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Oberpfälzerin Herbst 2021

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© Claudia Köppel<br />

Advertorial<br />

Testament einer<br />

Alleinerziehenden<br />

Dr. Claudia Greipl<br />

Notarin<br />

Jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern ist die Familie eines alleinerziehenden<br />

Elternteils, schreibt das Statistische Bundesamt. Überwiegend sind das<br />

Frauen. Die Notarin Dr. Claudia Greipl erklärt im Interview mit #<strong>Oberpfälzerin</strong>,<br />

worauf Alleinerziehende beim Erstellen eines Testaments achten sollten.<br />

Frau Dr. Claudia Greipl, worauf sollten<br />

Alleinerziehende beim Erstellen<br />

eines Testaments achten?<br />

Sie müssen sich etwa im Hinblick auf<br />

eine Vormundbenennung Gedanken<br />

machen. Haben beide Elternteile das<br />

Sorgerecht, ist im Todesfall alles geregelt.<br />

Möchte die Frau aber verhindern,<br />

dass bei ihrem Tode der Vater das Sorgerecht<br />

für das Kind erhält, lässt sich das<br />

in einem Testament im Sinne des Kindes<br />

regeln. Einem Vater kann etwa dann das<br />

Sorgerecht entzogen werden, wenn er<br />

als unzuverlässig eingeschätzt wird, zum<br />

Beispiel wenn er suchtkrank ist.<br />

Welche Rolle spielt die Frage, ob die<br />

Eltern verheiratet sind?<br />

Sind die Eltern nicht verheiratet, muss<br />

im Gegensatz zu verheirateten Paaren<br />

die Vaterschaft erst anerkannt werden,<br />

damit der Vater das Sorgerecht erhält.<br />

Möchte die Mutter das nicht, kann sie<br />

eine Sorgerechtserklärung ablehnen.<br />

Dann kann der Vater das Sorgerecht<br />

einklagen. Wie das Gericht entscheidet,<br />

hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Ein<br />

gemeinsames Testament können unverheiratete<br />

Ehepaare nicht abschließen –<br />

sie können ihre Angelegenheiten aber<br />

über einen Erbvertrag regeln.<br />

Was hat es mit dem sogenannten Geschiedenentestament<br />

auf sich?<br />

Nehmen wir an, die Mutter stirbt: Dann<br />

erbt nach der gesetzlichen Erbfolge das<br />

Kind. Stirbt auch das Kind, geht das Erbe<br />

an den Vater über – das kann die Mutter<br />

mit dem Geschiedenentestament<br />

ausschließen. Dieses Thema beschäftigt<br />

viele Leute.<br />

Warum ist es sinnvoll, ein Testament<br />

notariell verfassen zu lassen?<br />

Man kann ein Testament selbst schreiben<br />

– das muss dann jedoch handschriftlich<br />

geschehen; oder man lässt es notariell<br />

verfassen. Tatsächlich gibt es sehr viele<br />

unwirksame Testamente, etwa weil die<br />

notwendige Form nicht eingehalten<br />

wird. Darüber hinaus gibt es zahlreiche<br />

Testamente, die zwar wirksam sind,<br />

aber nicht im Sinne des Verfassers. Das<br />

ist etwa dann der Fall, wenn der Wille<br />

juristisch uneindeutig oder nicht korrekt<br />

formuliert ist, oder wenn eindeutige<br />

Rechtsbegriffe falsch verwendet werden.<br />

Ich verfasse notarielle Testamente,<br />

die auch sicher rechtsgültig sind. Sind<br />

Immobilien im Spiel, ersetzt ein notarielles<br />

Testament den teureren Erbschein.<br />

Dieser ist ansonsten zwingend notwendig,<br />

damit man als Erbe im Grundbuch<br />

eingetragen ist.<br />

Welche Informationen muss ein Testament<br />

enthalten?<br />

Erblasser und Erbe müssen eindeutig<br />

erkennbar und identifizierbar sein, ihre<br />

Namen, Geburtsdatum und Adressen<br />

dürfen nicht fehlen. Außerdem sind der<br />

Ort und das Datum wichtig – vor allem<br />

dann, wenn es mehrere Testamente gibt.<br />

Es zählt immer die aktuellste Version.<br />

Können Alleinerziehende ihr Vermögen<br />

schon zu Lebzeiten auf ihre<br />

Kinder übertragen?<br />

Es gibt die Möglichkeit einer vorweggenommenen<br />

Erbfolge zu Lebzeiten, also<br />

einer Schenkung, die in einem Übergabevertrag<br />

geregelt wird. Für Erbschaften<br />

und Schenkungen gilt ein Freibetrag<br />

von 400.000 Euro pro Elternteil für jedes<br />

Kind. Dieser Freibetrag kann alle<br />

zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.<br />

Dadurch verringert sich das Erbe und<br />

damit auch die Erbschaftssteuer.<br />

Wie kann ich sicherstellen, dass mein<br />

Wille umgesetzt wird?<br />

Erblasser sollten einen Testamentsvollstrecker<br />

nennen, der ihren Willen durchsetzt,<br />

insbesondere bei minderjährigen<br />

Kindern und jungen Erben. Jede Vertrauensperson<br />

kann zum Testamentsvollstrecker<br />

ernannt werden. Alternativ kann<br />

diesen auch das Gericht benennen. Das<br />

Testament sollte beim Nachlassgericht<br />

amtlich verwahrt werden. In Weiden ist<br />

dafür das Amtsgericht zuständig.<br />

Dr. Claudia Greipl<br />

Max-Reger-Straße 18<br />

92637 Weiden,<br />

Tel. 0961/389550,<br />

greipl@notarin-greipl.de<br />

www.notarin-greipl.de<br />

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