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Taxi Times DACH - 4. Quartal 2023

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KOLUMNE<br />

BEI KRANKENFAHRTEN<br />

MUSS NOCH VIELES AUF<br />

DEN PRÜFSTAND<br />

EIN DEBATTENBEITRAG VON GISELA SPITZLEI<br />

Was die Daseinsvorsorge betrifft, sind die Krankenfahrten<br />

ein wesentlicher Bestandteil, ohne den im<br />

Gesundheitswesen nichts geht. Dafür sprechen die<br />

Zahlen aus dem Gesundheitsministerium eine deutliche Sprache,<br />

z. B. im Jahr 2019 knapp 40 Millionen Transporte – eine Zahl, die<br />

sich sicher in den nächsten Jahren noch deutlich erhöhen wird.<br />

Wie wir auf dem Deutschen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagentag in Ludwigshafen<br />

erfahren durften, ist auch bei den Krankenkassen das<br />

Thema Krankenfahrten aktiv im<br />

Gespräch. Im Rahmen der Digitalisierung,<br />

der Umsetzung von E-Avis,<br />

E-VO, Image-Verfahren wird es in<br />

den nächsten Jahren viele Veränderungen<br />

geben. Auch das Thema Leitstellenvermittlung<br />

zur Entlastung<br />

des inzwischen völlig überforderten<br />

Rettungsdienstes wird in der<br />

Zukunft Leistung vom <strong>Taxi</strong>-/Mietwagengewerbe<br />

fordern.<br />

Hieran gilt es nun aktiv mitzuarbeiten.<br />

Einer der wesentlichen<br />

Punkte für die gute Umsetzung der<br />

Digitalisierung werden die entsprechenden<br />

Bedingungen sein. Dazu<br />

gehören vor allem Änderungen im<br />

Sozialgesetzbuch und den dazugehörenden<br />

Richtlinien sowie ein Rahmenvertrag<br />

auf Bundesebene, der<br />

die zu erfüllenden Bedingungen für<br />

alle festhält.<br />

Damit sind nicht die Vergütungsvereinbarungen<br />

gemeint, sondern<br />

es geht darum, dass auch die Programmierer<br />

der Abrechnung künftig<br />

einheitliche und damit überall<br />

umsetzbare Richtlinien haben. Vor<br />

allem aber, dass in diesem Rahmenvertrag<br />

auch die von den Unternehmern<br />

zu erfüllenden Bedingungen<br />

klar und deutlich formuliert werden.<br />

Dass Rechtssicherheit geschaffen wird für die Ausführung der<br />

Dienstleistung, gerade auch für die beteiligten Unternehmer.<br />

Beispiel: die genaue Erklärung, was eine ordnungsgemäße<br />

Verordnung ist und wer dafür haftet. Zurzeit wird der Unternehmer,<br />

der diese Verordnung ja nicht ausstellt, dafür in die Pflicht<br />

genommen, wenn die Verordnung den Anforderungen der jeweiligen<br />

Krankenkasse nicht genügt. Reklamationen und deren Heilung<br />

muss der Unternehmer beim Arzt einholen, denn nur dieser<br />

ist berechtigt, eine Änderung durchzuführen oder zusätzlichen<br />

»Es muss Rechtssicherheit<br />

geschaffen werden für<br />

die Ausführung der<br />

Dienstleistung, gerade<br />

auch für die beteiligten<br />

Unternehmer.«<br />

Gisela Spitzlei, Vorsitzende des Ausschusses für<br />

Kranken- und Sonderfahrten im BVTM<br />

Vermerk anzubringen. Eine sehr aufwendige, teure und belastende<br />

Aufgabe für den Unternehmer, vor allem, weil gerade für die<br />

geforderten Änderungen und Bestätigungen in den Praxen kaum<br />

Verständnis besteht.<br />

Leider muss man auch immer wieder erfahren, wenn dann<br />

wegen der Ablehnung der Krankenkassen aus formalen Gründen<br />

die Rechnung an die Patienten gesendet wird, dass dann, wenn<br />

sie mit dieser Rechnung zu ihrer Krankenkasse gehen, ohne weitere<br />

Änderung die Kosten übernommen<br />

werden.<br />

Zusätzlich müssen die Genehmigungsvoraussetzungen<br />

bzw. die<br />

Genehmigung von Krankenfahrten<br />

generell auf den Prüfstand. Wenn<br />

die Leitstellenvermittlung erfolgreich<br />

sein soll, so gehört dazu dann<br />

auch die genehmigungsfreie Übernahme<br />

der von dort vermittelten<br />

Fahrten.<br />

Dass das Genehmigungsverfahren<br />

heute ein bürokratisches Monster<br />

ist, das Menschen gerade in einer<br />

psychisch und physisch schweren<br />

Phase ihres Lebens belastet, und<br />

dass Hilfe vom Unternehmer dabei<br />

immer öfter mit der Begründung<br />

„Datenschutz“ abgelehnt wird,<br />

gehört auch auf den Prüfstand. Eine<br />

der Begründungen für die Genehmigungspflicht<br />

ist, dass sonst ohne<br />

Kontrolle überallhin befördert wird.<br />

Dem ist entgegenzuhalten, dass<br />

schon jetzt in den vorhandenen Rahmenverträgen<br />

geregelt ist, dass nur<br />

zur nächsterreichbaren (geeigneten)<br />

Behandlung befördert werden darf,<br />

es sei denn, der Arzt hat ausdrücklich<br />

unter Behandlungsstätte ein<br />

anderes Ziel angegeben. Es liegt also<br />

in der Verantwortung des Arztes, der<br />

als Einziger berechtigt ist, eine Verordnung auszustellen, und<br />

nicht in der Verantwortung des Dienstleisters.<br />

Um Digitalisierung und optimale Nutzung der vorhandenen<br />

Ressourcen in Zukunft möglich zu machen, müssen nicht nur<br />

Computerprogramme geschrieben werden, sondern auch die<br />

Bedingungen auf den Prüfstand. Um das zu erreichen, ist es auch<br />

wichtig, dass die öffentliche Wahrnehmung der Leistung – Krankenfahrten<br />

durch das Gewerbe – mehr und besser kommuniziert<br />

wird.<br />

gs<br />

FOTO: BVTM<br />

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<strong>4.</strong> QUARTAL <strong>2023</strong> TAXI

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