Taxi Times DACH - 4. Quartal 2023
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DIE TAXITHEMEN <strong>2023</strong><br />
den gleichen Preis kosten sollte. Derzeit führe man intern intensive<br />
Gespräche, um diesen Interessenkonflikt zu lösen.<br />
Aus Hess’ Sicht reicht die Einführung von Festpreisen einschließlich<br />
Tarifkorridor noch lange nicht aus. Als nächsten wichtigen<br />
Schritt fordert er die Einführung der Mindestentgelte für<br />
Mietwagenfahrten. Laut Insidern soll dazu bereits ein fertiges Maßnahmenpaket<br />
in der Schublade liegen, allerdings habe die Rechtsabteilung<br />
der Stadt hier noch Bedenken.<br />
Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen sind das<br />
zweite große Thema auf der Wunschliste des <strong>Taxi</strong>gewerbes. In<br />
51a PBefG heißt es im Absatz 1, dass eine Genehmigungsbehörde<br />
zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen MBE für Mietwagen<br />
festlegen kann.<br />
Hier hatte Leipzig den mutigen Schritt gewagt und in enger<br />
Absprache mit dem örtlichen <strong>Taxi</strong>gewerbe zum 21. September 2021<br />
einen Mindesttarif für Mietwagenfahrten festgelegt, sinnigerweise<br />
gekoppelt an den jeweils aktuellen Tarif im öffentlichen Liniennahverkehr:<br />
Die Mindestbeförderungsentgelte in Mietwagen betragen<br />
je Buchung eines Fahrzeugs den dreifachen Preis eines Busfahrscheins<br />
zuzüglich 2 Euro pro Kilometer. Der derzeitige Ticketpreis<br />
des MDV-Tarifs beträgt 3,20 Euro, der Grundpreis im Mietwagen<br />
somit 9,60 Euro.<br />
Dadurch konnten zum einen Mindestbeförderungsentgelte definiert<br />
werden, die immer über dem <strong>Taxi</strong>preis liegen, zum anderen<br />
konnten gleich auch notwendige Zusatzformulierungen aufgenommen<br />
werden, die eine Umgehung von vornherein ausschließen. So<br />
sind beispielsweise Rabatt, Cashback- oder andere Preisaktionen<br />
ausdrücklich nicht gestattet – und die Sanktionsfähigkeit durch<br />
Heranwinken eines <strong>Taxi</strong>s: in Berlin Voraussetzung für eine Fahrt zum<br />
Festpreis, in München Ausschlusskriterium<br />
einen Eintrag in die Genehmigungsurkunde sichergestellt. Seitdem<br />
sind Leipziger Mietwagen immer häufiger in anderen Städten<br />
zu sehen.<br />
Da ein Mindestbeförderungsentgelt (MBE) dem Geschäftsmodell<br />
von Uber, Bolt und Free Now Grenzen setzt, suchten hoch<br />
dotierte und entsprechend gut bezahlte Rechtsanwälte nach<br />
Angriffspunkten und wurden fündig. Die Stadtverwaltung teilte<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> mit: „Durch ein Mietwagenunternehmen, welches einen<br />
App-vermittelten Mietwagenverkehr mit 20 Fahrzeugen für Leipzig<br />
genehmigt bekommen hat, wurde Klage gegen den Widerspruchsbescheid<br />
hinsichtlich der Auflage zum MBE beim<br />
Verwaltungsgericht eingereicht.“ Auch durch ein weiteres Unternehmen<br />
mit 30 Mietwagen sei Widerspruch gegen das MBE eingereicht<br />
worden. „Zu Letzterem gab es noch keine Entscheidung<br />
der Widerspruchsbehörde. Beide Mietwagenunternehmen haben<br />
ihre Fahrzeuge abgemeldet und üben den für Leipzig mit MBE<br />
genehmigten Mietwagenverkehr nicht aus.“<br />
BISHER SIEBEN DEUTSCHE TARIFGEBIETE<br />
MIT FESTPREISEN<br />
Berlin: optionaler Festpreis 6 € bis 2 km (nicht bei<br />
bestellten Fahrten)<br />
Seit 1995 gibt es in Berlin den Kurzstreckentarif bis 2 km: Nur<br />
bei Heranwinken eines <strong>Taxi</strong>s kann der Fahrgast eine Kurzstrecke<br />
verlangen. Der Taxameter wird mit 6 € eingeschaltet<br />
(anfangs 5 DM). Nach 2 km gibt er meist ein akustisches<br />
Signal von sich und schaltet dann in mehreren Schritten rückwirkend<br />
zum Normaltarif.<br />
Hamburg: optionale Festpreise für Fahrten mit<br />
drei Höchstlängen<br />
Juni 2017: Einführung Festpreis für Fahrten bis 12 km:<br />
30 €. Aktuell können für alle Fahrten (ortsunabhängig) mit<br />
begrenzter Länge optional Festpreise verlangt werden:<br />
bis 5 km 20 €; bis 12 km 37 €; bis 20 km 50 €.<br />
Dresden: verbindliche Festpreise für Fahrten zwischen vier<br />
geografischen Punkten<br />
Seit 19.<strong>4.</strong>2022 sind folgende Relationen nur zu Festpreisen<br />
zulässig: Flughafen Hbf.: 39,00 €; Flughafen Bhf. Neustadt:<br />
26,00 €; Flughafen Messe: 37,00 €; Messe Hbf.:<br />
20,00 €; Messe Bhf. Neustadt: 16,00 €<br />
München: verbindliche Festpreise für Fahrten zwischen drei<br />
geografischen Zonen und Tarifkorridor für bestellte Fahrten<br />
Dezember 2013: Einführung geografischer Festpreis (Flughafen<br />
Zone Messe: 59 €). Ab März 2021 Erweiterung um<br />
Zone Hbf. (noch heute gültig, s. Abb.).<br />
Ab 1.6.2022 zusätzlich optionaler Reichweitentarif (bis 5 km<br />
20,00 €, bis 10 km 34,00 € und bis 45 km 115,00 €);<br />
dieser wurde zum 1.9.<strong>2023</strong> abgeschafft.<br />
Seit 1.9.<strong>2023</strong> Tarifkorridor: Bei Fahrten auf vorherige Bestellung<br />
mit vereinbartem Abfahrts- und Zielort sind optional<br />
Festpreise bis 20 Prozent über und bis 5 Prozent unter dem<br />
Taxameterpreis zulässig. Die Zuschlagsregelungen sind<br />
anzuwenden. Dem Kunden ist vor der Fahrt eine Bestätigung<br />
des vereinbarten Fahrpreises mit Darstellung der enthaltenen<br />
Zuschläge und Angabe von Datum und Uhrzeit der Vereinbarung<br />
auszustellen.<br />
Landkreise München, Erding und Freising:<br />
wie Stadt München<br />
Die drei Flughafen-Landkreise haben einen gemeinsamen<br />
Tarif mit der Stadt München, sodass alle Fahrpreise sowie<br />
Regelungen betreffs der Zuschläge und Festpreise automatisch<br />
zeitgleich aus dem Münchner Tarif übernommen<br />
werden. Auch hier gelten also Festpreise und Tarifkorridor. ar<br />
FOTOS: Axel Rühle<br />
16 <strong>4.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI