Taxi Times München - 3. Quartal 2023
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RUFSCHÄDIGUNG<br />
„automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen<br />
wurde“, jetzt weder das Wort „<strong>Taxi</strong>“ noch das Wort „Mietwagen“<br />
noch der Name „Free Now“ zu finden. Es ist nur noch vom<br />
„Fahrer“, von „seinem Wagen“ und einem „Fahrdienst“<br />
mit App die Rede. Auch die dpa hat also aus der<br />
ursprünglichen Falschaussage lediglich etwas<br />
Schwammiges gemacht: Mittels einer geheimnisvollen<br />
Umschreibung werden das Mietwagengewerbe<br />
und der Vermittler Free Now auch von<br />
der dpa nicht beim Namen genannt. „Free Now“<br />
kommt nur bei <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> und „Bild“ vor.<br />
nehmen und kommentieren. Um eine weitere<br />
unberechtigte Rufschädigung für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
zu verhindern, informierte Kroker<br />
postwendend alle Medien, die nach <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Recherchen<br />
fälschlich von einem „<strong>Taxi</strong>fahrer“ berichtet hatten, und bat um<br />
Richtigstellung. In erster Linie wandte er sich an die Deutsche<br />
Presse-Agentur (dpa), deren erste Meldung von zahlreichen Medien<br />
übernommen worden war. Daraufhin informierte die dpa sämtliche<br />
angeschlossenen Medien über den Fehler und veröffentlichte<br />
eine Berichtigung: „In einer früheren Version des Artikels war von<br />
einem ‚<strong>Taxi</strong>‘ die Rede. Die Begriffe ,<strong>Taxi</strong>‘ und ,<strong>Taxi</strong>fahrer‘ wurden<br />
aus der Berichterstattung gestrichen. Die Begriffe fielen in der<br />
Anklageschrift, allerdings erklärte die Staatsanwaltschaft später,<br />
dass es sich nicht um ein <strong>Taxi</strong> im klassischen Sinn gehandelt habe.“<br />
Dieser Satz wurde von den Nachrichtenportalen „Die Zeit“ und<br />
„Radio Mainwelle“ übernommen, die in ihren Originalmeldungen<br />
auch die Begriffe „<strong>Taxi</strong>“ und „<strong>Taxi</strong>fahrer“ entfernten. Die Münchner<br />
Tageszeitungen „Bild“, „AZ“, „tz“ sowie diverse lokale Radiosender<br />
verwenden den falschen Begriff „<strong>Taxi</strong>“ bis heute (Stand Redaktionsschluss<br />
11.8.<strong>2023</strong>) auf ihren Websites, zum Teil mit Symbolfotos von<br />
<strong>Taxi</strong>s illustriert. Somit müssen sich die Münchner Boulevardmedien<br />
den Vorwurf gefallen lassen, der <strong>Taxi</strong>branche wider besseres Wissen<br />
einen gewaltigen Imageschaden zugefügt zu haben – und dies<br />
mutwillig weiterhin zu tun.<br />
Eines der ersten Medien, die von Kroker informiert wurden, ist<br />
die reichweitenstarke „Bild“-Zeitung aus dem Axel-Springer-Verlag,<br />
der 2017 Anteile am Uber-Konzern erwarb und seitdem scheinbar<br />
keine Gelegenheit auslässt, das <strong>Taxi</strong>gewerbe negativ darzustellen. Im<br />
Fall der Vergewaltigung, bei dem die „Bild“ mit Datum 14. Juni über<br />
den Prozess berichtet, ist „<strong>Taxi</strong>fahrer“ das erste Wort der Schlagzeile.<br />
Durch Krokers Intervention am 22. Juni wurde der Redaktion die<br />
Falschinformation bekannt. Reaktion der „Bild“-Online-Redakteure:<br />
keine. Die Meldung ist bis heute mit den falschen Fakten online.<br />
„Die Zeit“ platzierte unter der ursprünglichen Meldung deutlich<br />
sichtbar die Berichtigung der dpa. Statt konkrete Fakten zu nennen,<br />
ist in der Meldung, die „redaktionell nicht bearbeitet“, sondern<br />
„TAXI“ IST OBJEKTIV FALSCH<br />
Von vornherein vermeidbar wäre die Rufschädigung<br />
gewesen, wenn die Münchner Staatsanwaltschaft<br />
und in Folge auch das Landgericht sensibler bzw.<br />
präziser formuliert hätten. Das Wort „<strong>Taxi</strong>“ in der<br />
Anklageschrift ist objektiv falsch, da das Verbrechen,<br />
um das es in dem Prozess geht, nicht vom Fahrer eines <strong>Taxi</strong>s<br />
(§ 47 PBefG), sondern vom Fahrer eines Mietwagens (§ 49 PBefG)<br />
begangen worden war.<br />
Dennoch waren weder Staatsanwaltschaft noch Gericht willens,<br />
wenigstens im Laufe des Prozesses von der falschen Begrifflichkeit<br />
abzurücken. Eine entsprechende Presseanfrage hatte<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> bereits nach dem ersten Verhandlungstag gestellt.<br />
Somit wäre genügend Zeit gewesen, den Fauxpas auch im Hinblick<br />
auf die weiteren Verhandlungstage zu korrigieren.<br />
Weder die Staatsanwaltschaft noch die Pressestelle des Landgerichts<br />
sind auf die konkreten Fragestellungen eingegangen. Die<br />
Nachfrage von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, ob man den falschen Begriff „<strong>Taxi</strong>“ in<br />
der Anklageschrift korrigieren würde, wurde nicht beantwortet.<br />
Ebenso wenig wurde seitens des Gerichts auf die Bitte eingegangen,<br />
wenigstens bei den weiteren angesetzten Prozesstagen den<br />
falschen Begriff „<strong>Taxi</strong>“ zu vermeiden.<br />
Die Tatsache, dass nach der Urteilsverkündung nicht nur das<br />
Nachrichtenportal „Spiegel“ immer noch von einem „<strong>Taxi</strong>fahrer“<br />
schrieb, deutet darauf hin, dass bis zum Schluss des Prozesses<br />
der falsche Begriff verwendet wurde. Auch die Münchner Boulevardmedien<br />
verwendeten bei ihren Berichten zum Urteil weiterhin<br />
den Begriff „<strong>Taxi</strong>“.<br />
Ob auch in der schriftlichen Urteilsbegründung von einem<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer die Rede sein wird, ist ungewiss. Das Urteil lag bei<br />
Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht vor.<br />
Vertreter der Münchner <strong>Taxi</strong>branche haben gegenüber<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> angekündigt, den Fall juristisch prüfen zu lassen. Der<br />
Imageschaden und die Rufschädigung für das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
sind zu groß, als dass man das so stehen lassen dürfe. Somit<br />
dürfte ein Fall, der juristisch abgearbeitet ist, für die Münchner<br />
Staatsanwaltschaft und für das Gericht noch ein formelles Nachspiel<br />
haben. <br />
jh/ar<br />
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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
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