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Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

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Petitionen im Jahr <strong>2022</strong> 39<br />

Damit waren 129 Petitionen ganz oder teilweise erfolgreich,<br />

das heißt, es konnte bei rund 30 % der Anliegen ein positiver<br />

Abschluss erreicht werden. 308 Petitionen – rund 70 % –<br />

waren nicht erfolgreich.<br />

39 Petitionen wurden mit Beschluss des Petitionsausschusses<br />

anderen Stellen, wie dem Bundestag, anderen Landtagen oder<br />

den zuständigen Gemeinden zugeleitet. 11 Petitionen wurden<br />

von den Einreichern vor Abschluss des Petitionsverfahrens<br />

zurückgenommen. In 246 Fällen konnte dem Anliegen der<br />

Petenten nicht abgeholfen werden.<br />

Weitere Informationen siehe Anhang.<br />

Gefasste Beschlüsse <strong>2022</strong><br />

246<br />

72<br />

14 10<br />

33<br />

39 11 12<br />

abgeholfen<br />

teilweise abgeholfen<br />

erledigte Petitionen<br />

nicht abgeholfen<br />

Überweisung an Staatsregierung<br />

Weiterleitung an andere Stellen<br />

Rücknahmen<br />

freier Beschluss<br />

4.2.2 Eingegangene Stellungnahmen<br />

Nach Eingang und Vorprüfung der Petition wird das Anliegen<br />

des Petenten dem fachlich zuständigen Ministerium mit<br />

der Bitte um eine Stellungnahme zugeleitet. Gegebenenfalls<br />

ist eine Nachfrage bei verschiedenen Ministerien erforderlich,<br />

z. B. wenn sich die Zuständigkeiten der Ministerien überschneiden.<br />

Im Einzelfall kann das auch erst während der<br />

Bearbeitung der Petition notwendig werden. Hinzu kommen<br />

ergänzende Stellungnahmen, sofern nachgereichte Unterlagen<br />

des Petenten dies erforderlich machen oder es gibt<br />

aus Sicht des Berichterstatters konkreten Nachfragebedarf.<br />

Gerade bei Petitionen zu sehr komplexen Sachverhalten<br />

ist es häufig erforderlich, die Bearbeitung ruhen zu lassen<br />

und zu einem späteren Zeitpunkt das Ministerium um eine<br />

aktualisierte Stellungnahme zu bitten. Dies kann z. B. bei<br />

langwierigen Verwaltungsverfahren wie Planfeststellungsverfahren<br />

der Fall sein. Die in der Regel sehr detaillierten<br />

Ausführungen zur rechtlichen Bewertung des Sachverhaltes<br />

durch die Staatsregierung sind für die Berichterstatter die<br />

Grundlage für die Bearbeitung der Petition im Ausschuss.<br />

Der überwiegende Teil der Stellungnahmen wurde im<br />

vergangenen Jahr vom Staatsministerium für Soziales und<br />

Gesellschaftlichen Zusammenhalt (92 Stellungnahmen),<br />

dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

(69 Stellungnahmen) und dem Staatsministerium des<br />

Innern (67 Stellungnahmen) erstellt.<br />

4.2.3 Bearbeitungsdauer der im Jahr <strong>2022</strong><br />

abgeschlossenen Petitionen<br />

Im Berichtszeitraum konnten 351 Petitionen abgeschlossen<br />

werden.<br />

Davon konnten die meisten Petitionen unter einem Jahr<br />

Bearbeitungsdauer abgeschlossen werden (161 Petitionen).<br />

Mit 95 Petitionen befasste sich der Ausschuss länger als ein<br />

Jahr. Vorrangig betrifft das Petitionen mit umfangreichen<br />

Sachverhalten und aufwendigen Verwaltungsverfahren.<br />

Häufig sind bei diesen Petitionen mehrfache Recherchen,<br />

Ortstermine, Anhörungen oder Aktenvorlagen erforderlich.<br />

In manchen Fällen ist es sinnvoll, im Einverständnis mit<br />

den Petenten die Petition noch nicht abzuschließen und das<br />

weitere Verfahren der zuständigen Behörden abzuwarten.<br />

Bei 60 Petitionen lag die Bearbeitungszeit zwischen fünf und<br />

sechs Monaten. 29 Petitionen konnten in vier bis fünf Monaten<br />

abgeschlossen werden und bei 6 Petitionen lag die Bearbeitungszeit<br />

sogar nur zwischen drei bis vier Monaten.<br />

Eine Aufstellung zeigt das nachfolgende Diagramm.<br />

Bearbeitungsdauer abgeschlossener Petitionen<br />

95<br />

29<br />

4.2.4 Akteneinsicht<br />

6<br />

161<br />

60<br />

3 bis 4 Monate<br />

4 bis 5 Monate<br />

5 bis 6 Monate<br />

6 bis 12 Monate<br />

mehr als 1 Jahr<br />

Dem Petitionsausschuss ist von den öffentlichen Stellen<br />

des Freistaates Sachsen Akteneinsicht zu gewähren.<br />

Diese Verpflichtung besteht für alle öffentlichen Stellen des<br />

Freistaates, soweit sie der Aufsicht des Landes unterliegen.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2022</strong> nahm der Petitions ausschuss dieses<br />

Recht gemäß § 5 Abs. 1 SächsPetAG sieben mal in Anspruch.<br />

PETITIONSRECHT<br />

PETITIONSAUSSCHUSS<br />

REFERAT<br />

PETITIONSDIENST<br />

ANHANG RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

PETITIONEN<br />

DES PETITIONSRECHTS<br />

IM JAHR <strong>2022</strong><br />

Weitere Informationen siehe Anhang.

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