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Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

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Vorworte<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

das Petitionsrecht ist ein fundamentales Beteiligungsrecht<br />

der Bürgerinnen und Bürger auch in Sachsen. Dieses Recht<br />

gibt den Petenten ein direktes und unmittelbares Instrument<br />

an die Hand, ihre Anliegen und Probleme in die Herzkammer<br />

der Demokratie zu tragen. Für uns als Abgeordnete des<br />

Landtages eröffnet das Petitionswesen den Blick zu weiten<br />

und die Probleme anzugehen, die Sie als Bürgerinnen<br />

und Bürger ganz konkret vor Ort beschäftigen.<br />

Dabei geben wir als Mitglieder des Petitionsausschusses<br />

unser Bestes, uns in viele der Felder und in komplexe Fälle<br />

akribisch einzuarbeiten und werden in gewisser Weise selbst<br />

zu Expertinnen und Experten. Doch am Ende sind Sie als<br />

Bürgerinnen und Bürger die wahren Expertinnen und Experten<br />

in vielen Fachbereichen, allen voran für Ihre eigene Lebenslage.<br />

Niemand kann besser wissen, was Sie be schäftigt, was<br />

Ihnen helfen würde und was Sie brauchen, als Sie selbst.<br />

Obgleich das Petitionsrecht auch in Sachsen rege genutzt<br />

wird, könnte das Petitionsrecht in Sachsen eine Modernisierung<br />

vertragen. Aus unserer Sicht hat dies auch mit<br />

den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu tun, die im Freistaat<br />

Sachsen für das Petitionswesen gelten.<br />

Das Sächsische Petitionsausschussgesetz existiert in seiner<br />

jetzigen Form nahezu unverändert seit dem Jahr 1991.<br />

Einige Bestimmungen bilden die technischen Entwicklungen<br />

und ein modernes Verständnis von der Transparenz parlamentarischer<br />

Arbeit nicht mehr ab. Insgesamt spiegeln die<br />

derzeitigen Regelungen die Bedeutung des Petitionsrechts<br />

als Bestandteil direkter Demokratie nur unzureichend wider.<br />

Wir als Linksfraktion im Sächsischen Landtag arbeiten deshalb<br />

an einem neuen, modernen und weitergehenden Petitionsgesetz.<br />

Das Petitionswesen soll transparenter, öffentlicher<br />

und niederschwelliger werden. Wichtig ist dabei, dass<br />

das Petitionsrecht jedem Menschen unabhängig vom Alter<br />

oder seiner Geschäftsfähigkeit offen steht.<br />

Ich bin überzeugt, dass direkte Teilhabe eine zentrale Stellschraube<br />

darstellt, um demokratische Diskurse anzustoßen<br />

und Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Unsere<br />

Demokratie lebt vom freien Meinungsaustausch, offenen<br />

Diskussionen und der Möglichkeit aller, ihr Leben selbst<br />

zu gestalten. Wir als Parlamentarier sind auf Ihre Mitwirkung<br />

angewiesen. Deswegen appelliere ich an Sie: Beteiligen<br />

Sie sich! Nutzen Sie Ihr Recht als Petent*in!<br />

Ihre<br />

Marika Tändler-Walenta,<br />

Obfrau der Fraktion DIE LINKE

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