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Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

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Der Petitionsausschuss<br />

2.3 Erfahrungsaustausch mit<br />

dem Sächsischen Städte- und<br />

Gemeindetag<br />

Simone Lang, Vorsitzende des Petitionsausschusses<br />

2.2 Die Tätigkeit des<br />

Petitions ausschusses<br />

Die praktischen Auswirkungen der durch den Sächsischen<br />

Landtag verabschiedeten Gesetze erfährt der Petitionsausschuss<br />

von den Bürgern aus erster Hand. Insofern kommt<br />

dem Petitionsausschuss eine große Bedeutung zu. Er ist<br />

der einzige Ausschuss, der mit den Bürgern unmittelbar kommuniziert<br />

und sich ihrer Probleme annimmt. Er kontrolliert<br />

und begleitet mit seiner Arbeit nicht nur die Exekutive,<br />

sondern nimmt ebenso eine Vermittlerrolle zwischen dem<br />

Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern ein.<br />

Für sämtliche Probleme mit Behörden, die der Aufsicht des<br />

Freistaates Sachsen unterstehen, ist der Petitionsausschuss<br />

eine gute Anlaufstelle. Dessen Aufgabe ist es, das rechtmäßige<br />

Handeln der Verwaltungsbehörden zu überprüfen.<br />

Dabei ist es ein besonderes Anliegen des Ausschusses,<br />

den Bürgern zu verdeut lichen, dass ihre vorgetragenen<br />

Sorgen und Nöte ernst genommen werden. Ziel ist es, sich<br />

umfassend für die Belange der Bürgerinnen und Bürger<br />

einzusetzen.<br />

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Petitionsausschusses<br />

ist das Sächsische Petitionsausschussgesetz<br />

(SächsPetAG). Dieses räumt dem Peti tions ausschuss umfangreiche<br />

Möglichkeiten ein, die Belange der Bürger zu unterstützen.<br />

So hat der Petitionsausschuss das Recht, von<br />

der Staats regierung oder einem Mitglied der Staatsregierung<br />

schriftliche oder mündliche Stellungnahmen, Berichte,<br />

Aus künfte und die Beantwortung von Fragen zu verlangen.<br />

Darüber hinaus können per Beschluss Sachverständige,<br />

andere Auskunftspersonen oder die Petenten selbst in die<br />

Sitzung des Ausschusses geladen werden. In Einzelfällen<br />

können auch eine Ortsbesichtigung durchgeführt sowie Akteneinsicht<br />

von den Behörden verlangt werden.<br />

Weitere Einzelheiten des Verfahrens hat der Petitionsausschuss<br />

für seine Arbeit gemäß § 61 Abs. 1 GO in seinen<br />

Grundsätzen über die Behandlung von Bitten und Beschwer den<br />

festgelegt (vgl. Ziffer 5.4).<br />

Den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags erreichen<br />

oftmals Petitionen, die Angelegenheiten der Kommunen<br />

betreffen. Soweit dies der Fall ist, werden diese bei der<br />

Petitionsbearbeitung einbezogen. Kommunen geben Stellungnahmen<br />

zu Petitionen ab und werden zu den vom Petitionsausschuss<br />

in diesem Zusammenhang beschlossenen<br />

Ortsterminen eingeladen. Am Ende solcher Petitionsverfahren<br />

steht schließlich oft die Beschlussempfehlung, dass<br />

die Petition der für den Petitionsgegenstand zuständigen<br />

Kommune zugeleitet wird.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der Petitionsausschuss des<br />

Sächsischen Landtags am 8. März <strong>2022</strong> Vertreter des Sächsischen<br />

Städte- und Gemeindetages zu einem Infor mationsund<br />

Erfahrungsaustausch zur Behandlung »kommunaler<br />

Petitionen« eingeladen.<br />

Von den Vertretern des Sächsischen Städte- und Gemeindetags<br />

wurde an diesem Termin erläutert, wie das Petitionswesen<br />

auf kommunaler Ebene ausgestaltet ist, zu welchen<br />

Themen Petitionen eingelegt werden und wie Petitionen<br />

behandelt werden. Allgemein hingewiesen wurde auf § 12<br />

SächsGemO, wonach die Kommunen spätestens nach<br />

6 Wochen einen begründeten Bescheid zur Petition zu erteilen<br />

haben, bzw. falls nicht möglich einen Zwischenbescheid.<br />

Informiert wurde weiterhin darüber, dass es beispielsweise<br />

in einigen größeren Städten einen Petitionsausschuss<br />

gebe und auch die Möglichkeit Petitionen online einzulegen.<br />

Als Petitionsthemen wurden beispielhaft versammlungs- oder<br />

ordnungsrechtliche Angelegenheiten, ausgefallene Beleuchtung,<br />

defekte Kanaldeckel, Erhöhung der KiTa-Gebühren,<br />

sowie der (Schüler-)Verkehr genannt. Informiert wurde<br />

weiterhin darüber, dass Vorschläge, Bitten und Beschwerden<br />

(Petitionen) an die Kommunen schriftlich, zur Niederschrift<br />

oder teilweise auch über ein Online-Portal bei der Kommune<br />

eingereicht werden könnten. Hinsichtlich des weiteren<br />

Verfahrens wurde mitgeteilt, dass zunächst geprüft werde,<br />

ob der Petitionsadressat (Gemeinde) zuständig sei.<br />

Anschließend würde die Petition an das für das Petitionsanliegen<br />

zuständige Gemeindeorgan (Gemeinde-, Stadtrat, oder<br />

Bürgermeister, ggf. Petitionsausschuss) übermittelt, dort<br />

behandelt und abgeschlossen.<br />

Von den Vertretern des Sächsischen Städte- und Gemeindetages<br />

wurde die Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss<br />

und der Staatsregierung im Rahmen der Petitionsbehandlung<br />

als gut eingeschätzt. Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder<br />

zu Transparenz, Digitalisierung und Bürgerfreundlichkeit<br />

wurde mitgeteilt, dass die kommunalen Mitarbeiter zu<br />

einem offenen und transparenten Umgang mit Bürgeranliegen<br />

geschult würden, in einer Arbeitsgruppe »Digitales« Online-<br />

Angebote für Bürger geprüft und ausgetauscht würden und<br />

die Behandlung von Petitionen aus ihrer Sicht grundsätzlich<br />

bürgerfreundlich, sachorientiert und effizient sei.

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