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Taxi Times DACH - 4. Quartal 2023

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DIE TAXITHEMEN <strong>2023</strong><br />

TABEA WIRD<br />

IN DER FLÄCHE<br />

AUSGEROLLT<br />

Die digitale Abrechnung der Bahntaxi-Gutscheine hat<br />

sich etabliert. Sie wird jetzt von den Städten auf die<br />

ländlichen Regionen ausgeweitet.<br />

Sebastian Wacker, der verantwortliche<br />

Koordinator bei der Deutschen Bahn<br />

AG (DB), war zum Deutschen <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagentag gekommen, um Neues vom<br />

TaBeA-Projekt zu präsentieren. Den letzten<br />

Motivationsschub zur Digitalisierung habe vor<br />

einigen Jahren die Aufdeckung eines groß angelegten<br />

Missbrauchs gebracht, als in Dortmund<br />

Bahnmitarbeiter Gutscheine illegal an Teile<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes verkauft hätten. Das habe<br />

bei der DB zu Kündigungen und Strafanzeigen<br />

geführt. Mit den neuen QR-Code-Gutscheinen<br />

seien solche Straftaten ausgeschlossen. Gleichzeitig<br />

würde allen Beteiligten die Abrechnung<br />

erheblich erleichtert.<br />

Nach dem TaBeA-System vergütet die DB den<br />

rund 32.000 <strong>Taxi</strong>unternehmen in Deutschland<br />

einen Großteil der Rechnungsfahrten. Der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

kann mittels auf den Gutschein gedrucktem<br />

QR-Code den Fahrauftrag für sich aktivieren. Durch eine<br />

Schnittstelle erscheinen die Gutscheininformationen einschließlich<br />

Fahrpreisdetails in der Regel direkt im Vermittlungssystem des<br />

<strong>Taxi</strong>s. Am Fahrtziel schließt er die Fahrt ab, und die GPS-Positionen<br />

von Start- und Zielort werden mit dem Auftrag gespeichert. Dabei<br />

erkennt das TaBeA-System, ob es sich um eine Fahrt innerhalb des<br />

Pflichtfahrgebiets des einlösenden <strong>Taxi</strong>s handelt (in diesem Fall<br />

übernimmt das System den vom Fahrer eingegebenen Fahrpreis)<br />

oder ob die pauschalen Kilometersätze gelten, die zwischen der DB<br />

und dem Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V. (BVTM) im<br />

Rahmenvertrag vereinbart sind.<br />

ABRECHNUNG ERFOLGT AUTOMATISCH<br />

Wird der komplette Auftrag zeitnah und wie vorgesehen erledigt<br />

und im System registriert, so erfolgt die Abrechnung mit dem ausführenden<br />

Partnerunternehmen vollautomatisch. Ergeben sich<br />

aber Nachfragen, beispielsweise aufgrund der GPS-Daten, so wird<br />

der Auftrag in ein Nachprüfungsportal gestellt, über das dann nur<br />

die berechtigten Abrechnungspartner die Aufträge zur Auszahlung<br />

freigeben können. So kann die DB ihre Aufträge mit minimalem<br />

Aufwand an das <strong>Taxi</strong>gewerbe weiterleiten und darf sich gleichzeitig<br />

sicher sein, dass diese ordentlich abgewickelt werden.<br />

Für die DB ist es wichtig, dass auch in der Fläche möglichst<br />

alle <strong>Taxi</strong>s die Gutscheine abrechnen können, auch wenn dort nur<br />

selten Bedarf besteht und es sich für die Unternehmen vor Ort<br />

nicht lohnt, sich als digitaler TaBeA-Partner anzumelden. So soll<br />

die gesamte deutsche <strong>Taxi</strong>flotte für das Projekt verfügbar sein.<br />

Deshalb wird das Projekt derzeit in der Fläche ausgerollt. Mehr<br />

oder weniger alle Systempartner des <strong>Taxi</strong>gewerbes können ihren<br />

Kunden über Schnittstellen den Zugang zum TaBeA-System ermöglichen.<br />

Auch die wenigen noch nicht digitalisierten Unternehmen<br />

oder solche, die keine Anbindung beauftragt haben, können zumindest<br />

für eine Übergangszeit TaBeA-Fahraufträge übernehmen und<br />

über regionale Abrechnungspartner abrechnen. Generell bleiben<br />

allerdings maximal 60 Tage Zeit, bis die Gutscheine zur Abrechnung<br />

im System gemeldet sein müssen. Danach verfallen sie.<br />

Seit dem 1. November <strong>2023</strong> gelten zum Teil andere Abrechnungsbedingungen.<br />

Gutscheinfahrten, die vom <strong>Taxi</strong>betrieb wie<br />

vorgesehen digital angenommen und verarbeitet werden, unterliegen<br />

nach wie vor den aktuellen geringeren Abrechnungsgebühren,<br />

da innerhalb des Systems auch ein erheblich geringerer Aufwand<br />

für die Abrechnung anfällt. Wer Gutscheine nicht digital annimmt,<br />

verursacht einen erhöhten Aufwand beim Abrechnungspartner<br />

und zahlt deswegen auch höhere Gebühren. So sollen Anreize zur<br />

Digitalisierung gesetzt und zugleich anfallende Aufwände gerecht<br />

vergütet werden. Daher werden für die Abrechnung von digital<br />

verarbeiteten Fahrten bis zu fünf Prozent vom Bruttoumsatz fällig,<br />

während für nicht digital verarbeitete Fahrten die Gebühr nun<br />

bis zu zehn Prozent beträgt, jedoch mindestens 15 Euro pro Fahrt.<br />

BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann bemerkte in seinem<br />

Vortrag, dass das <strong>Taxi</strong>-Gewerbe im TaBeA-Projekt endlich<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

6 <strong>4.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI

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