bayern Metall 03/2024
Im Focus steht diesen Monat " Maschinenbau und Zerspanungstechnik". Erfahren Sie mehr über innovative Maschinenoptionen, automatisierte CAM-Programmierung und optimierte Bauplanung mit Hilfe neuster 3D-Lasertechnik. Entdecken Sie intelligente Spanntechnik und informieren Sie sich über Absturzsicherungen in der Photovoltaik - alles in dieser Ausgabe Ihrer bayern Metall.
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Module nicht dauerhaft in die bauliche
Anlage eingebaut werden, sind sie keine
Bauprodukte im Sinne des § 2
Abs. 10 Nr. 1 MBO. Bauteile der baulichen
Anlage, an denen „Balkonkraftwerke“
angeordnet werden, müssen
dafür geeignet sein (Aufnahme von
Windlasten u. a.). Der größte Anteil der
montierten Balkonkraftwerke werden
bei Bestandsbauten vor die Balkongeländer
montiert und sind kein Bestandteil
der tragenden Geländerkonstruktion.
In diesem Fall werden gegenüber
dem Planungszustand bei der Errichtung
der Geländer Zusatzbeanspruchungen
für die lastabtragende Geländerkonstruktion
aufgebracht. Die ständige
Last wird erhöht. Die Solarpanels
haben meistens eine Abmessung von
1,0 m x 1,70 m. Die Panels werden vollflächig
durch Winddruck und/oder
Windsog beansprucht. Bei Füllstabgeländern
gibt es hier eine nicht zu vernachlässigende
Zusatzbeanspruchung.
Haben die PV-Module jedoch selbst eine
Funktion für die bauliche Anlage,
z. B. die Funktion der Absturzsicherung,
sind sie Teil der baulichen Anlage
und damit Bauprodukt im Sinne des
§ 2 Abs. 10 Nr. 1 MBO.
1. Photovoltaikelemente als „Glasgeländer“:
Hier handelt es sich eindeutig um
Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen.
Es gibt zwei
Möglichkeiten der Ausführung:
1.1 Anstatt einer Füllung aus VSG (Kategorie
C1 Geländer nach DIN
18008-4) werden Solarpanels angeordnet.
Bei einem Glasgeländer der
Kategorie C1 werden die nach DIN
EN 1991-1-1/NA, Tab. 12.DE abzutragenden
horizontalen Nutzlasten
über einer Metallkonstruktion
(Holm, Pfosten, Verankerung) abgetragen.
Die Verglasung dient als
Füllung und muss somit eine nachgewiesene
Stoßsicherheit haben.
Setzt man nun Solarpanels anstatt
einer normalen VSG-Verglasung
ein, so kann die Eigenschaft „Erforderliche
Geländerfüllung“ und Energiegewinnung
durch ein Bauteil
gleichzeitig erbracht werden.
1.2 Bei Ganzglasgeländern (Kategorie
B nach DIN 18008-4) werden die
horizontalen Nutzlasten und die
Windlasten direkt über Plattenbiegung
ohne weitere tragende Pfosten
in ein Einspannprofil (Abb. 4)
geleitet. Auch hier gibt es bereits
Systeme, die auf dem deutschen
Markt verbaut werden.
Das in den Abbildungen 3 und 4
dargestellte Ganzglasgeländer ist
mit 40 lfm an einem Betriebsgelände
verbaut.
Bei dem System können die Verkabelung
und der Stecker der
Module im Einspannprofil verbaut
werden.
Verbaut wurde nach Angaben der
Fa. Bohle AG Photovoltaik-VSG von
Pilkington innen mit Sunplus BIPV
aus monokristallinem Silicium
aus 2 x Optiwhite,
Aufbaudicke: 17,8 mm.
Der Vorteil von PV-VSG
ist die Stromproduktion
von beiden Seiten der
Gläser, anders als bei
handelsüblichen PV-Modulen.
Die verbaute Anlage hat eine Leistung
von 8 kW bei einer Fläche von
ca. 50 m² (Höhe 120 cm).
2. Photovoltaikelemente werden von
Metallbauern vor Lochblechen
oder anderen stoßsicheren Füllungen
durch Klebungen oder mechanische
Verbindungen angeordnet.
Die Füllungen werden klassisch an
Pfosten und/oder Holm angeschlossen.
Der statische Lastabtrag
erfolgt über Holm, Pfosten
und Verankerung. Im Hinblick auf
statische Erfordernisse und die
Stoßsicherheit ist diese Art der
Konstruktion eher unproblematisch.
Die bauaufsichtlich eingeführte
ETB-Richtlinie „Bauteile, die
gegen Absturz sichern“ ist dabei
zu beachten.
Im Gegensatz zu vorgehängten
„Balkonkraftwerken“ sind die Solarpaneele
nun fest mit der baulichen
Anlage verbunden, ihr Bestandteil
und damit Bauprodukt.
Ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis
könnte erforderlich
sein (abZ, ZiE; abP). Hier ist sicher
auch der Aufbau der Solarelemente
von Bedeutung. Besteht die
Schutzschicht der Photovoltaikelemente
aus Glas, sollten die Bedingungen
der DIN 18008-2 für
Vertikalverglasungen, insbesondere
bei einer Anordnung
über Verkehrswegen, und
DIN 18008-4, eingehalten
werden.
Autor: Dr.-Ing. Uwe Roxlau
WBG Wirtschaftsberatungsgesellschaft
des Metallgewerbes
mbH
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