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gab Oktober 2023

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wahl-special 17<br />

SPD Pressestelle der SPD Hessen<br />

ILLUSTRATION: SPD HESSEN<br />

Die hessische SPD tritt mit der derzeitigen Bundesinnenministerin Nancy<br />

Faeser (53) als Spitzenkandidatin an. Zuvor war sie seit 2003 Abgeordnete<br />

im Hessischen Landtag und seit 2019 auch Vorsitzende der hessischen SPD-<br />

Fraktion. Würde Nancy Faeser gewählt werden, wäre sie nicht nur die erste<br />

Bundesinnenministerin, sondern auch die erste Ministerpräsidentin in Hessen. Entschlossen<br />

ziehen Faeser und die SPD in den Wahlkampf: „Es ist Zeit für einen Wechsel.<br />

Ein Vierteljahrhundert CDU Regierung in Hessen ist genug“, heißt es auf ihrer Website.<br />

Unsere Fragen hat die Pressestelle der SPD Hessen beantwortet. *bjö<br />

www.spd-hessen.de<br />

Der Aktionsplan für Akzeptanz und<br />

Vielfalt der Hessischen Landesregierung<br />

wurde just erneuert, ausgebaut<br />

und mit einem Etat von 2,2 Mio. Euro<br />

ausgestattet. Wird Ihre Partei die<br />

Ziele auch weiterhin in dieser Konsequenz<br />

verfolgen – auch finanziell?<br />

In einer demokratischen Gesellschaft müssen<br />

alle Menschen unabhängig von ihrer<br />

sexuellen und geschlechtlichen Identität<br />

ihr Leben gleichberechtigt und selbstbestimmt<br />

gestalten können. Wir werden<br />

den hessischen Aktionsplan für Akzeptanz<br />

und Vielfalt weiter ausbauen und finanziell<br />

besser ausstatten. Dabei werden wir die<br />

queere Community in einer Regierungsbeteiligung<br />

mit einbeziehen.<br />

Zwar hat sich die SPD über die erstmalige<br />

Schaffung und die Überarbeitung des<br />

Aktionsplans durch die Landesregierung<br />

gefreut, doch leider bleibt der neue APAV<br />

hinter den Erwartungen zurück. Unter anderem<br />

vermisst der APAV die Thematisierung<br />

eines hessischen Landesantidiskriminierungsgesetzes.<br />

Weiterhin sind viele der<br />

von der Community angemerkten Punkte<br />

nicht mit aufgenommen worden.<br />

Die Überarbeitung des APAV hat in den<br />

letzten Jahren dazu geführt, dass keine<br />

neuen Förderanträge gestellt und wichtige<br />

Projekte angegangen werden konnten.<br />

Gerade im ländlichen Raum fehlt es an<br />

Unterstützung und an der Förderung von<br />

Projekten für queere Menschen.<br />

Queere Vereine und Projekte müssen dringend<br />

langfristig und verbindlich finanziell<br />

und ideell vom Land Hessen gefördert<br />

werden. Hier müssen insbesondere auch<br />

Menschen mitbedacht und -berücksichtigt<br />

werden, die intersektional diskriminiert<br />

werden. Damit beispielsweise alle queeren<br />

Jugendlichen die queeren Jugendangebote<br />

wahrnehmen können, braucht es eine<br />

starke finanzielle Förderung zum barrierearmen<br />

Umbau von Jugendzentren, um insbesondere<br />

den Zugang für Menschen mit<br />

körperlichen Behinderungen zu ermöglichen.<br />

Die Ansprechpersonen für LSBTIQ*-<br />

Themen bei den Polizeibehörden<br />

leisten ihre Arbeit nach wie vor in<br />

Nebentätigkeit. VelsPol fordert<br />

schon lange hauptamtliche Stellen<br />

für diese Tätigkeit. In einigen Bundesländern<br />

gibt es das bereits – bald<br />

auch in Hessen?<br />

Um queeren Menschen bei erfahrener<br />

Diskriminierung eine bessere Anlaufstelle<br />

vor Ort und im Prozesswesen ein besseres<br />

Verständnis bieten zu können, wollen wir<br />

die Ansprechpersonen gleichgeschlechtlich<br />

Liebender (AgL) bei der Polizei als<br />

hauptamtliche Stellen verankern und ihre<br />

Zuständigkeiten im queeren Bereich erweitern,<br />

sowie auch in der Justiz hauptamtliche<br />

Stellen für queere Belange schaffen.<br />

Kann man von Ihrer Partei erwarten,<br />

sich im Bundesrat für eine Erweiterung<br />

des Artikel 3 GG um die Merkmale<br />

sexuelle und geschlechtliche<br />

Identität stark zu machen?<br />

Als SPD werden wir im Bundesrat die<br />

Ergänzung unterstützen. Das Diskriminierungsverbot<br />

wegen der sexuellen Orientierung<br />

und der geschlechtlichen Identität<br />

werden wir in Art. 3 Abs. 3 GG aufnehmen.<br />

Gleiches gilt es, für die hessische Verfassung<br />

zu prüfen.

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