21.09.2023 Aufrufe

Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Petitionen im Jahr <strong>2022</strong> 43<br />

e) Anpflanzung von Gehölzen als Lärm- und Sichtschutz<br />

zwischen der B 6 und dem Wohnhaus der Petenten<br />

In Kreuzungsbereichen, wie dem Knotenpunkt B 6 / K 7264,<br />

müssen aus Verkehrssicherheitsgründen die Sichtbereiche<br />

erhalten bleiben. Nach dem geltenden straßenbautechnischen<br />

Regelwerk (Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen<br />

durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme – RPS 2009) ist bei<br />

der Anpflanzung von Gehölzen in Außerortsbereichen ein<br />

Mindestabstand von 7,50 m vom Fahrbahnrand einzuhalten.<br />

Zudem steht der Verlauf des geplanten Radweges zwischen<br />

der B 6 und dem Anwesen der Petenten der weiteren Anpflanzung<br />

von Gehölzen als Lärm- und Sichtschutz entgegen.<br />

f) Versetzen der Ortstafel von Schmiedefeld auf die B 6<br />

durch das Landratsamt Bautzen<br />

Der Bundesgesetzgeber hat in der Straßenverkehrs-Ordnung<br />

(StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO<br />

(VwV-StVO) geregelt, dass Ortstafeln (Vorderseite Zeichen 310)<br />

dort aufzustellen sind, wo die geschlossene Bebauung auf<br />

einer der beiden Straßenseiten beginnt. Deren Standort<br />

bestimmt die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

für alle Kraftfahrzeuge auf die innerörtliche Regelgeschwindigkeit<br />

von 50 km/h gemäß § 3 Abs. 3 StVO und<br />

gestattet im Innerortsbereich das Parken an der Straße. Die<br />

geschlossene Bebauung des Ortsteils Schmiedefeld der<br />

Gemeinde Großharthau beginnt erst ca. 300 m südlich des<br />

Knotenpunktes B 6 / K 7264 bzw. des Anwesens der Petenten.<br />

Der Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Großharthau,<br />

die Ortstafel (das sogenannte Ortseingangsschild) von<br />

Schmiedefeld vom jetzigen Standort an der K 7264 auf die B 6<br />

zu versetzen, kann demzufolge vom Landratsamt Bautzen<br />

aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden.<br />

Im Protokoll zum Ortstermin am 22. Juni 2020 wurde im<br />

Einvernehmen mit den Beteiligten festgehalten, dass in der<br />

Beratung der Unfallkommission am 16. Juli 2020 die bis<br />

dahin vorliegenden Zahlen und Entwicklungen (z. B. Unfallzahlen,<br />

Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen) ausgewertet<br />

und das Anliegen der Petenten (z. B. eine Geschwindigkeitsreduzierung<br />

von 70 km/h auf 50 km/h) erörtert werden<br />

sollen. Des Weiteren soll es künftig mehr mobile Geschwindigkeitsmessungen<br />

durch die Polizei und das Landratsamt<br />

Bautzen geben. Darüber hinaus werden mit einem für die<br />

Kraftfahrer nicht erkennbaren Verkehrsstatistikgerät am<br />

Knotenpunkt B 6 / K 7264 über mehrere Tage anonym Verkehrsdaten<br />

ermittelt und ausgewertet.<br />

Das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Bautzen teilte<br />

dazu mit, dass die von ihm geleitete Verkehrsunfallkommission<br />

(VUK) des Landkreises in ihrer Beratung am 16. Juli 2021<br />

die Thematik des Wiederauflebens des Verkehrsunfallgeschehens<br />

im Bereich des Knotenpunktes B 6 / K 7264 und die<br />

verstärkte Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen<br />

erörtert hat.<br />

Die Ergebnisse der vom Ordnungsamt des Landratsamtes<br />

Bautzen im Zeitraum vom 29. Juni 2020 bis 5. August 2021<br />

vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen sind der<br />

