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Taxi Times DACH - 4. Quartal 2023

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DIE TAXITHEMEN <strong>2023</strong><br />

ON-DEMAND-<br />

VERKEHR BRAUCHT<br />

KEINE NEUEN<br />

FAHRZEUGFLOTTEN<br />

Früher wurde es Anruf-Sammeltaxi genannt, dann kam die Idee, einen neuen<br />

Namen mit eigenen Flotten zu erfinden. Heute setzt sich die Einsicht durch,<br />

dass Personenbeförderung On-Demand das <strong>Taxi</strong> einbeziehen muss, um<br />

nachhaltig und wirtschaftlich zu sein.<br />

Die Idee ist jahrzehntealt, erfährt aber noch nicht so lange<br />

ihre gebührende Beachtung. Ursprünglich steht On-<br />

Demand-Mobilität für eine Verkehrsform, bei der Kunden<br />

entsprechend ihren Fahrtwünschen befördert werden – ohne vorgegebene<br />

Linie und ohne Fahrplan. Bei Nicht-Bedarf findet also<br />

kein Verkehr statt, womit das Fahren leerer Busse vermieden wird.<br />

Lassen sich dabei sogar Fahrtwünsche mehrerer Kunden kombinieren,<br />

so werden Sammelfahrten organisiert. Dann spricht man<br />

von Ridepooling.<br />

On-Demand-Verkehr liegt somit an der Schnittstelle zwischen<br />

Linien- und Gelegenheitsverkehr. Das nicht-liniengebundene Ridepooling<br />

hat mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG) sogar eine eigene Kategorie als „Verkehrsart“ bekommen:<br />

gebündelter Bedarfsverkehr.<br />

Die gesellschaftlichen und klimapolitischen Vorteile sind offensichtlich,<br />

gerade bei der Nutzung regional vorhandener Strukturen.<br />

Doch wenn die umweltpolitischen Ziele der neuen Dienste wirklich<br />

erreicht werden sollen, muss das <strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe<br />

integriert werden.<br />

Beim Deutschen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagentag in Ludwigshafen war<br />

die Diskussionsrunde „On-Demand als Zukunftschance für das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe“ ein Besuchermagnet. Der Raum platzte aus allen<br />

Nähten, als Samir El-Zahab von der Nahverkehrsberatung Südwest<br />

Idee und Programm für das ÖPNV-<strong>Taxi</strong> vorstellte, Dr. Hubertus<br />

Baumeister spannende Fakten über den Rechtsrahmen für solche<br />

Projekte darlegte und Benjamin Schmidt von CarlE seine Erfahrungen<br />

bei der Umsetzung schilderte.<br />

GUTES BEISPIEL: ÖPNV-TAXI IN FREUDENSTADT<br />

Den wirklichen Wendepunkt zugunsten der Gesellschaft, des Klimas<br />

und der Branche beinhaltet die rechtliche Konstruktion ÖPNV-<br />

<strong>Taxi</strong>, wie sie beispielsweise in Freudenstadt mithilfe der<br />

Nahverkehrsberatung SüdWest bereits erfolgreich umgesetzt wird.<br />

Da in der zwischen Freiburg im Breisgau und Stuttgart liegenden<br />

Kreisstadt alle regionalen <strong>Taxi</strong>betriebe als Leistungserbringer<br />

eingebunden sind oder zumindest sein können, kann der Verkehr<br />

über eine sogenannte allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3, Abs. 2<br />

VO (EG), Nr. 1370/2007 gewährt werden. Damit entfällt die Notwendigkeit<br />

der Ausschreibung und folglich des Nachweises der<br />

großen Busfachkunde zur Übernahme einer Genehmigung nach<br />

Paragraf 44 PBefG. Die genannte VO hat die vollständige Bezeichnung<br />

„Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche<br />

Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung<br />

der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr.<br />

1107/70 des Rates“. Sie soll unter anderem „sichere, effiziente<br />

und hochwertige Personenverkehrsdienste durch regulierten Wettbewerb“<br />

gewährleisten.<br />

Die Tariftreue gemäß den Vergabe- und Tariftreuegesetzen der<br />

Länder gilt in diesem Modell nicht. Somit besteht weiterhin die<br />

FOTOS: Remmer Witte, Anikka Bauer / BVG, Stadt Taunusstein, Dresdner Verkehrsbetriebe, Moia, GVH, Axel Rühle, CleverShuttle<br />

18 <strong>4.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI

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