Taxi Times München - 3. Quartal 2023
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FESTPREIS<br />
Solche Fälle sind im § 2a,<br />
Absatz 4 geregelt: „Wird<br />
eine Fahrt zum Festpreis<br />
[…] auf Wunsch des<br />
Fahrgastes vor Erreichen<br />
des vereinbarten<br />
Zielorts für länger als<br />
5 Minuten unterbrochen,<br />
ist für die bisher<br />
zurückgelegte Strecke<br />
der vereinbarte Festpreis<br />
zu zahlen und<br />
die Fahrt beendet. Der<br />
Fahrt abbruch ist schriftlich<br />
oder elektronisch zu<br />
dokumentieren.“<br />
Was passiert, wenn ein<br />
Fahrgast zu einer vorbestellten<br />
Festpreisfahrt nicht<br />
pünktlich erscheint?<br />
Dazu gibt es in der aktuellen Fassung der TTO<br />
keine genaue Definition. Hier sollten sich die Fahrer<br />
an der 5-Minuten-Regelung orientieren, die für Unterbrechungen<br />
einer bereits begonnenen Fahrt gilt. Wenn ein Fahrgast<br />
also später als 5 Minuten nach der Abholzeit am <strong>Taxi</strong> erscheint,<br />
sollte die Fahrt dann nicht mehr zum Festpreis, sondern mit laufendem<br />
Taxameter durchgeführt werden.<br />
Darf man den Tarifkorridor auch bei Fahrten von<br />
der Messe zum Flughafen oder vom Flughafen zum<br />
Hauptbahnhof anwenden?<br />
Nein. Bereits seit 2022 gibt es für Fahrten von und in eine der drei<br />
Zonen Hauptbahnhof, Messegelände und Flughafen-Areal genau<br />
definierte Festpreise. Sie sind im § 2, Absatz 3 der TTO geregelt<br />
und müssen bei jeder Fahrt von einer der drei Zonen in eine andere<br />
der drei Zonen angewendet werden.<br />
Wann wird der Preis vereinbart?<br />
Der Fahrpreis wird zwischen dem <strong>Taxi</strong>unternehmer und dem<br />
Fahrgast bei der Bestellung und vor Beginn der Fahrt vereinbart.<br />
Diese Vereinbarung muss dokumentiert werden. § 2a, Absatz 2<br />
regelt dazu: „Dem Kunden ist vor der Fahrt eine Bestätigung des<br />
vereinbarten Fahrpreises […] mit Angabe von Datum und Uhrzeit<br />
der Vereinbarung auszustellen.“<br />
Muss der vereinbarte Preis in den Taxameter eingegeben<br />
werden?<br />
Ja, vor Beginn der Fahrt. Er bleibt bis zum Fahrtende unverändert<br />
und für den Fahrgast sichtbar im Taxameter (siehe auch S. 9)<br />
Können auch <strong>Taxi</strong>zentralen mit den Kunden einen<br />
Festpreis vereinbaren?<br />
Ja. „Vom Unternehmen können zur Vereinbarung des Festpreises<br />
insbesondere <strong>Taxi</strong>zentralen oder Vermittlungsplattformen beauftragt<br />
werden“, heißt es dazu in der TTO.<br />
Was muss die Bestätigung genau enthalten?<br />
Die Antwort dazu liefert § 2a, Absatz 3 der TTO: „Die Vereinbarung<br />
über das Fahrtentgelt ist schriftlich oder elektronisch zu<br />
dokumentieren. Es sind insbesondere die Kundendaten, der Zeitpunkt<br />
der Vereinbarung, die enthaltenen Zuschläge sowie<br />
das vereinbarte Fahrtentgelt aufzuzeichnen.<br />
Änderungen, die sich nach<br />
Abschluss der Vereinbarung ergeben,<br />
sind ebenfalls zu erfassen.“<br />
Welche Daten einer Festfahrt<br />
muss der <strong>Taxi</strong>unternehmer im<br />
Falle einer Kontrolle jederzeit<br />
vorweisen können?<br />
Dazu heißt es im § 2a, Absatz 6: „Alle<br />
gem. § 2a im Unternehmen durchgeführten<br />
Fahrten (Geschäftsvorfälle) sind<br />
unter Angabe der folgenden Daten einzeln<br />
zu erfassen:<br />
a) Beförderungsentgelt (ohne Trinkgeld);<br />
b) Zuschlag; c) Datum; d) Zeitpunkt<br />
des Fahrtbeginns (ohne Anfahrt);<br />
e) Zeitpunkt des Fahrtendes; f) Belegtkilometer<br />
jh<br />
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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />
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