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bayern Metall 03/2024

Im Focus steht diesen Monat " Maschinenbau und Zerspanungstechnik". Erfahren Sie mehr über innovative Maschinenoptionen, automatisierte CAM-Programmierung und optimierte Bauplanung mit Hilfe neuster 3D-Lasertechnik. Entdecken Sie intelligente Spanntechnik und informieren Sie sich über Absturzsicherungen in der Photovoltaik - alles in dieser Ausgabe Ihrer bayern Metall.

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Module nicht dauerhaft in die bauliche

Anlage eingebaut werden, sind sie keine

Bauprodukte im Sinne des § 2

Abs. 10 Nr. 1 MBO. Bauteile der baulichen

Anlage, an denen „Balkonkraftwerke“

angeordnet werden, müssen

dafür geeignet sein (Aufnahme von

Windlasten u. a.). Der größte Anteil der

montierten Balkonkraftwerke werden

bei Bestandsbauten vor die Balkongeländer

montiert und sind kein Bestandteil

der tragenden Geländerkonstruktion.

In diesem Fall werden gegenüber

dem Planungszustand bei der Errichtung

der Geländer Zusatzbeanspruchungen

für die lastabtragende Geländerkonstruktion

aufgebracht. Die ständige

Last wird erhöht. Die Solarpanels

haben meistens eine Abmessung von

1,0 m x 1,70 m. Die Panels werden vollflächig

durch Winddruck und/oder

Windsog beansprucht. Bei Füllstabgeländern

gibt es hier eine nicht zu vernachlässigende

Zusatzbeanspruchung.

Haben die PV-Module jedoch selbst eine

Funktion für die bauliche Anlage,

z. B. die Funktion der Absturzsicherung,

sind sie Teil der baulichen Anlage

und damit Bauprodukt im Sinne des

§ 2 Abs. 10 Nr. 1 MBO.

1. Photovoltaikelemente als „Glasgeländer“:

Hier handelt es sich eindeutig um

Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen.

Es gibt zwei

Möglichkeiten der Ausführung:

1.1 Anstatt einer Füllung aus VSG (Kategorie

C1 Geländer nach DIN

18008-4) werden Solarpanels angeordnet.

Bei einem Glasgeländer der

Kategorie C1 werden die nach DIN

EN 1991-1-1/NA, Tab. 12.DE abzutragenden

horizontalen Nutzlasten

über einer Metallkonstruktion

(Holm, Pfosten, Verankerung) abgetragen.

Die Verglasung dient als

Füllung und muss somit eine nachgewiesene

Stoßsicherheit haben.

Setzt man nun Solarpanels anstatt

einer normalen VSG-Verglasung

ein, so kann die Eigenschaft „Erforderliche

Geländerfüllung“ und Energiegewinnung

durch ein Bauteil

gleichzeitig erbracht werden.

1.2 Bei Ganzglasgeländern (Kategorie

B nach DIN 18008-4) werden die

horizontalen Nutzlasten und die

Windlasten direkt über Plattenbiegung

ohne weitere tragende Pfosten

in ein Einspannprofil (Abb. 4)

geleitet. Auch hier gibt es bereits

Systeme, die auf dem deutschen

Markt verbaut werden.

Das in den Abbildungen 3 und 4

dargestellte Ganzglasgeländer ist

mit 40 lfm an einem Betriebsgelände

verbaut.

Bei dem System können die Verkabelung

und der Stecker der

Module im Einspannprofil verbaut

werden.

Verbaut wurde nach Angaben der

Fa. Bohle AG Photovoltaik-VSG von

Pilkington innen mit Sunplus BIPV

aus monokristallinem Silicium

aus 2 x Optiwhite,

Aufbaudicke: 17,8 mm.

Der Vorteil von PV-VSG

ist die Stromproduktion

von beiden Seiten der

Gläser, anders als bei

handelsüblichen PV-Modulen.

Die verbaute Anlage hat eine Leistung

von 8 kW bei einer Fläche von

ca. 50 m² (Höhe 120 cm).

2. Photovoltaikelemente werden von

Metallbauern vor Lochblechen

oder anderen stoßsicheren Füllungen

durch Klebungen oder mechanische

Verbindungen angeordnet.

Die Füllungen werden klassisch an

Pfosten und/oder Holm angeschlossen.

Der statische Lastabtrag

erfolgt über Holm, Pfosten

und Verankerung. Im Hinblick auf

statische Erfordernisse und die

Stoßsicherheit ist diese Art der

Konstruktion eher unproblematisch.

Die bauaufsichtlich eingeführte

ETB-Richtlinie „Bauteile, die

gegen Absturz sichern“ ist dabei

zu beachten.

Im Gegensatz zu vorgehängten

„Balkonkraftwerken“ sind die Solarpaneele

nun fest mit der baulichen

Anlage verbunden, ihr Bestandteil

und damit Bauprodukt.

Ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis

könnte erforderlich

sein (abZ, ZiE; abP). Hier ist sicher

auch der Aufbau der Solarelemente

von Bedeutung. Besteht die

Schutzschicht der Photovoltaikelemente

aus Glas, sollten die Bedingungen

der DIN 18008-2 für

Vertikalverglasungen, insbesondere

bei einer Anordnung

über Verkehrswegen, und

DIN 18008-4, eingehalten

werden.

Autor: Dr.-Ing. Uwe Roxlau

WBG Wirtschaftsberatungsgesellschaft

des Metallgewerbes

mbH

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