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Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

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Der Petitionsausschuss 29<br />

2.4 Tagung der Vorsitzenden<br />

der Petitions ausschüsse<br />

von Bund und Ländern<br />

Am 11. und 12. September <strong>2022</strong> fand auf Einladung des<br />

Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags eine Tagung<br />

der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der<br />

Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder statt.Gastgeber<br />

bei dieser alle zwei Jahre stattfindenden Veranstaltung<br />

war der Hessische Landtag in Wiesbaden. Teilnehmer waren<br />

auch die Bürgerbeauftragten und Ombudspersonen aus<br />

dem europäischen Raum.<br />

Neben einem allgemeinen Informations- und Erfahrungsaustausch<br />

ging es bei der zweitägigen Zusammenkunft<br />

insbesondere um Themen der Digitalisierung. In diesem<br />

Zusammenhang wurde der Aufbau eines gemeinsamen<br />

Petititionsportals des Bundes und der Länder besprochen.<br />

Dieses soll die Internetseiten der Parlamente übersichtlich<br />

bündeln und so für eine bessere digitale Auffindbarkeit<br />

sorgen. Thematisiert wurde schließlich auch die Petitionsbehandlung<br />

bei den zahlreich existierenden privaten<br />

Petitionsplattformen. Festgestellt wurde, dass die Bürgerinnen<br />

und Bürger dort keinen Anspruch auf eine Behandlung<br />

ihrer Eingaben im Sinne des Grundgesetzes haben. Kritisch<br />

betrachtet wurde insoweit außerdem, dass die privaten<br />

Petitions plattformen häufig Gewinnmaximierungsabsichten<br />

hegen und zu diesem Zweck Daten der Nutzerinnen und<br />

Nutzer sammeln. Mit der Petitions einlegung bei den Landtagen<br />

hätten die Bürger dagegen die Gewissheit, dass ihre<br />

Anliegen datenschutzkonform und sorgfältig geprüft werden.<br />

Vorteil sei auch, dass für die Petitions behandlung dort<br />

bereits eine Stimme ausreiche.<br />

Petitionsausschusssitzung<br />

2.5 Die Arbeit des Petitionsausschusses<br />

unter<br />

Corona bedingungen<br />

Unter Verweis auf Pkt. 4.1.2 dieses Jahresberichts war auch<br />

die Petitionsbehandlung im Petitionsausschuss von der<br />

Pandemielage beeinflusst. Weil die Maßnahmen nach der<br />

Coronaschutzverordnung an die dynamische Entwicklung des<br />

Pandemiegeschehens angepasst werden mussten, war es<br />

oftmals so, dass die Regelung, über die sich ein Petent beschwert<br />

hatte, beim Abschluss des Petitionsverfahrens<br />

schon nicht mehr galt. Entsprechend bezogen sich die im<br />

Rahmen der Petitionsbehandlung erfolgten Bewertungen des<br />

Sächsischen Landtags zum Petitionssachverhalt immer auf<br />

den Zeitpunkt der Einreichung der Petition bzw. der Stellungnahme<br />

des zuständigen Staatsministeriums und die zu<br />

diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen. Hierauf wurden die<br />

Petenten auch in jedem Einzelfall in dem das Petitionsverfahren<br />

abschließenden Bericht hingewiesen. Davon abgesehen<br />

dauerten die Petitionsverfahren länger als sonst<br />

üblich. Dies lag unter anderem daran, dass der Staatsregierung,<br />

bei der zu jeder Petition eine Stellungnahme abgefordert<br />

wird, eine längere Stellungnahmefrist eingeräumt<br />

wurde. Diese wurde pandemiebedingt von sechs auf neun<br />

Wochen verlängert. Auch viele vom Petitionsausschuss<br />

beschlossene Vor-Ort-Termine konnten nicht durchgeführt<br />

werden bzw. wurden längerfristig verschoben. Schließlich<br />

waren auch die am Petitionsverfahren Beteiligten von coronabedingten<br />

Beschränkungen wie Krankheit, Kinderbetreuungs -<br />

pflichten oder Quarantäne betroffen. Alle am Petitionsverfahren<br />

Beteiligten haben jedoch trotz oder gerade wegen der<br />

schwierigen Lage alles darangesetzt, sämtliche Petitionen<br />

sorgfältig in einem angemessenen Zeitraum abschließend zu<br />

behandeln.<br />

PETITIONSRECHT<br />

PETITIONSAUSSCHUSS<br />

REFERAT<br />

PETITIONSDIENST<br />

ANHANG RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

PETITIONEN<br />

DES PETITIONSRECHTS<br />

IM JAHR <strong>2022</strong>

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