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Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

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Petitionen im Jahr <strong>2022</strong> 57<br />

Zur Bewertung von Geruchsimmissionen ist die tatsächliche<br />

Nutzung der Anlage zu betrachten. Diese wird seit dem<br />

25. Juni 2020 zur Aufzucht von Ferkeln in einem nicht genehmigungsbedürftigen<br />

Umfang (4 488 Ferkel) betrieben.<br />

An nicht genehmigungsbedürftige Anlagen stellt der<br />

Gesetzgeber wesentlich geringere Anforderungen als an<br />

genehmigungsbedürftige Anlagen.<br />

Die verbindliche Anwendung der Geruchsimmissions-<br />

Richtlinie (GIRL) sowohl in der Verwaltungsvorschrift des<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft<br />

vom 24. Oktober 2008 als auch im Entwurf der<br />

neuen TA Luft ist daher auf genehmigungsbedürftige Anlagen<br />

beschränkt. Die Anwendung der GIRL zur Konkretisierung<br />

der Anforderungen an nicht genehmigungsbedürftige<br />

Anlagen dagegen ist eine Kann-Bestimmung. Im dörflich<br />

geprägten Umfeld wird in der Praxis daher ein Wert von<br />

0,20 für derartige Anlagen als zulässig erachtet.<br />

Ferner wird in den Auslegungshinweisen zur GIRL (in der<br />

Fassung vom 24. Oktober 2008) klargestellt, dass bei<br />

der Zuordnung von Immissionswerten eine Abstufung entsprechend<br />

der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht<br />

sachgerecht ist, da deren detaillierte Abstufungen nicht die<br />

Belästigungswirkung der Geruchsimmissionen widerspiegeln.<br />

Bei einer Geruchsbeurteilung entsprechend der GIRL ist<br />

daher jeweils die tatsächliche Nutzung zugrunde zu legen.<br />

Auch aus diesem Grund lässt sich der von den Petenten<br />

geforderte städtische Schutzanspruch mit einer Geruchsstundenhäufigkeit<br />

von 0,10 weder rechtfertigen noch<br />

durchsetzen.<br />

Geruchsausbreitungsrechnungen ergaben, dass erhebliche<br />

Geruchsbelästigungen und damit schädliche Umwelteinwirkungen<br />

durch die nicht genehmigungsbedürftige Anlage<br />

nicht zu erwarten sind. Die vorliegenden Geruchsbeschwerden<br />

der Anwohner sowie die übermittelten Geruchsprotokolle<br />

werden von Seiten des Landratsamtes geprüft und ausgewertet.<br />

Es wurden mehrfach Ortsbegehungen durchgeführt.<br />

Das Fortführen weiterer Ermittlungen vor Ort ist geplant.<br />

Die Vorwürfe der BI hinsichtlich einer bewussten Desinformation,<br />

des Verharmlosens sowie des Vertuschens oder gar<br />

Verschleierns durch die Immissionsschutzbehörden des<br />

Freistaates Sachsen entbehren ebenso wie die erhobenen<br />

Behauptungen in Bezug auf eine Mauer- und Verzögerungstaktik<br />

jeder Grundlage und werden zurückgewiesen.<br />

Der vom zuständigen Landratsamt am 4. Mai 2018 erteilte<br />

Bescheid zur Umnutzung der Anlage zur Ferkelaufzucht in<br />

einem nicht genehmigungsbedürftigen Umfang besitzt<br />

Rechtskraft. Die Auffassung der BI, dass am 25. Juni 2020<br />

eine Wiederinbetriebnahme der Schweinmastanlage erfolgt<br />

und die Nutzung der Anlage zur Ferkelaufzucht illegal sei,<br />

ist daher nichtzutreffend.<br />

Anhand der Prüfung der vorliegenden Unterlagen und<br />

Stellungnahmen ergeben sich im Ergebnis keine Anzeichen<br />

für ein sach- oder gar rechtswidriges Handeln sowohl der<br />

zuständigen Genehmigungsbehörde (zuständiges Landratsamt),<br />

als auch der für die Fachaufsicht zuständigen Behörde,<br />

der Landesdirektion Sachsen. Insbesondere werden die<br />

Vorwürfe hinsichtlich der mangelnden fachlichen und juristischen<br />

Kompetenz der Immissionsschutzbehörden des<br />

Freistaates Sachsen zurückgewiesen. Die Auffassung der<br />

Bürgerinitiative, dass die Schweinemastanlage seit nunmehr<br />

fast dreißig Jahren ohne Genehmigung betrieben wird,<br />

ist nicht zutreffend.<br />

Der BI wurde der rechtliche und materielle Sachverhalt in<br />

Bezug auf die Schweinemastanlage in den letzten eineinhalb<br />

Jahren in mehreren Schreiben umfassend und ausführlich<br />

dargelegt und erläutert.<br />

Zusätzlich wurde am 6. September 2021 eine Anhörung zur<br />

Petition im Sächsischen Landtag durchgeführt, in deren<br />

Ergebnis der zugezogene unabhängige Sachverständige erläuterte,<br />

dass die getroffenen behördlichen Entscheidungen<br />

für ihn nachvollziehbar und im Einklang mit geltendem<br />

Recht und gefestigter Rechtsprechung stehen. Er gab aber<br />

zu bedenken, dass bei der einen oder anderen Bewertung<br />

vor Ort ein Gericht auch zu einem anderen Ergebnis kommen<br />

könnte (siehe Protokoll der Anhörung vom 6. September 2021).<br />

Da der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags im<br />

Gegensatz zu Gerichten keine für alle Seiten bindenden<br />

Entscheidungen treffen kann, bleibt nur die Empfehlung an<br />

die Petenten, eine abschließende Klärung des sehr komplexen<br />

Sachverhalts auf dem Rechtsweg über die Gerichte zu erwirken.<br />

1. Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Den Petenten<br />

wird empfohlen, zeitnah den Rechtsweg zu beschreiten.<br />

2. Die Petition wird dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis<br />

übersandt.<br />

UMWELTGERECHTIGKEITSATLAS FÜR SACHSEN<br />

Der Petent fordert die Erstellung eines Umweltgerechtigkeits-<br />

Atlas nach Berliner Vorbild für den Freistaat Sachsen.<br />

Aspekte des Umweltschutzes und der sozialen Gerechtigkeit<br />

sind eng miteinander verknüpft. Vorrangig in Städten<br />

und Metropolregionen sind Zusammenhänge zwischen<br />

geringem Einkommen und niedriger Bildung sowie höheren<br />

Gesundheitsbelastungen durch Umweltprobleme anzutreffen.<br />

Finanziell schlecht gestellte Personen wohnen häufiger an<br />

stark befahrenen Straßen, sind stärker von Lärm und<br />

Luftverschmutzungen betroffen und haben seltener einen<br />

nahen Zugang zu Grünanlagen oder Erholungsflächen.<br />

Das Thema Umweltgerechtigkeit zielt somit darauf ab,<br />

gesundheitsrelevante Belastungen der Umwelt in sozial<br />

benachteiligten Gebieten zu vermeiden bzw. zu reduzieren.<br />

Dabei verbindet Umweltgerechtigkeit verschiedene<br />

PETITIONSRECHT<br />

PETITIONSAUSSCHUSS<br />

REFERAT<br />

PETITIONSDIENST<br />

ANHANG RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

PETITIONEN<br />

DES PETITIONSRECHTS<br />

IM JAHR <strong>2022</strong>

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