Taxi Times DACH - 4. Quartal 2023
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DIE TAXITHEMEN <strong>2023</strong><br />
TABEA WIRD<br />
IN DER FLÄCHE<br />
AUSGEROLLT<br />
Die digitale Abrechnung der Bahntaxi-Gutscheine hat<br />
sich etabliert. Sie wird jetzt von den Städten auf die<br />
ländlichen Regionen ausgeweitet.<br />
Sebastian Wacker, der verantwortliche<br />
Koordinator bei der Deutschen Bahn<br />
AG (DB), war zum Deutschen <strong>Taxi</strong>und<br />
Mietwagentag gekommen, um Neues vom<br />
TaBeA-Projekt zu präsentieren. Den letzten<br />
Motivationsschub zur Digitalisierung habe vor<br />
einigen Jahren die Aufdeckung eines groß angelegten<br />
Missbrauchs gebracht, als in Dortmund<br />
Bahnmitarbeiter Gutscheine illegal an Teile<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes verkauft hätten. Das habe<br />
bei der DB zu Kündigungen und Strafanzeigen<br />
geführt. Mit den neuen QR-Code-Gutscheinen<br />
seien solche Straftaten ausgeschlossen. Gleichzeitig<br />
würde allen Beteiligten die Abrechnung<br />
erheblich erleichtert.<br />
Nach dem TaBeA-System vergütet die DB den<br />
rund 32.000 <strong>Taxi</strong>unternehmen in Deutschland<br />
einen Großteil der Rechnungsfahrten. Der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
kann mittels auf den Gutschein gedrucktem<br />
QR-Code den Fahrauftrag für sich aktivieren. Durch eine<br />
Schnittstelle erscheinen die Gutscheininformationen einschließlich<br />
Fahrpreisdetails in der Regel direkt im Vermittlungssystem des<br />
<strong>Taxi</strong>s. Am Fahrtziel schließt er die Fahrt ab, und die GPS-Positionen<br />
von Start- und Zielort werden mit dem Auftrag gespeichert. Dabei<br />
erkennt das TaBeA-System, ob es sich um eine Fahrt innerhalb des<br />
Pflichtfahrgebiets des einlösenden <strong>Taxi</strong>s handelt (in diesem Fall<br />
übernimmt das System den vom Fahrer eingegebenen Fahrpreis)<br />
oder ob die pauschalen Kilometersätze gelten, die zwischen der DB<br />
und dem Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V. (BVTM) im<br />
Rahmenvertrag vereinbart sind.<br />
ABRECHNUNG ERFOLGT AUTOMATISCH<br />
Wird der komplette Auftrag zeitnah und wie vorgesehen erledigt<br />
und im System registriert, so erfolgt die Abrechnung mit dem ausführenden<br />
Partnerunternehmen vollautomatisch. Ergeben sich<br />
aber Nachfragen, beispielsweise aufgrund der GPS-Daten, so wird<br />
der Auftrag in ein Nachprüfungsportal gestellt, über das dann nur<br />
die berechtigten Abrechnungspartner die Aufträge zur Auszahlung<br />
freigeben können. So kann die DB ihre Aufträge mit minimalem<br />
Aufwand an das <strong>Taxi</strong>gewerbe weiterleiten und darf sich gleichzeitig<br />
sicher sein, dass diese ordentlich abgewickelt werden.<br />
Für die DB ist es wichtig, dass auch in der Fläche möglichst<br />
alle <strong>Taxi</strong>s die Gutscheine abrechnen können, auch wenn dort nur<br />
selten Bedarf besteht und es sich für die Unternehmen vor Ort<br />
nicht lohnt, sich als digitaler TaBeA-Partner anzumelden. So soll<br />
die gesamte deutsche <strong>Taxi</strong>flotte für das Projekt verfügbar sein.<br />
Deshalb wird das Projekt derzeit in der Fläche ausgerollt. Mehr<br />
oder weniger alle Systempartner des <strong>Taxi</strong>gewerbes können ihren<br />
Kunden über Schnittstellen den Zugang zum TaBeA-System ermöglichen.<br />
Auch die wenigen noch nicht digitalisierten Unternehmen<br />
oder solche, die keine Anbindung beauftragt haben, können zumindest<br />
für eine Übergangszeit TaBeA-Fahraufträge übernehmen und<br />
über regionale Abrechnungspartner abrechnen. Generell bleiben<br />
allerdings maximal 60 Tage Zeit, bis die Gutscheine zur Abrechnung<br />
im System gemeldet sein müssen. Danach verfallen sie.<br />
Seit dem 1. November <strong>2023</strong> gelten zum Teil andere Abrechnungsbedingungen.<br />
Gutscheinfahrten, die vom <strong>Taxi</strong>betrieb wie<br />
vorgesehen digital angenommen und verarbeitet werden, unterliegen<br />
nach wie vor den aktuellen geringeren Abrechnungsgebühren,<br />
da innerhalb des Systems auch ein erheblich geringerer Aufwand<br />
für die Abrechnung anfällt. Wer Gutscheine nicht digital annimmt,<br />
verursacht einen erhöhten Aufwand beim Abrechnungspartner<br />
und zahlt deswegen auch höhere Gebühren. So sollen Anreize zur<br />
Digitalisierung gesetzt und zugleich anfallende Aufwände gerecht<br />
vergütet werden. Daher werden für die Abrechnung von digital<br />
verarbeiteten Fahrten bis zu fünf Prozent vom Bruttoumsatz fällig,<br />
während für nicht digital verarbeitete Fahrten die Gebühr nun<br />
bis zu zehn Prozent beträgt, jedoch mindestens 15 Euro pro Fahrt.<br />
BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann bemerkte in seinem<br />
Vortrag, dass das <strong>Taxi</strong>-Gewerbe im TaBeA-Projekt endlich<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
6 <strong>4.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI