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BS 02-2024

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Güterschifffahrt | Jobbörse: Azubis auf Flusskreuzfahrt | Recht: Unzulässige Weisung und Nutzungsverlust | Buyer’s Guide | BDS: Häufige Fragen zu Kontrollen | Impressum

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SCHIFFFAHRT<br />

App statt ECO-Karte – eine Bilanz<br />

Seit letztem Jahr ist die ECO-Karte Geschichte. Die beim Bunkern anfallenden<br />

Entsorgungsgebühren werden nun per App oder QR-Code entrichtet. Nach einem guten<br />

halben Jahr im Einsatz zieht der Bilgenentwässerungsverband eine Bilanz<br />

Im April soll das SPE CDNI 3.0 um ein »Abfallerfassungsmodul« ergänzt werden, spätestens dann wird ein elektronisches Endgerät unverzichtbar<br />

© CDNI/Bilgenentwässerungsverband<br />

Seit August 2<strong>02</strong>3 werden beim Bunkern von Kraftstoff die zur<br />

Entrichtung der CDNI-Entsorgungsgebühr nach Teil A des<br />

CDNI (Abfallübereinkommens) erforderlichen Daten nicht<br />

mehr – wie zuvor seit 2011 – mittels ECO-Karte und Terminal erhoben,<br />

sondern nunmehr per Smartphone und App oder – alternativ<br />

für die Schiffsseite – über einen ausgedruckten QR-Code.<br />

Die in Deutschland ansässigen Bunkerbetriebe, viele Schifffahrttreibende<br />

und Behörden sahen der Umstellung mit teilweise<br />

gemischten Gefühlen entgegen, so der Bilgenentwässerungsverband.<br />

Das ursprüngliche Bezahlsystem habe sich in der Vergangenheit<br />

– abgesehen von einigen Problemen bei der Datenübertragung<br />

– als zuverlässig und gut handhabbar erwiesen.<br />

QR-Code statt App wird in Deutschland oft benutzt<br />

In Bezug auf das neue System gab es den Einwand, dass längst<br />

nicht auf jedem Fahrzeug, das zur Entrichtung der Entsorgungsgebühr<br />

verpflichtet ist, ein schiffsbezogenes elektronisches Endgerät<br />

(z.B. Smartphone oder Tablet) zur Standardausstattung gehört.<br />

Der für solche Fälle als Alternative gedachte druckbare QR-<br />

Code wird gerade in Deutschland noch häufig genutzt.<br />

Für die Erstellung des neuen Systems hatte der Entwickler<br />

FrontForce zudem nur etwa sieben Monate Zeit. Umso erfreulicher<br />

war der insgesamt gelungene Start der Nutzung des<br />

neuen Systems SPE CDNI 3.0, so der Verband. Im Unterschied<br />

zum alten System verlaufe die Datenübertragung außerordentlich<br />

gut. »Kinderkrankheiten« lassen sich in der Regel kaum vermeiden<br />

– schon gar nicht bei einem derartigen Zeitdruck, heißt<br />

es. Bis heute würden seitens der Entwickler Fehler behoben und<br />

Funktionen hinzugefügt. Seitens der Bunkerbetriebe werde allerdings<br />

beklagt, dass noch zu viele Fahrzeuge weder über ein<br />

Smartphone noch über einen ausgedruckten QR-Code verfügen.<br />

Im April 2<strong>02</strong>4 soll das SPE CDNI 3.0 um ein weiteres Modul, das<br />

»Abfallerfassungsmodul«, ergänzt werden. Mit dieser Erweiterung<br />

sollen Entsorgungsdaten zur Abfallart und -menge pro Schiff erfasst<br />

werden. Schiffsseitig ist zur Sichtung der vom Entsorger eingegebenen<br />

Daten ein elektronisches Endgerät unverzichtbar. Ein bei<br />

der Gebührenentrichtung verwendeter ausgedruckter QR-Code ist<br />

dann nicht mehr dienlich – insbesondere dann, wenn eines Tages<br />

das Ölkontrollbuch aus Papier tatsächlich wegfällt. Das mittelfristige<br />

Ziel der Vertragsstaaten ist die flächendeckende Nutzung des<br />

Systems via App und Endgerät für diese Aufgaben.<br />

Die Gültigkeit der bisher verwendeten QR-Codes beträgt sechs<br />

Monate (ab dem Datum der ersten Generierung). Angesichts des<br />

Umstandes, dass bei Weitem noch nicht alle Nutzer die App über<br />

ein Smartphone oder ein anderes appfähiges Endgerät verwenden<br />

und diesen ein längerer Übergangszeitraum zur Beschaffung und<br />

zum Umstieg gewährt werden soll, haben die CDNI-Vertragsstaaten<br />

im Dezember 2<strong>02</strong>3 beschlossen, die Gültigkeit nach Ablauf<br />

der sechs Monate um weitere zwölf Monate zu verlängern. Dazu<br />

müssen allerdings alle QR-Codes neu ausgedruckt werden – es sei<br />

denn, die Schiffsbetreiber stellen um auf die App-Lösung. RD<br />

14 Binnenschifffahrt <strong>02</strong> | 2<strong>02</strong>4

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