BS 02-2024
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37 – Deutz verkauft Torqeedo nach Japan | Mit dem Zug von Bremen nach Bayern | Hafen Kiel legt Rekordergebnis vor | Erste Ladestation für Elektro-Lkw | Auf der Elbe wird der Schiffsraum knapp | Trier sucht einen neuen Partner | Bündnis will Ausbau der Eifelstrecke | Luxport sucht die perfekte Lieferkette | Schweiz: Rückenwind für die
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SCHIFFFAHRT<br />
App statt ECO-Karte – eine Bilanz<br />
Seit letztem Jahr ist die ECO-Karte Geschichte. Die beim Bunkern anfallenden<br />
Entsorgungsgebühren werden nun per App oder QR-Code entrichtet. Nach einem guten<br />
halben Jahr im Einsatz zieht der Bilgenentwässerungsverband eine Bilanz<br />
Im April soll das SPE CDNI 3.0 um ein »Abfallerfassungsmodul« ergänzt werden, spätestens dann wird ein elektronisches Endgerät unverzichtbar<br />
© CDNI/Bilgenentwässerungsverband<br />
Seit August 2<strong>02</strong>3 werden beim Bunkern von Kraftstoff die zur<br />
Entrichtung der CDNI-Entsorgungsgebühr nach Teil A des<br />
CDNI (Abfallübereinkommens) erforderlichen Daten nicht<br />
mehr – wie zuvor seit 2011 – mittels ECO-Karte und Terminal erhoben,<br />
sondern nunmehr per Smartphone und App oder – alternativ<br />
für die Schiffsseite – über einen ausgedruckten QR-Code.<br />
Die in Deutschland ansässigen Bunkerbetriebe, viele Schifffahrttreibende<br />
und Behörden sahen der Umstellung mit teilweise<br />
gemischten Gefühlen entgegen, so der Bilgenentwässerungsverband.<br />
Das ursprüngliche Bezahlsystem habe sich in der Vergangenheit<br />
– abgesehen von einigen Problemen bei der Datenübertragung<br />
– als zuverlässig und gut handhabbar erwiesen.<br />
QR-Code statt App wird in Deutschland oft benutzt<br />
In Bezug auf das neue System gab es den Einwand, dass längst<br />
nicht auf jedem Fahrzeug, das zur Entrichtung der Entsorgungsgebühr<br />
verpflichtet ist, ein schiffsbezogenes elektronisches Endgerät<br />
(z.B. Smartphone oder Tablet) zur Standardausstattung gehört.<br />
Der für solche Fälle als Alternative gedachte druckbare QR-<br />
Code wird gerade in Deutschland noch häufig genutzt.<br />
Für die Erstellung des neuen Systems hatte der Entwickler<br />
FrontForce zudem nur etwa sieben Monate Zeit. Umso erfreulicher<br />
war der insgesamt gelungene Start der Nutzung des<br />
neuen Systems SPE CDNI 3.0, so der Verband. Im Unterschied<br />
zum alten System verlaufe die Datenübertragung außerordentlich<br />
gut. »Kinderkrankheiten« lassen sich in der Regel kaum vermeiden<br />
– schon gar nicht bei einem derartigen Zeitdruck, heißt<br />
es. Bis heute würden seitens der Entwickler Fehler behoben und<br />
Funktionen hinzugefügt. Seitens der Bunkerbetriebe werde allerdings<br />
beklagt, dass noch zu viele Fahrzeuge weder über ein<br />
Smartphone noch über einen ausgedruckten QR-Code verfügen.<br />
Im April 2<strong>02</strong>4 soll das SPE CDNI 3.0 um ein weiteres Modul, das<br />
»Abfallerfassungsmodul«, ergänzt werden. Mit dieser Erweiterung<br />
sollen Entsorgungsdaten zur Abfallart und -menge pro Schiff erfasst<br />
werden. Schiffsseitig ist zur Sichtung der vom Entsorger eingegebenen<br />
Daten ein elektronisches Endgerät unverzichtbar. Ein bei<br />
der Gebührenentrichtung verwendeter ausgedruckter QR-Code ist<br />
dann nicht mehr dienlich – insbesondere dann, wenn eines Tages<br />
das Ölkontrollbuch aus Papier tatsächlich wegfällt. Das mittelfristige<br />
Ziel der Vertragsstaaten ist die flächendeckende Nutzung des<br />
Systems via App und Endgerät für diese Aufgaben.<br />
Die Gültigkeit der bisher verwendeten QR-Codes beträgt sechs<br />
Monate (ab dem Datum der ersten Generierung). Angesichts des<br />
Umstandes, dass bei Weitem noch nicht alle Nutzer die App über<br />
ein Smartphone oder ein anderes appfähiges Endgerät verwenden<br />
und diesen ein längerer Übergangszeitraum zur Beschaffung und<br />
zum Umstieg gewährt werden soll, haben die CDNI-Vertragsstaaten<br />
im Dezember 2<strong>02</strong>3 beschlossen, die Gültigkeit nach Ablauf<br />
der sechs Monate um weitere zwölf Monate zu verlängern. Dazu<br />
müssen allerdings alle QR-Codes neu ausgedruckt werden – es sei<br />
denn, die Schiffsbetreiber stellen um auf die App-Lösung. RD<br />
14 Binnenschifffahrt <strong>02</strong> | 2<strong>02</strong>4