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Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

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40<br />

Petitionen im Jahr <strong>2022</strong><br />

Außenansicht Neubau Sächsischer Landtag<br />

4.2.5 Ortstermine / Anhörungen<br />

Nachdem <strong>2022</strong> die Corona-Beschränkungen entfallen waren,<br />

machte der Ausschuss von diesem Recht intensiv Gebrauch<br />

und führte insgesamt 17 Ortstermine / Anhörungen auf<br />

der Grundlage des § 5 Abs. 1 SächsPetAG durch. Dabei ging<br />

es um die Klärung des zugrunde liegenden Sachverhalts<br />

mit den Beteiligten um die unterschiedlichen Positionen<br />

zwischen Petenten und Verwaltungsbehörden besser<br />

verstehen zu können. Wünschenswertes Ziel ist es, eine<br />

Kompromisslösung zu finden, die einerseits rechtskonform<br />

ist, aber auch die Interessen der Petenten berücksichtigt.<br />

Das Ergebnis des Termins wird in einem Protokoll festgehalten<br />

und allen Teilnehmern ausgehändigt und findet letztlich<br />

Eingang in den abschließenden Bericht des Berichterstatters<br />

zur Petition.<br />

Eine detaillierte Übersicht enthält der Anhang.<br />

4.2.6 Öffentlichkeitsarbeit des<br />

Petitionsausschusses<br />

Dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags ist<br />

es ein besonderes Anliegen, dass jeder von seinem<br />

Petitionsrecht Kenntnis hat, um dieses Recht auch effektiv<br />

wahrnehmen zu können.<br />

Es wird jährlich ein Bericht erstellt, der nicht nur, wie in<br />

§ 63 Abs. 2 Satz 3 GO vorgeschrieben, die Mitglieder des<br />

Sächsischen Landtags über die Arbeit des vergangenen<br />

Jahres informiert, sondern auch umfassend die Aufgaben<br />

des Petitionsausschusses, die Verfahrensweise und die<br />

gesetzlichen Grundlagen in der gebotenen Kürze für die<br />

Bürgerinnen und Bürger Sachsens darstellt.<br />

Des Weiteren dient ein Faltblatt, das im Sächsischen Landtag<br />

ausliegt, der Information der Bürger. Auf Anfrage kann<br />

dieses kostenlos übersandt werden.<br />

Es gibt auch ein Faltblatt in Leichter Sprache mit dem Titel<br />

»Petitions-Ausschuss und Petitions- Recht«.<br />

Umfassende Informationen zum Petitionsausschuss, zum<br />

Petitionsrecht, zu den gesetzlichen Grundlagen und zu<br />

ausgewählten Petitionen sind auf der Internetseite des<br />

Sächsischen Landtags, www.landtag.sachsen.de/petition,<br />

abrufbar.<br />

Unter der Rubrik »Mitgestalten › Petitionen« (www.landtag.<br />

sachsen.de/petition) findet sich alles rund um das Petitionswesen<br />

im Freistaat Sachsen. Hier kann auch die Online-<br />

Petition eingereicht werden. Zudem sind die Jahresberichte<br />

des Petitionsausschusses seit 2002 verfügbar. Bekanntmachungen<br />

zu eingegangenen Massen- und Sammelpetitionen<br />

bzw. deren Abschluss können ebenso eingesehen<br />

und die entsprechenden Berichte heruntergeladen werden.

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