21.09.2023 Aufrufe

Petitionsbericht 2022

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2022. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Petitionen im Jahr <strong>2022</strong> 45<br />

Diesen Beschluss hat der Gemeinderat Niederau im Interesse<br />

der Ortsentwicklung, der Verbesserung der Schulwegsicherheit<br />

und des Landschaftsbildes zwischen Ockrilla,<br />

Gröbern und Niederau gefasst. Nach einer ersten Information<br />

in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Herbst 2021 fand<br />

zum geplanten FNO-Verfahren Ende Januar <strong>2022</strong> die Aufklärungsversammlung<br />

für die Grundeigentümerinnen und<br />

Grundeigentümer, welche die künftige Teilnehmergemeinschaft<br />

bilden, statt. Dabei wurde insbesondere seitens der betroffenen<br />

Landwirtschaftsbetriebe Kritik daran geäußert, dass<br />

im Zuge der Planung des Radweges vermeintlich naheliegende<br />

Alternativen nicht ausreichend geprüft worden seien.<br />

Hierbei handelt es sich um den sogenannten »Pappelweg« von<br />

Gröbern zum Radweg Meißen - Niederau (Staatsstraße S 80).<br />

Es wurde vorgetragen, dass dieser Weg ausgebaut werden<br />

könnte. Auf einen Neubau könne dann verzichtet werden. Ob<br />

der »Pappelweg« als Radweg geplant und gebaut werden soll,<br />

obliegt allerdings nicht dem Landkreis, sondern der Gemeinde<br />

Niederau.<br />

zu b) Variantenuntersuchung zum Weg<br />

Als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraße K 8012 ist der<br />

Landkreis an die Regelungen des Sächsischen Straßengesetzes<br />

gebunden. Danach sollen sich die straßenbegleitenden<br />

Radwege in der Nähe und im Verlauf der klassifizierten Straße<br />

bewegen. Das trifft für die geplante und zur Umsetzung vorgesehene<br />

Lösung zu, nicht aber für den »Pappelweg«.<br />

Dieser bewegt sich am Ortsausgang Gröbern rechtwinklig von<br />

der Kreisstraße weg und bindet in ca. 1,5 km Entfernung<br />

auf den Radweg der S 80 Meißen – Niederau auf. Die K 8012<br />

erreicht dieser Weg nicht mehr. Damit ist eine Zuständigkeit<br />

des Landkreises und eine Förderfähigkeit als straßenbegleitender<br />

Radweg für die Kreisstraße zwischen Gröbern und<br />

Niederau nicht gegeben.<br />

Im Übrigen würden auch beim fahrradgerechten Ausbau<br />

des »Pappelweges« landschafts pflegerische Begleit- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen (d. h. zusätzliche Flächen) erfor derlich.<br />

Der geplante Radweg führt zu einer spürbaren Erhöhung<br />

der Sicherheit für alle nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden<br />

zwischen Gröbern und Niederau. Zudem werden<br />

im Rahmen der straßenbegleitenden landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen die Erhöhung der Biodiversität<br />

in einer intensiv ackerbaulich genutzten Region und die<br />

aus dem Kulturlandschaftsprojekt empfohlene Aufwertung<br />

der Kulturlandschaft durch Bäume- und Strauchpflanzungen<br />

entlang von Straßen und Wegen mit umgesetzt.<br />

Mit einem gleichzeitig durchzuführenden Flurneuordnungsverfahren<br />

sollen die Lasten auf viele Eigentümer gleichmäßig<br />

verteilt werden. Die Gemeinde Niederau bringt eine Vielzahl<br />

ehemaliger Wegeflächen in das Flurneuordnungsverfahren ein.<br />

Die vom Petenten vorgeschlagene Lösung eines Radweges<br />

auf dem »Pappelweg« kann eine sinnvolle Ergänzung im<br />

gesamten Radverkehrsnetz im Elbtal darstellen. Diese Variante<br />

stellt aber keinen gleichwertigen Ersatz für das vom Landkreis<br />

und der Gemeinde Niederau gemeinsam verfolgte<br />

Planungsziel, dem Neubau eines straßenbegleitenden Radweges<br />

an der K 8012, dar.<br />

Der Landkreis Meißen hält am Projekt des Radweges an der<br />

K 8012 mit Alleepflanzung in Verbindung mit einem Flurneuordnungsverfahren<br />

fest.<br />

Der Petition kann nicht abgeholfen werden.<br />

RADWEG S 82 – COSWIG / BROCKWITZ<br />

Gegenstand der Petition ist der Neubau von Radwegen<br />

entlang der Staatsstraße S 82 in der Stadt Coswig. In diesem<br />

Zusammenhang begehren die Petenten, dass das Landesamt<br />

für Straßenbau und Verkehr (LASuV) den Neubau straßenbegleitender<br />

Radwege<br />

1. zwischen Südstraße und dem geplanten Kreisverkehr<br />

schon <strong>2022</strong>/2023 und<br />

2. zwischen Coswig und dem Ortsteil Brockwitz zum<br />

nächstmöglichen Zeitpunkt realisiert.<br />

Zu 1. Lückenschluss Radweg S 82 zwischen Südstraße<br />

und Kreisverkehr<br />

Aus Richtung Westen sind bis zur Südstraße beidseitige<br />

Radverkehrsanlagen entlang der Dresdner Straße (S 82) vorhanden.<br />

Das Erfordernis eines Rad- / Gehweges zwischen<br />

Südstraße und dem zukünftigen Kreisverkehr in Coswig – der<br />

gegenständliche Abschnitt der Petition – ist unbestritten.<br />

Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030 ordnet die S 82<br />

dem Kernnetz zu. Da der in Rede stehende Abschnitt unter<br />

Priorität 3 geführt wird, sind bauliche Maßnahmen als<br />

weiterer Bedarf erst mit einer Realisierungsperspektive nach<br />

2030 eingeordnet. Folglich besteht für den besagten Streckenabschnitt<br />

kein Planungsrecht und es sind bisher auch keine<br />

Planungsaktivitäten (Straßenausbau mit Radwegneubau)<br />

veranlasst worden.<br />

Im Rahmen einer separaten Radwegplanung (ohne Straßenausbau)<br />

wird zu prüfen sein, ob die Anlage eines einseitigen<br />

Radweges den Verkehrsanforderungen genügt. Aufgrund<br />

der Tatsache, dass bisher das Straßenoberflächenwasser<br />

breitflächig über das sich anschließende Bankett entwässert,<br />

ist davon auszugehen, dass ein zukünftiger Radweganbau<br />

Eingriffe in die Straßenentwässerung bedingt, die erst nach<br />

Vorlage einer Planung beurteilt werden können. Die Stadt<br />

Coswig signalisierte ihre grundsätzliche Bereitschaft, auf<br />

Grundlage einer Planungsvereinbarung mit dem LASuV die<br />

Federführung für das Vorhaben zu übernehmen. Hierzu sind<br />

jedoch noch weitere Abstimmungen zwischen den<br />

relevanten Akteuren erforderlich.<br />

PETITIONSRECHT<br />

PETITIONSAUSSCHUSS<br />

REFERAT<br />

PETITIONSDIENST<br />

ANHANG RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

PETITIONEN<br />

DES PETITIONSRECHTS<br />

IM JAHR <strong>2022</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!