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Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

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Petitionen im Jahr <strong>2022</strong> 59<br />

Sachsen ist die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen die<br />

zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Diese nimmt den<br />

Sicherstellungsauftrag in Selbstverwaltung wahr.<br />

Die Situation der ambulanten hausärztlichen Versorgung ist<br />

sachsenweit angespannt. Nahezu im gesamten Direktionsbezirk<br />

Chemnitz sind Hausarztstellen vakant. Der derzeitige<br />

Versorgungsgrad im Planungsbereich Annaberg-Buchholz<br />

beträgt 84,2 %. 12,5 Stellen in der hausärztlichen Versorgung<br />

sind aktuell unbesetzt. Aufgrund der defizitären Versorgungssituation<br />

geraten die vorhandenen Praxen an Kapazitätsgrenzen.<br />

In diesem Fall sind Vertragsärzte berechtigt, eine<br />

Aufnahme neuer Patienten abzulehnen.<br />

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist der<br />

Staatsregierung wie auch der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

Sachsen ein wichtiges Anliegen. Zur Gewinnung neuer<br />

Vertragsärzte wurden umfangreiche Fördermaßnahmen erarbeitet<br />

und zur Umsetzung gebracht. Die Neu- bzw. Nachbesetzung<br />

von hausärztlichen Praxen gestaltet sich insbesondere<br />

im ländlichen Bereich dennoch zunehmend schwierig.<br />

Eine Zuweisung von Medizinern zur Versorgungssteuerung<br />

in bestimmte unterversorgte bzw. in von Unterversorgung<br />

bedrohte Planungsbereiche ist rechtlich nicht möglich.<br />

Dem Petenten wird empfohlen, sich weiter großräumig um<br />

einen Hausarzt zu bemühen. Unterstützung könnte er<br />

unter anderem auf der Internetseite der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung Sachsen finden: https://asu.kvs-sachsen.de/<br />

arztsuche/. Sollte er trotz intensiver Bemühungen keinen<br />

Hausarzt finden, kann er sich direkt an die Abteilung<br />

Sicherstellung der Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz unter<br />

sicherstellung.chemnitz@kvsachsen.de wenden.<br />

Hinsichtlich eines Termins für die Boosterimpfung wird der<br />

Petent auf das Serviceportal für die Coronaschutzimpfung<br />

im Freistaat Sachsen verwiesen: https://sachsen.impfterminvergabe.de/.<br />

Dort können Impftermine gebucht werden.<br />

Weiterhin ist das Impfen auch bei den örtlichen Gesundheitsämtern,<br />

niedergelassenen Ärzten oder bei Apotheken möglich.<br />

Zu 1.: Aus Sicht des Sächsischen Landtags kann der Petition<br />

abgeholfen werden.<br />

Zu 2.: Der Petition wird teilweise abgeholfen.<br />

Petitionsausschusssitzung<br />

PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRAG<br />

(Buß- und Bettag)<br />

Die Petition zielt darauf ab, die Pflegeversicherungsbeiträge<br />

in Sachsen auf die Höhe der anderen Bundesländer anzupassen<br />

und somit bundeseinheitlich zu gestalten.<br />

Aus Sicht des Petenten verstoße es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz,<br />

dass in Sachsen aufgrund des Buß- und<br />

Bettages höhere Pflegeversicherungsbeiträge (+0,5 %) gezahlt<br />

werden müssen als in anderen Bundesländern. Er führt<br />

dazu an, dass aufgrund der Einführung neuer gesetzlicher<br />

Feiertage in anderen Bundesländern in den letzten Jahren<br />

hier zunehmend der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes<br />

missachtet werde. Diese, aus seiner Sicht, Ungleichbehandlung<br />

müsse schnellstens beseitigt werden, denn Feiertage<br />

seien Kulturgut und müssten wirtschaftlich gleichbehandelt<br />

werden. Dieses Problem sei aus Sicht des Petenten<br />

kurz vor der Pandemie schon einmal politisch im Gespräch<br />

gewesen. Er hoffe, dass es schnellstens wiederaufgenommen<br />

werden könne.<br />

Dazu wird dem Petenten Folgendes mitgeteilt:<br />

Die Tragung der Beiträge zur Gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

ist für versicherungspflichtig Beschäftigte bundesweit<br />

einheitlich in § 58 Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI)<br />

geregelt. Demnach tragen die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1<br />

und 12 SGB XI versicherungspflichtig Beschäftigten, die in<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert<br />

sind, und ihre Arbeitgeber die Pflegeversicherungsbeiträge<br />

jeweils zur Hälfte. Mit Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

wurde geregelt, dass zum Ausgleich der<br />

mit den Arbeitgeberbeiträgen verbundenen Belastungen der<br />

Wirtschaft die Länder einen gesetzlichen landesweiten<br />

Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt, aufheben.<br />

Sachsen hat die Anzahl der gesetzlichen landesweiten Feiertage,<br />

die zum Stichtag 31. Dezember 1993 bestanden, nicht<br />

um einen Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt, reduziert.<br />

Der Landesgesetzgeber entschied sich dafür, den Buß- und<br />

Bettag als gesetzlichen Feiertag am letzten Mittwoch vor<br />

dem Totensonntag beizubehalten. Dadurch liegt der Arbeitnehmeranteil<br />

bei der Pflegeversicherung in Sachsen höher als<br />

im übrigen Bundesgebiet. Von den 3,05 % Pflegebeitrag<br />

PETITIONSRECHT<br />

PETITIONSAUSSCHUSS<br />

REFERAT<br />

PETITIONSDIENST<br />

ANHANG RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

PETITIONEN<br />

DES PETITIONSRECHTS<br />

IM JAHR <strong>2022</strong>

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