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Taxi Times DACH - 4. Quartal 2023

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DIE TAXITHEMEN <strong>2023</strong><br />

den gleichen Preis kosten sollte. Derzeit führe man intern intensive<br />

Gespräche, um diesen Interessenkonflikt zu lösen.<br />

Aus Hess’ Sicht reicht die Einführung von Festpreisen einschließlich<br />

Tarifkorridor noch lange nicht aus. Als nächsten wichtigen<br />

Schritt fordert er die Einführung der Mindestentgelte für<br />

Mietwagenfahrten. Laut Insidern soll dazu bereits ein fertiges Maßnahmenpaket<br />

in der Schublade liegen, allerdings habe die Rechtsabteilung<br />

der Stadt hier noch Bedenken.<br />

Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen sind das<br />

zweite große Thema auf der Wunschliste des <strong>Taxi</strong>gewerbes. In<br />

51a PBefG heißt es im Absatz 1, dass eine Genehmigungsbehörde<br />

zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen MBE für Mietwagen<br />

festlegen kann.<br />

Hier hatte Leipzig den mutigen Schritt gewagt und in enger<br />

Absprache mit dem örtlichen <strong>Taxi</strong>gewerbe zum 21. September 2021<br />

einen Mindesttarif für Mietwagenfahrten festgelegt, sinnigerweise<br />

gekoppelt an den jeweils aktuellen Tarif im öffentlichen Liniennahverkehr:<br />

Die Mindestbeförderungsentgelte in Mietwagen betragen<br />

je Buchung eines Fahrzeugs den dreifachen Preis eines Busfahrscheins<br />

zuzüglich 2 Euro pro Kilometer. Der derzeitige Ticketpreis<br />

des MDV-Tarifs beträgt 3,20 Euro, der Grundpreis im Mietwagen<br />

somit 9,60 Euro.<br />

Dadurch konnten zum einen Mindestbeförderungsentgelte definiert<br />

werden, die immer über dem <strong>Taxi</strong>preis liegen, zum anderen<br />

konnten gleich auch notwendige Zusatzformulierungen aufgenommen<br />

werden, die eine Umgehung von vornherein ausschließen. So<br />

sind beispielsweise Rabatt, Cashback- oder andere Preisaktionen<br />

ausdrücklich nicht gestattet – und die Sanktionsfähigkeit durch<br />

Heranwinken eines <strong>Taxi</strong>s: in Berlin Voraussetzung für eine Fahrt zum<br />

Festpreis, in München Ausschlusskriterium<br />

einen Eintrag in die Genehmigungsurkunde sichergestellt. Seitdem<br />

sind Leipziger Mietwagen immer häufiger in anderen Städten<br />

zu sehen.<br />

Da ein Mindestbeförderungsentgelt (MBE) dem Geschäftsmodell<br />

von Uber, Bolt und Free Now Grenzen setzt, suchten hoch<br />

dotierte und entsprechend gut bezahlte Rechtsanwälte nach<br />

Angriffspunkten und wurden fündig. Die Stadtverwaltung teilte<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> mit: „Durch ein Mietwagenunternehmen, welches einen<br />

App-vermittelten Mietwagenverkehr mit 20 Fahrzeugen für Leipzig<br />

genehmigt bekommen hat, wurde Klage gegen den Widerspruchsbescheid<br />

hinsichtlich der Auflage zum MBE beim<br />

Verwaltungsgericht eingereicht.“ Auch durch ein weiteres Unternehmen<br />

mit 30 Mietwagen sei Widerspruch gegen das MBE eingereicht<br />

worden. „Zu Letzterem gab es noch keine Entscheidung<br />

der Widerspruchsbehörde. Beide Mietwagenunternehmen haben<br />

ihre Fahrzeuge abgemeldet und üben den für Leipzig mit MBE<br />

genehmigten Mietwagenverkehr nicht aus.“<br />

BISHER SIEBEN DEUTSCHE TARIFGEBIETE<br />

MIT FESTPREISEN<br />

Berlin: optionaler Festpreis 6 € bis 2 km (nicht bei<br />

bestellten Fahrten)<br />

Seit 1995 gibt es in Berlin den Kurzstreckentarif bis 2 km: Nur<br />

bei Heranwinken eines <strong>Taxi</strong>s kann der Fahrgast eine Kurzstrecke<br />

verlangen. Der Taxameter wird mit 6 € eingeschaltet<br />

(anfangs 5 DM). Nach 2 km gibt er meist ein akustisches<br />

Signal von sich und schaltet dann in mehreren Schritten rückwirkend<br />

zum Normaltarif.<br />

Hamburg: optionale Festpreise für Fahrten mit<br />

drei Höchstlängen<br />

Juni 2017: Einführung Festpreis für Fahrten bis 12 km:<br />

30 €. Aktuell können für alle Fahrten (ortsunabhängig) mit<br />

begrenzter Länge optional Festpreise verlangt werden:<br />

bis 5 km 20 €; bis 12 km 37 €; bis 20 km 50 €.<br />

Dresden: verbindliche Festpreise für Fahrten zwischen vier<br />

geografischen Punkten<br />

Seit 19.<strong>4.</strong>2022 sind folgende Relationen nur zu Festpreisen<br />

zulässig: Flughafen Hbf.: 39,00 €; Flughafen Bhf. Neustadt:<br />

26,00 €; Flughafen Messe: 37,00 €; Messe Hbf.:<br />

20,00 €; Messe Bhf. Neustadt: 16,00 €<br />

München: verbindliche Festpreise für Fahrten zwischen drei<br />

geografischen Zonen und Tarifkorridor für bestellte Fahrten<br />

Dezember 2013: Einführung geografischer Festpreis (Flughafen<br />

Zone Messe: 59 €). Ab März 2021 Erweiterung um<br />

Zone Hbf. (noch heute gültig, s. Abb.).<br />

Ab 1.6.2022 zusätzlich optionaler Reichweitentarif (bis 5 km<br />

20,00 €, bis 10 km 34,00 € und bis 45 km 115,00 €);<br />

dieser wurde zum 1.9.<strong>2023</strong> abgeschafft.<br />

Seit 1.9.<strong>2023</strong> Tarifkorridor: Bei Fahrten auf vorherige Bestellung<br />

mit vereinbartem Abfahrts- und Zielort sind optional<br />

Festpreise bis 20 Prozent über und bis 5 Prozent unter dem<br />

Taxameterpreis zulässig. Die Zuschlagsregelungen sind<br />

anzuwenden. Dem Kunden ist vor der Fahrt eine Bestätigung<br />

des vereinbarten Fahrpreises mit Darstellung der enthaltenen<br />

Zuschläge und Angabe von Datum und Uhrzeit der Vereinbarung<br />

auszustellen.<br />

Landkreise München, Erding und Freising:<br />

wie Stadt München<br />

Die drei Flughafen-Landkreise haben einen gemeinsamen<br />

Tarif mit der Stadt München, sodass alle Fahrpreise sowie<br />

Regelungen betreffs der Zuschläge und Festpreise automatisch<br />

zeitgleich aus dem Münchner Tarif übernommen<br />

werden. Auch hier gelten also Festpreise und Tarifkorridor. ar<br />

FOTOS: Axel Rühle<br />

16 <strong>4.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI

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