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Taxi Times München - 3. Quartal 2023

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RUFSCHÄDIGUNG<br />

„automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen<br />

wurde“, jetzt weder das Wort „<strong>Taxi</strong>“ noch das Wort „Mietwagen“<br />

noch der Name „Free Now“ zu finden. Es ist nur noch vom<br />

„Fahrer“, von „seinem Wagen“ und einem „Fahrdienst“<br />

mit App die Rede. Auch die dpa hat also aus der<br />

ursprünglichen Falschaussage lediglich etwas<br />

Schwammiges gemacht: Mittels einer geheimnisvollen<br />

Umschreibung werden das Mietwagengewerbe<br />

und der Vermittler Free Now auch von<br />

der dpa nicht beim Namen genannt. „Free Now“<br />

kommt nur bei <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> und „Bild“ vor.<br />

nehmen und kommentieren. Um eine weitere<br />

unberechtigte Rufschädigung für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

zu verhindern, informierte Kroker<br />

postwendend alle Medien, die nach <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Recherchen<br />

fälschlich von einem „<strong>Taxi</strong>fahrer“ berichtet hatten, und bat um<br />

Richtigstellung. In erster Linie wandte er sich an die Deutsche<br />

Presse-Agentur (dpa), deren erste Meldung von zahlreichen Medien<br />

übernommen worden war. Daraufhin informierte die dpa sämtliche<br />

angeschlossenen Medien über den Fehler und veröffentlichte<br />

eine Berichtigung: „In einer früheren Version des Artikels war von<br />

einem ‚<strong>Taxi</strong>‘ die Rede. Die Begriffe ,<strong>Taxi</strong>‘ und ,<strong>Taxi</strong>fahrer‘ wurden<br />

aus der Berichterstattung gestrichen. Die Begriffe fielen in der<br />

Anklageschrift, allerdings erklärte die Staatsanwaltschaft später,<br />

dass es sich nicht um ein <strong>Taxi</strong> im klassischen Sinn gehandelt habe.“<br />

Dieser Satz wurde von den Nachrichtenportalen „Die Zeit“ und<br />

„Radio Mainwelle“ übernommen, die in ihren Originalmeldungen<br />

auch die Begriffe „<strong>Taxi</strong>“ und „<strong>Taxi</strong>fahrer“ entfernten. Die Münchner<br />

Tageszeitungen „Bild“, „AZ“, „tz“ sowie diverse lokale Radiosender<br />

verwenden den falschen Begriff „<strong>Taxi</strong>“ bis heute (Stand Redaktionsschluss<br />

11.8.<strong>2023</strong>) auf ihren Websites, zum Teil mit Symbolfotos von<br />

<strong>Taxi</strong>s illustriert. Somit müssen sich die Münchner Boulevardmedien<br />

den Vorwurf gefallen lassen, der <strong>Taxi</strong>branche wider besseres Wissen<br />

einen gewaltigen Imageschaden zugefügt zu haben – und dies<br />

mutwillig weiterhin zu tun.<br />

Eines der ersten Medien, die von Kroker informiert wurden, ist<br />

die reichweitenstarke „Bild“-Zeitung aus dem Axel-Springer-Verlag,<br />

der 2017 Anteile am Uber-Konzern erwarb und seitdem scheinbar<br />

keine Gelegenheit auslässt, das <strong>Taxi</strong>gewerbe negativ darzustellen. Im<br />

Fall der Vergewaltigung, bei dem die „Bild“ mit Datum 14. Juni über<br />

den Prozess berichtet, ist „<strong>Taxi</strong>fahrer“ das erste Wort der Schlagzeile.<br />

Durch Krokers Intervention am 22. Juni wurde der Redaktion die<br />

Falschinformation bekannt. Reaktion der „Bild“-Online-Redakteure:<br />

keine. Die Meldung ist bis heute mit den falschen Fakten online.<br />

„Die Zeit“ platzierte unter der ursprünglichen Meldung deutlich<br />

sichtbar die Berichtigung der dpa. Statt konkrete Fakten zu nennen,<br />

ist in der Meldung, die „redaktionell nicht bearbeitet“, sondern<br />

„TAXI“ IST OBJEKTIV FALSCH<br />

Von vornherein vermeidbar wäre die Rufschädigung<br />

gewesen, wenn die Münchner Staatsanwaltschaft<br />

und in Folge auch das Landgericht sensibler bzw.<br />

präziser formuliert hätten. Das Wort „<strong>Taxi</strong>“ in der<br />

Anklageschrift ist objektiv falsch, da das Verbrechen,<br />

um das es in dem Prozess geht, nicht vom Fahrer eines <strong>Taxi</strong>s<br />

(§ 47 PBefG), sondern vom Fahrer eines Mietwagens (§ 49 PBefG)<br />

begangen worden war.<br />

Dennoch waren weder Staatsanwaltschaft noch Gericht willens,<br />

wenigstens im Laufe des Prozesses von der falschen Begrifflichkeit<br />

abzurücken. Eine entsprechende Presseanfrage hatte<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> bereits nach dem ersten Verhandlungstag gestellt.<br />

Somit wäre genügend Zeit gewesen, den Fauxpas auch im Hinblick<br />

auf die weiteren Verhandlungstage zu korrigieren.<br />

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Pressestelle des Landgerichts<br />

sind auf die konkreten Fragestellungen eingegangen. Die<br />

Nachfrage von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, ob man den falschen Begriff „<strong>Taxi</strong>“ in<br />

der Anklageschrift korrigieren würde, wurde nicht beantwortet.<br />

Ebenso wenig wurde seitens des Gerichts auf die Bitte eingegangen,<br />

wenigstens bei den weiteren angesetzten Prozesstagen den<br />

falschen Begriff „<strong>Taxi</strong>“ zu vermeiden.<br />

Die Tatsache, dass nach der Urteilsverkündung nicht nur das<br />

Nachrichtenportal „Spiegel“ immer noch von einem „<strong>Taxi</strong>fahrer“<br />

schrieb, deutet darauf hin, dass bis zum Schluss des Prozesses<br />

der falsche Begriff verwendet wurde. Auch die Münchner Boulevardmedien<br />

verwendeten bei ihren Berichten zum Urteil weiterhin<br />

den Begriff „<strong>Taxi</strong>“.<br />

Ob auch in der schriftlichen Urteilsbegründung von einem<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer die Rede sein wird, ist ungewiss. Das Urteil lag bei<br />

Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht vor.<br />

Vertreter der Münchner <strong>Taxi</strong>branche haben gegenüber<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> angekündigt, den Fall juristisch prüfen zu lassen. Der<br />

Imageschaden und die Rufschädigung für das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

sind zu groß, als dass man das so stehen lassen dürfe. Somit<br />

dürfte ein Fall, der juristisch abgearbeitet ist, für die Münchner<br />

Staatsanwaltschaft und für das Gericht noch ein formelles Nachspiel<br />

haben. <br />

jh/ar<br />

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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

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