Taxi Times DACH - 4. Quartal 2023
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DIE TAXITHEMEN <strong>2023</strong><br />
ON-DEMAND-<br />
VERKEHR BRAUCHT<br />
KEINE NEUEN<br />
FAHRZEUGFLOTTEN<br />
Früher wurde es Anruf-Sammeltaxi genannt, dann kam die Idee, einen neuen<br />
Namen mit eigenen Flotten zu erfinden. Heute setzt sich die Einsicht durch,<br />
dass Personenbeförderung On-Demand das <strong>Taxi</strong> einbeziehen muss, um<br />
nachhaltig und wirtschaftlich zu sein.<br />
Die Idee ist jahrzehntealt, erfährt aber noch nicht so lange<br />
ihre gebührende Beachtung. Ursprünglich steht On-<br />
Demand-Mobilität für eine Verkehrsform, bei der Kunden<br />
entsprechend ihren Fahrtwünschen befördert werden – ohne vorgegebene<br />
Linie und ohne Fahrplan. Bei Nicht-Bedarf findet also<br />
kein Verkehr statt, womit das Fahren leerer Busse vermieden wird.<br />
Lassen sich dabei sogar Fahrtwünsche mehrerer Kunden kombinieren,<br />
so werden Sammelfahrten organisiert. Dann spricht man<br />
von Ridepooling.<br />
On-Demand-Verkehr liegt somit an der Schnittstelle zwischen<br />
Linien- und Gelegenheitsverkehr. Das nicht-liniengebundene Ridepooling<br />
hat mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG) sogar eine eigene Kategorie als „Verkehrsart“ bekommen:<br />
gebündelter Bedarfsverkehr.<br />
Die gesellschaftlichen und klimapolitischen Vorteile sind offensichtlich,<br />
gerade bei der Nutzung regional vorhandener Strukturen.<br />
Doch wenn die umweltpolitischen Ziele der neuen Dienste wirklich<br />
erreicht werden sollen, muss das <strong>Taxi</strong>- und Mietwagengewerbe<br />
integriert werden.<br />
Beim Deutschen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagentag in Ludwigshafen war<br />
die Diskussionsrunde „On-Demand als Zukunftschance für das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe“ ein Besuchermagnet. Der Raum platzte aus allen<br />
Nähten, als Samir El-Zahab von der Nahverkehrsberatung Südwest<br />
Idee und Programm für das ÖPNV-<strong>Taxi</strong> vorstellte, Dr. Hubertus<br />
Baumeister spannende Fakten über den Rechtsrahmen für solche<br />
Projekte darlegte und Benjamin Schmidt von CarlE seine Erfahrungen<br />
bei der Umsetzung schilderte.<br />
GUTES BEISPIEL: ÖPNV-TAXI IN FREUDENSTADT<br />
Den wirklichen Wendepunkt zugunsten der Gesellschaft, des Klimas<br />
und der Branche beinhaltet die rechtliche Konstruktion ÖPNV-<br />
<strong>Taxi</strong>, wie sie beispielsweise in Freudenstadt mithilfe der<br />
Nahverkehrsberatung SüdWest bereits erfolgreich umgesetzt wird.<br />
Da in der zwischen Freiburg im Breisgau und Stuttgart liegenden<br />
Kreisstadt alle regionalen <strong>Taxi</strong>betriebe als Leistungserbringer<br />
eingebunden sind oder zumindest sein können, kann der Verkehr<br />
über eine sogenannte allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3, Abs. 2<br />
VO (EG), Nr. 1370/2007 gewährt werden. Damit entfällt die Notwendigkeit<br />
der Ausschreibung und folglich des Nachweises der<br />
großen Busfachkunde zur Übernahme einer Genehmigung nach<br />
Paragraf 44 PBefG. Die genannte VO hat die vollständige Bezeichnung<br />
„Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche<br />
Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung<br />
der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr.<br />
1107/70 des Rates“. Sie soll unter anderem „sichere, effiziente<br />
und hochwertige Personenverkehrsdienste durch regulierten Wettbewerb“<br />
gewährleisten.<br />
Die Tariftreue gemäß den Vergabe- und Tariftreuegesetzen der<br />
Länder gilt in diesem Modell nicht. Somit besteht weiterhin die<br />
FOTOS: Remmer Witte, Anikka Bauer / BVG, Stadt Taunusstein, Dresdner Verkehrsbetriebe, Moia, GVH, Axel Rühle, CleverShuttle<br />
18 <strong>4.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI