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Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

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Petitionen im Jahr <strong>2022</strong> 41<br />

4.3 Einzelne Petitionen aus<br />

dem Jahr <strong>2022</strong><br />

4.3.1 Beispielberichte aus dem Bereich<br />

Wirtschaft und Verkehr<br />

LÄRMSCHUTZ B 6 DRESDEN BAUTZEN<br />

Die Petenten wenden sich mit folgenden Forderungen an<br />

den Petitionsausschuss:<br />

mehr Geschwindigkeitskontrollen,<br />

1. das Entfernen des rauen Straßenbelages und<br />

2. das Aufstellen eines »stationären Blitzers« im Kreuzungsbereich<br />

der B 6 und der Verbindungsstraße K 7264<br />

zwischen den Ortsteilen Schmiedefeld und Seeligstadt<br />

der Gemeinde Großharthau.<br />

Das Wohnhaus der Petenten befindet sich außerhalb einer<br />

geschlossenen Ortschaft im Kreuzungsbereich der B 6 und<br />

der Verbindungsstraße K 7264. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

auf der B 6 in diesem Bereich ist auf 70 km/h begrenzt.<br />

Nach Ansicht der Petenten hätten in den letzten Jahren<br />

das Verkehrsaufkommen sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten<br />

enorm zugenommen. Bei Verkehrsunfällen auf der<br />

Bundesautobahn A 4 verlagere sich der Verkehr auf die B 6.<br />

In der Folge habe sich die Lärmbelastung – auch durch Motorradfahrer<br />

– erhöht, was zu gesundheitlichen Beschwerden<br />

geführt habe.<br />

Von 2012 bis 2016 wurde der Knotenpunkt B 6 / K 7264 als<br />

Unfallhäufungsstelle in der Unfallkommission des Landkreises<br />

Bautzen behandelt. Ergriffene Maßnahmen waren das<br />

Aufstellen des Verkehrszeichens 1006-31 StVO (Unfallgefahr)<br />

im Jahr 2012 sowie die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen<br />

durch die Polizeidirektion Görlitz. Nach drei Jahren<br />

der Wirksamkeitsbetrachtung und einer Verkehrsunfalllage,<br />

die sich konstant unterhalb der geltenden Grenzwerte<br />

befand, wurde die Behandlung des Knotenpunktes als Unfallhäufungsstelle<br />

im Jahr 2017 unter der Maßgabe weiter<br />

durchzuführender Geschwindigkeitskontrollen beendet.<br />

Im Jahr 2017 wurden seitens der Polizeidirektion Görlitz<br />

sechs Kontrollen durchgeführt und insgesamt 5 934 Fahrzeuge<br />

gemessen. Im Jahr 2018 waren es zwei Kontrollen mit<br />

1 498 gemessenen Fahrzeugen. Im Ergebnis wurden weniger<br />

Geschwindigkeitsverstöße festgestellt als im Durchschnitt<br />

aller Geschwindigkeitskontrollen der Polizeidirektion Görlitz.<br />

Zum Verkehrsunfallgeschehen wurden im Jahr 2015 drei<br />

Verkehrsunfälle polizeilich registriert, davon einer mit<br />

leichtem Personenschaden, 2016 ein Verkehrsunfall ohne<br />

Verletzungsfolgen, 2017 ein Verkehrsunfall mit leicht<br />

Verletzten und 2018 drei Verkehrsunfälle, davon zwei mit<br />

leichtem Personenschaden.<br />

Im Rahmen der regelmäßigen Auswertungen des Datenbestandes<br />

der elektronischen Unfalltypenkarte wird auch der<br />

zu bewertende Knotenpunkt beobachtet, so dass auf Veränderungen<br />

der Unfallzahlen sofort reagiert werden kann, so<br />

z. B. auch bei der Feststellung höherer Verstoßquoten in Bezug<br />

auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.<br />

Das Landratsamt Bautzen hatte an dem Knotenpunkt bisher<br />

keine eigenen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.<br />

Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen werden auf Anregung<br />

der Verkehrsunfallkommission und entsprechender<br />

Hinweise von Stadt- und Gemeindeverwaltungen errichtet,<br />

wenn durch Beschluss des Landkreistages die entsprechenden<br />

finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten<br />

für eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage betragen<br />

gegenwärtig 88.200 EUR und sind im Haushaltsplan des<br />

Landkreises Bautzen derzeit nicht eingestellt.<br />

Der Knotenpunkt B 6 / K 7264 ist im Jahr 2009 ausgebaut<br />

worden, d. h. die Deckschicht wurde mit einem Splittmastixasphalt<br />

gefertigt und hat einen guten Erhaltungszustand.<br />

Aus schalltechnischer Sicht entspricht der eingebaute<br />

Splittmastixasphalt der für den Bau von Bundesstraßen<br />

üblichen Regelbauweise. Gemäß der »Richtlinie für Lärmschutz<br />

an Straßen – RLS-90« handelt es sich um einen lärmmindernden<br />

Straßenbelag.<br />

Zum Verkehrsaufkommen können nur die Daten der Zählstelle<br />

4850 1101 kurz vor Bischofswerda ausgewertet werden.<br />

Im Jahr 2015 betrug demnach der DTV (durchschnittliche<br />

täg liche Verkehr) 7 527 Fahrzeuge / 24 h mit einem Schwerverkehrsanteil<br />

von 5,6 %. 2010 betrug der DTV 7 083 Fahrzeuge<br />

/ 24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 6,5 %.<br />

Glasfassade Bürgerfoyer<br />

PETITIONSRECHT<br />

PETITIONSAUSSCHUSS<br />

REFERAT<br />

PETITIONSDIENST<br />

ANHANG RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

PETITIONEN<br />

DES PETITIONSRECHTS<br />

IM JAHR <strong>2022</strong>

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