beigefügten Anlage zu entnehmen. Danach lag der Anteil<br />

an Kraftfahrzeugen, die die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

überschritten, bei den insgesamt 25 durchgeführten<br />

Kontrollen im normalen Bereich zwischen 0,36 %<br />

und 8,3 %.<br />

Die anonymen Messungen, die über den Zeitraum einer<br />

Woche vom 3. Dezember 2020 bis 10. Dezember 2020 mit<br />

einem Verkehrsstatistikgerät IMPACTOR im Bereich des<br />

Knotenpunktes B 6 / K 7264 erfolgten, ergaben eine nicht übermäßig<br />

hohe Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke<br />

(DTV) von knapp 5 800 Fahrzeugen/24 Stunden. Nach den<br />

Ergebnissen der letzten bundesweiten Straßenverkehrszählung<br />

(SVZ 2015) haben die Bundesstraßen im Freistaat<br />

Sachsen im Durchschnitt einen DTV von ca. 6 600 Fahrzeugen/24<br />

h.<br />

Zur Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus wurde die<br />

v85-Geschwindigkeit ermittelt. Dies ist die Geschwindigkeit,<br />

die von 85 % der gemessenen Fahrzeugführer eingehalten<br />

und von 15 % überschritten wird. Sie ist eine praktisch<br />

gut nutzbare Kennzahl, da bei Geschwindigkeitsmessungen<br />

eine sehr große Zahl von Daten ermittelt wird. Die v85-<br />

Geschwindigkeit lag im genannten einwöchigen Messzeitraum<br />

in Fahrtrichtung Dresden mit 62,1 km/h deutlich unter<br />

der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. In Fahrtrichtung<br />

Bautzen lag sie mit 72,6 km/h nur geringfügig<br />

darüber. Demnach besteht derzeit kein Handlungsbedarf.<br />

Das Sächsische Staatsministerium des Innern teilte mit,<br />

dass der Polizeivollzugsdienst der Polizeidirektion Görlitz<br />

im Juli und August 2020 insgesamt fünf Geschwindigkeitskontrollen<br />

im relevanten Bereich der B 6 vornahm. Gemessen<br />

wurden stets beide Fahrtrichtungen zu unterschiedlichen<br />

Tages- und Nachtzeiten. Der Anteil an Kraftfahrzeugen, die<br />

die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten,<br />

lag dabei zwischen 3 % an den Vormittagen und<br />

bis zu 6,4 % am Nachmittag. Bei einer Messung in der<br />

Nacht wurde zwar ein Anteil von 17 % festgestellt, dabei<br />

war jedoch kein Schwerverkehr vertreten. Damit könnte,<br />

ebenso wie eine geringere Erwartung von Kontrollen durch<br />

die Verkehrsteilnehmer, der höhere Anteil an Verstößen<br />

erklärbar sein. Aufgrund der verhältnismäßig geringen<br />

Geschwindigkeitsüberschreitungen und dem Auftreten anderer<br />

Schwerpunktlagen wurden die Messungen an diesem<br />

Standort in der Folge nicht fortgesetzt. Zusätzlich fanden<br />

im Jahr 2020 in diesem Bereich der B 6, vor allem in und<br />

bei Großharthau, noch zahlreiche Anhaltekontrollen statt.<br />

Dabei wurden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, der<br />

Zustand der Fahrzeuge sowie das Verhalten und die Verkehrstauglichkeit<br />

der Fahrzeugführer kontrolliert.<br />

Die Kreuzung B 6 / K 7264 erfüllt aktuell nicht mehr die Kriterien<br />

einer Unfallhäufungsstelle. Im Jahr 2020 und im Erfassungszeitraum<br />

vom 1. Januar 2021 bis 20. August 2021 wurden<br />

keine Verkehrsunfälle an diesem Knotenpunkt registriert.<br />

PETITIONSRECHT<br />

PETITIONSAUSSCHUSS<br />

REFERAT<br />

PETITIONSDIENST<br />

ANHANG RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

PETITIONEN<br />

DES PETITIONSRECHTS<br />

IM JAHR <strong>2022</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!