22.08.2023 Aufrufe

Taxi Times München - 3. Quartal 2023

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

CORONAHILFEN<br />

RÜCKZAHLUNG VON<br />

CORONA-HILFEN<br />

Wer Corona-Hilfen erhalten hat, muss diese gegebenenfalls zurückzahlen. In<br />

existenzgefährdenden Fällen kann dies in Bayern aber auch erlassen werden.<br />

Es müsste nur endlich das passende Antragsformular zur Verfügung stehen.<br />

Gut, dass in Bayern gerade Wahlkampf ist. Da fällt es einem<br />

als Wirtschaftsminister um einiges leichter, auf die Nöte der<br />

Wähler einzugehen. Zum Beispiel auf jene Unternehmer,<br />

die während der Lockdowns die so dringend benötigten<br />

Corona-Hilfen zugesprochen bekommen haben und diese Gelder<br />

aber – größtenteils aus Unwissenheit – nicht korrekt eingesetzt haben.<br />

Die Einschränkungen sind mittlerweile vorbei, nicht aber die<br />

kritischen Nachprüfungen der Behörden – mit der Folge, dass so<br />

mancher Unternehmer, auch aus der <strong>Taxi</strong>branche, jetzt Corona-<br />

Hilfen zurückzahlen muss. Sofern dies nun aber die Existenz der<br />

Unternehmen gefährdet (Einzelfallbewertung!), können diese einen<br />

Antrag auf Schuldenerlass stellen. Dies hatte Wirtschaftsminister<br />

Aiwanger am 18. April verkündet. Vorausgegangen waren intensive<br />

Gesprächen mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium durch die<br />

Gewerbevertretungen verschiedener Branchen, unter ihnen auch<br />

die bayerischen <strong>Taxi</strong>verbände LV Bayern und TVM. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

hatte darüber in seiner Münchner Ausgabe bereits berichtet. Die<br />

eigentlich seit Juni mögliche Antragstellung war jedoch zum Redaktionsschluss<br />

dieser Ausgabe Ende Juli immer noch nicht möglich.<br />

Dafür hat die Bayerische Staatsregierung die Frist zur Antragstellung<br />

schon mal vorsorglich bis Ende Dezember <strong>2023</strong> verlängert.<br />

RATENZAHLUNG ODER ERLASS MÖGLICH<br />

Zudem hat man bereits die Maßgabe für einen Schuldenerlass klar<br />

definiert: Die Bayerische Staatsregierung werde sämtliche „rechtskonform<br />

zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“ ausschöpfen,<br />

„um die Abwicklung der Verfahren so einfach und verträglich wie<br />

möglich zu gestalten. Durch die Rückzahlung der Soforthilfe soll<br />

kein bayerisches Unternehmen in eine wirtschaftliche Notlage<br />

geraten! Daher können in solchen Fällen Ratenzahlung bzw. bei<br />

Existenzbedrohung auch ein Erlass beantragt werden.“<br />

Als „grobe Faustregel (vorbehaltlich der Prüfung der jeweiligen<br />

individuellen Umstände)“ nehme man an, dass ein Jahresüberschuss<br />

nach Steuern unter 25.000 Euro (ohne Unterhaltspflichtige)<br />

bzw. unter 30.000 Euro (mit einem Unterhaltspflichtigen) einen<br />

„Erlass oder zumindest Teilerlass, gegebenenfalls verbunden mit<br />

einer Ratenzahlung wegen Existenzgefährdung“, häufig ermögliche,<br />

„wenn keine weiteren Einkünfte oder liquides Betriebsvermögen<br />

zu berücksichtigen sind. Bei mehreren Unterhaltspflichtigen<br />

können sich die Beträge entsprechend erhöhen. Der erwartete Jahresüberschuss<br />

sowie die weiteren Einkünfte werden auf Basis des<br />

letzten verfügbaren Einkommenssteuerbescheids errechnet,<br />

der im Rahmen der Antragstellung vorzulegen ist.<br />

Ebenso offenzulegen sind die Einkünfte des Ehegatten“.<br />

Sobald eine Antragstellung auf<br />

Schuldenerlass möglich ist, will das<br />

Wirtschaftsministerium dies auf der<br />

Website „Soforthilfe Corona“ mitteilen<br />

(siehe nebenstehender QR-Code). Bleibt<br />

nur zu hoffen, dass dies noch vor der<br />

Landtagswahl passiert. Nicht dass sich<br />

der Wirtschaftsminister hinterher gar<br />

nicht mehr an sein Versprechen erinnern<br />

will … <br />

ar<br />

Infos zum Erlass<br />

der Rückzahlung<br />

von Corona-Hilfen<br />

SCREENSHOT: Corona-Hilfen<br />

Auf dieser Website sollte eigentlich seit Juni ein Link zum Antrag auf<br />

Erlass der Rückzahlung von Corona-Hilfen zu finden sein. Ende Juli<br />

lag dieser immer noch nicht vor.<br />

TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong><br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!