können seit der „Ehe für<br />

alle“ auch endlich Kinder adoptieren. Ich<br />

persönlich finde das aber keine nennenswerte<br />

Veränderung, das hätte auch schon<br />

vorher geregelt werden können, also auch<br />

schon für die Eingetragene Lebenspartnerschaft.<br />

Nur als Pflegeeltern hat der<br />

Gesetzgeber nicht so genau hingeschaut.<br />

Da waren in der Bedürftigkeit lesbische<br />

und schwule Eltern immer gut genug, ob<br />

mit oder ohne Trauschein oder rechtliche<br />

„Zusatzregelung“.<br />

Welche rechtlichen Veränderungen<br />

würden diesen Prozess erleichtern?<br />

Das Wichtigste ist wirklich, die Stiefkindadoption<br />

abzuschaffen. Sie war, wie<br />

gesagt, eigentlich auch nicht für homosexuelle<br />

Paare gedacht, sondern wurde<br />

adaptiert. Das Stiefkind-Adoptionsverfahren<br />

dauert zudem sehr lange. Das sind<br />

sechs bis 18 Monate, in denen das Kind<br />

sorge-, unterhalts- und erbrechtlich nur<br />

durch einen Elternteil abgesichert und<br />

die Geburtsurkunde unvollständig ist.<br />

Dann braucht es rechtliche Regelungen<br />

zur Absicherung der Elternschaft, die<br />

Aufwertung der sozialen Elternschaft,<br />

die Öffnung des Samenspenderregisters<br />

für private Spenden, die Einführung einer<br />

Verantwortungsgemeinschaft unabhängig<br />

von der Ehe, damit auch Mehreltern-Familien<br />

möglich sind. Wir fordern zudem, die<br />

Identitätsverfälschung von trans Eltern zu<br />

beenden. Sie werden nämlich, auch wenn<br />

ihr Kind nach Abschluss der Transition<br />

geboren wird, mit ihrem unzutreffenden<br />

Geschlecht und Vornamen im Geburtenregister<br />

eingetragen. Auch die Vielfalt der<br />

Elternschaft muss endlich berücksichtigt<br />

werden. Nicht nur Mütter gebären. §1591<br />

BGB ist aber seither beschränkt auf Frauen<br />

als Mütter, die dann auch in Eintragungen<br />

an erster Stelle stehen. Und letztlich, aber<br />

das hat nichts mit dem Abstammungsrecht<br />

zu tun, wäre es sinnvoll, das Geschäft<br />

mit dem Kinderwunsch zu beenden<br />

und den Krankenkassen reguläre Hilfen<br />

für Schwangerschaften zu ermöglichen.<br />

Hier gibt es noch eine große Grauzone, von<br />

deren Abschaffung auch heterosexuelle,<br />

bisexuelle oder non-binäre Frauen profitieren<br />

würden, die das Abenteuer Familie<br />

alleine oder mit anderen Verantwortlichkeiten<br />

anpacken wollen.<br />

www. ba-wue.lsvd.de<br />

Das komplette Interview gibt’s auf<br />

www.männer.media/regional/<strong>gab</strong><br />

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