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Taxi Times München - 3. Quartal 2023

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FESTPREIS<br />

Solche Fälle sind im § 2a,<br />

Absatz 4 geregelt: „Wird<br />

eine Fahrt zum Festpreis<br />

[…] auf Wunsch des<br />

Fahrgastes vor Erreichen<br />

des vereinbarten<br />

Zielorts für länger als<br />

5 Minuten unterbrochen,<br />

ist für die bisher<br />

zurückgelegte Strecke<br />

der vereinbarte Festpreis<br />

zu zahlen und<br />

die Fahrt beendet. Der<br />

Fahrt abbruch ist schriftlich<br />

oder elektronisch zu<br />

dokumentieren.“<br />

Was passiert, wenn ein<br />

Fahrgast zu einer vorbestellten<br />

Festpreisfahrt nicht<br />

pünktlich erscheint?<br />

Dazu gibt es in der aktuellen Fassung der TTO<br />

keine genaue Definition. Hier sollten sich die Fahrer<br />

an der 5-Minuten-Regelung orientieren, die für Unterbrechungen<br />

einer bereits begonnenen Fahrt gilt. Wenn ein Fahrgast<br />

also später als 5 Minuten nach der Abholzeit am <strong>Taxi</strong> erscheint,<br />

sollte die Fahrt dann nicht mehr zum Festpreis, sondern mit laufendem<br />

Taxameter durchgeführt werden.<br />

Darf man den Tarifkorridor auch bei Fahrten von<br />

der Messe zum Flughafen oder vom Flughafen zum<br />

Hauptbahnhof anwenden?<br />

Nein. Bereits seit 2022 gibt es für Fahrten von und in eine der drei<br />

Zonen Hauptbahnhof, Messegelände und Flughafen-Areal genau<br />

definierte Festpreise. Sie sind im § 2, Absatz 3 der TTO geregelt<br />

und müssen bei jeder Fahrt von einer der drei Zonen in eine andere<br />

der drei Zonen angewendet werden.<br />

Wann wird der Preis vereinbart?<br />

Der Fahrpreis wird zwischen dem <strong>Taxi</strong>unternehmer und dem<br />

Fahrgast bei der Bestellung und vor Beginn der Fahrt vereinbart.<br />

Diese Vereinbarung muss dokumentiert werden. § 2a, Absatz 2<br />

regelt dazu: „Dem Kunden ist vor der Fahrt eine Bestätigung des<br />

vereinbarten Fahrpreises […] mit Angabe von Datum und Uhrzeit<br />

der Vereinbarung auszustellen.“<br />

Muss der vereinbarte Preis in den Taxameter eingegeben<br />

werden?<br />

Ja, vor Beginn der Fahrt. Er bleibt bis zum Fahrtende unverändert<br />

und für den Fahrgast sichtbar im Taxameter (siehe auch S. 9)<br />

Können auch <strong>Taxi</strong>zentralen mit den Kunden einen<br />

Festpreis vereinbaren?<br />

Ja. „Vom Unternehmen können zur Vereinbarung des Festpreises<br />

insbesondere <strong>Taxi</strong>zentralen oder Vermittlungsplattformen beauftragt<br />

werden“, heißt es dazu in der TTO.<br />

Was muss die Bestätigung genau enthalten?<br />

Die Antwort dazu liefert § 2a, Absatz 3 der TTO: „Die Vereinbarung<br />

über das Fahrtentgelt ist schriftlich oder elektronisch zu<br />

dokumentieren. Es sind insbesondere die Kundendaten, der Zeitpunkt<br />

der Vereinbarung, die enthaltenen Zuschläge sowie<br />

das vereinbarte Fahrtentgelt aufzuzeichnen.<br />

Änderungen, die sich nach<br />

Abschluss der Vereinbarung ergeben,<br />

sind ebenfalls zu erfassen.“<br />

Welche Daten einer Festfahrt<br />

muss der <strong>Taxi</strong>unternehmer im<br />

Falle einer Kontrolle jederzeit<br />

vorweisen können?<br />

Dazu heißt es im § 2a, Absatz 6: „Alle<br />

gem. § 2a im Unternehmen durchgeführten<br />

Fahrten (Geschäftsvorfälle) sind<br />

unter Angabe der folgenden Daten einzeln<br />

zu erfassen:<br />

a) Beförderungsentgelt (ohne Trinkgeld);<br />

b) Zuschlag; c) Datum; d) Zeitpunkt<br />

des Fahrtbeginns (ohne Anfahrt);<br />

e) Zeitpunkt des Fahrtendes; f) Belegtkilometer<br />

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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

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